Erfahren Sie, wie die GOÄ-Ziffer 5121 für ergänzende Röntgen-Ebenen rechtssicher abgerechnet wird. Alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5121
GOÄ-Ziffer 5121: Ergänzende Ebene(n) - 140 Punkte
Die Gebührenordnung für Ärzte definiert unter der Ziffer 5121 eine ergänzende radiologische Leistung im Rahmen der Skelettdiagnostik. Diese Ziffer kommt zum Einsatz, wenn über die primäre Projektion hinaus zusätzliche Bildebenen erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt als Zuschlag zu den entsprechenden Grundleistungen der radiologischen Diagnostik.
Die Leistung umfasst die technische Durchführung sowie die anschließende Befundung der zusätzlichen Röntgenaufnahme. Ziel ist die präzisere Darstellung anatomischer Strukturen, die in einer einzigen Ebene nicht ausreichend beurteilt werden können. Die Ziffer stellt somit eine qualitative Erweiterung der radiologischen Basisdiagnostik dar.
GOÄ 5121 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Einsatz
In der radiologischen Routine erweist sich eine einzige Aufnahmeebene oft als unzureichend für eine sichere Diagnose. Typische Indikationen für die GOÄ 5121 ergeben sich bei der Untersuchung der Rippen, des Schulterblatts oder des Brustbeins. Hier fordert der klinische Standard häufig eine mehrdimensionale Darstellung zur Beurteilung von Frakturen oder osteolytischen Prozessen.
Die medizinische Notwendigkeit für die Anfertigung einer ergänzenden Ebene muss stets individuell begründet sein. Ein pauschaler Ansatz ohne klinische Relevanz ist nicht zulässig. Die zusätzliche Aufnahme liefert entscheidende Informationen über die räumliche Ausdehnung von Pathologien.
Tipp: Die Ziffer 5121 wird bereits durch die Anfertigung der zweiten Ebene ausgelöst, da die zugrundeliegende Basisleistung GOÄ 5020 explizit nur eine Ebene abdeckt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5121
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Rippenfraktur
Ein Patient stellt sich nach einem stumpfen Thoraxtrauma mit lokalisierten Schmerzen vor. Zur Abklärung erfolgt zunächst eine Röntgenaufnahme der Rippen einer Thoraxhälfte in einer Ebene. Da diese Projektion keinen sicheren Ausschluss einer Fissur erlaubt, fertigt die Praxis eine ergänzende Schrägaufnahme an. Abgerechnet werden hierbei die GOÄ 5020 für die Erstaufnahme und die GOÄ 5121 für die zweite Ebene.
Fallbeispiel 2: Beurteilung des Schulterblatts
Bei Verdacht auf eine knöcherne Läsion des Schulterblatts wird eine primäre Röntgenaufnahme durchgeführt. Zur exakten Lokalisation des Befundes ist eine zusätzliche tangentiale Aufnahme als ergänzende Ebene medizinisch indiziert. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der Basisleistung mit der Ziffer 5121.
Fallbeispiel 3: Mehrdimensionale Darstellung des Brustbeins
Zur Beurteilung des Sternums nach einem Verkehrsunfall werden nach der ersten Aufnahme zwei weitere ergänzende Ebenen angefertigt. Obwohl insgesamt drei Ebenen vorliegen, kann die GOÄ 5121 für die ergänzenden Aufnahmen nur ein einziges Mal berechnet werden. Die Abrechnung umfasst somit einmal die Grundleistung und einmal die Ziffer 5121.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5121: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler liegt in der mehrfachen Berechnung der Ziffer 5121 innerhalb derselben Sitzung. Unabhängig davon, wie viele ergänzende Ebenen tatsächlich angefertigt werden, ist die GOÄ 5121 pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Eine Vervielfachung der Ziffer bei drei oder mehr Ebenen führt regelmäßig zu Honorarkürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem ist der explizite Abrechnungsausschluss bezüglich der Ziffer 5035 strikt zu beachten. Die Nebeneinanderberechnung von Spezialaufnahmen und ergänzenden Ebenen ist laut den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ unzulässig. Prüfstellen filtern solche fehlerhaften Ziffernkombinationen automatisiert heraus.
Achtung: Die Ziffer 5035 darf unter keinen Umständen am selben Behandlungstag neben der Ziffer 5121 auf der Liquidation erscheinen.
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Dokumentation der GOÄ 5121: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der ergänzenden Ebene klar hervorgehen. Die bloße Nennung der Ziffer reicht bei einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer nicht aus.
Es empfiehlt sich, die genaue Fragestellung sowie die anatomische Ausrichtung der Zusatzaufnahme zu dokumentieren. Auch der spezifische radiologische Befund der ergänzenden Ebene gehört zwingend in den schriftlichen Befundbericht.
Dokumentationsbeispiel: Röntgen der Rippen der linken Thoraxhälfte in einer Ebene bei V. a. Fraktur. Durchführung einer ergänzenden schrägen Ebene (2. Ebene) zur sicheren Beurteilung der dorsalen Rippenabschnitte. Befund: Kein Nachweis einer Kontinuitätsunterbrechung.
GOÄ 5121: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz der GOÄ 5121 liegt beim 1,8-fachen Faktor, was einem Betrag von 14,69 € entspricht. Bei überdurchschnittlich schwierigen Untersuchungsbedingungen kann der Faktor bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind erhebliche Bewegungseinschränkungen des Patienten oder starke schmerzbedingte Lagerungsschwierigkeiten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5121 tritt fast ausschließlich in Kombination mit den radiologischen Basisleistungen der Zifferngruppe 5000 bis 5031 auf. Besonders häufig erfolgt die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 5020 für die Thorax- oder Skelettdiagnostik. Eine sorgfältige Prüfung auf Ausschlussziffern wie die GOÄ 5035 sichert die fehlerfreie Liquidation.
Ziffer 5121 in der neuen GOÄ
Die ergänzende zweite Ebene zur Thorax-Knochenaufnahme (Nr. 5120) hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger mehr. Die Nachfolgeleistung für die Thorax-Skelettaufnahme schließt die zweite Ebene bereits in ihrem Leistungsinhalt ein — gesondert berechnungsfähig ist sie nicht. Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Ebenen nur einmal ansetzbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5121
Was hat nicht gestimmt?