GOÄ 5190: Bauchübersicht korrekt abrechnen – Leitfaden

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5190
Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 31,48 € 1,8x
Höchstsatz 43,72 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Bauchübersicht nach GOÄ-Ziffer 5190 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5190

Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion

Die GOÄ-Ziffer 5190 beschreibt eine radiologische Basisdiagnostik des Bauchraums. Diese Leistung umfasst die Anfertigung und anschließende Befundung einer Abdomen-Übersichtsaufnahme in genau einer Ebene oder Projektion. Sie ist im Abschnitt O (Strahlendiagnostik) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Die Leistung beinhaltet sowohl die technische Durchführung der Röntgenaufnahme als auch die fachliche Auswertung und schriftliche Dokumentation des Befundes. Eine gesonderte Berechnung des Befundberichts ist daher nicht zulässig.

GOÄ 5190 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bauchübersicht stellt häufig den ersten Schritt einer weiterführenden radiologischen Abklärung dar. Typische klinische Indikationen umfassen den Verdacht auf ein akutes Abdomen, einen mechanischen oder paralytischen Ileus sowie den Ausschluss einer Hohlorganperforation. Auch die Suche nach röntgendichten Fremdkörpern oder pathologischen Verkalkungen rechtfertigt diese Untersuchung.

Häufig wird die Aufnahme als sogenannte Abdomen-Leeraufnahme vor der Verabreichung von Kontrastmitteln durchgeführt. Dies ermöglicht eine verlässliche Beurteilung von Kalkschatten, beispielsweise bei Verdacht auf Nieren- oder Gallensteine. Auch die Linksseitenlage zur Detektion von freier Luft wird über diese Ziffer abgerechnet, sofern sie in einer Ebene erfolgt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5190

Fallbeispiel 1: Verdacht auf mechanischen Ileus

Ein Patient stellt sich mit akuten Bauchschmerzen und Erbrechen in der Praxis vor. Zur Abklärung wird eine Röntgen-Bauchübersicht im Stehen in einer Ebene angefertigt. Die Aufnahme zeigt deutliche Flüssigkeitsspiegel im Dünndarmbereich. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5190 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Perforation

Nach einem stumpfen Bauchtrauma besteht der Verdacht auf eine Hohlorganperforation. Es erfolgt eine Abdomen-Übersichtsaufnahme in Linksseitenlage zur Suche nach freier Luft. Die Dokumentation bestätigt den Ausschluss einer Perforation, und die Leistung wird nach GOÄ 5190 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Native Voruntersuchung

Vor einer geplanten Magen-Darm-Passage mit Kontrastmittel wird eine native Leeraufnahme des Abdomens durchgeführt. Diese dient dem Ausschluss von vorgängigen Verkalkungen im Pankreasbereich. Die native Aufnahme wird separat mit der Ziffer 5190 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5190: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der Ziffer in derselben Sitzung. Die GOÄ 5190 ist je Sitzung explizit nur einmal berechnungsfähig. Werden mehrere Aufnahmen in einer Ebene benötigt, muss dies über den Steigerungssatz abgebildet werden.

Ein weiterer Konfliktpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die fehlerhafte Kombination mit der Ziffer 5191. Die Ziffern schließen sich gegenseitig aus, da die GOÄ 5191 bereits die Mehrfachprojektionen abdeckt.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 5190 und 5191 in derselben Sitzung ist absolut unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung.

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Dokumentation der GOÄ 5190: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen durch Prüfstellen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die rechtfertigende Indikation sowie die gewählte Projektion präzise festgehalten werden. Auch die detaillierte Beschreibung der Darmgasverteilung und eventueller pathologischer Befunde gehört in den Bericht.

Der schriftliche Befundbericht muss zwingend Teil der Krankenakte sein. Das Fehlen eines schriftlichen Berichts führt im Falle einer Prüfung zum rückwirkenden Ausschluss der Berechnungsfähigkeit.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Ileus bei akutem Abdomen. Durchführung einer Bauchübersicht im Stehen (p.-a.-Projektion). Befund: Keine freie subdiaphragmale Luft, regelrechte Darmgasverteilung, keine pathologischen Flüssigkeitsspiegel oder Verkalkungen erkennbar.

GOÄ 5190: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,8 bis hin zum Höchstsatz von 2.5 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, die die Einstelltechnik erschwert, oder eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten. Auch die Anfertigung zusätzlicher Kontrollaufnahmen in derselben Sitzung rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5190 wird häufig mit klinischen Untersuchungsleistungen wie der GOÄ-Ziffer 5 oder der GOÄ-Ziffer 50 kombiniert. Auch die Kombination mit Ultraschalluntersuchungen des Abdomens nach den Ziffern 410 und 420 ist in der täglichen Praxis üblich und zulässig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung über den Regelsatz konkrete, patientenbezogene Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei motorischer Unruhe des Patienten" statt pauschaler Formulierungen.

Ziffer 5190 in der neuen GOÄ

Die Bauchübersichtsaufnahme in einer Ebene oder Projektion wird zur neuen Nummer 13250 — „Röntgenübersichtsaufnahme des Bauches, in einer Ebene oder Projektion" — zum festen Satz von 26,83 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 31,48 €; Preisrückgang). Die Abrechnungsbestimmung legt fest: Die Leistung ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5190

Die GOÄ 5190 wird berechnet, wenn die Bauchübersicht in nur einer Ebene oder Projektion erfolgt. Sobald zwei oder mehr Ebenen angefertigt und beurteilt werden, ist stattdessen die GOÄ 5191 anzusetzen.
Nein, die Leistung nach Nummer 5190 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Ein eventueller Mehraufwand durch zusätzliche Aufnahmen in derselben Sitzung kann über einen erhöhten Steigerungssatz ausgeglichen werden.
Ja, auch die Abdomen-Übersichtsaufnahme in Linksseitenlage wird mit der GOÄ-Ziffer 5190 berechnet, sofern sie als Einzelleistung in einer Ebene erfolgt. Sie stellt eine typische Projektion dar.
Ein Überschreiten des 1,8-fachen Satzes kann durch erschwerte Bedingungen wie extreme Adipositas des Patienten, mangelnde Kooperationsfähigkeit oder die Notwendigkeit mehrerer Kontrollaufnahmen in einer Sitzung begründet werden. Diese Faktoren müssen in der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ja, die native Bauchübersicht vor einer anschließenden Kontrastmitteluntersuchung ist als eigenständige Leistung nach GOÄ 5190 berechnungsfähig. Sie dient der Erfassung von Ausgangsbefunden wie Verkalkungen oder freier Luft.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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