GOÄ 5803: Bestrahlungszuschlag korrekt abrechnen

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GOÄ 5803
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina , je Fraktion
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Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5803: So rechnen Sie den Zuschlag für zusätzliche Bestrahlungsfelder in der Dermatologie und PDT rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5803

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Die GOÄ-Ziffer 5803 stellt einen spezifischen Zuschlagstarif dar, der ausschließlich in Kombination mit der Grundleistung nach GOÄ-Ziffer 5802 (Bestrahlung von Hautorganen) berechnet werden kann. Er dient der Honorierung des erhöhten Aufwands, der entsteht, wenn mehr als zwei Bestrahlungsfelder oder Zielvolumina innerhalb einer Fraktion behandelt werden müssen.

Wichtig ist hierbei die Definition der Zielvolumina. Die Bestrahlung des dritten und jedes weiteren Feldes wird pauschal über diesen Zuschlag abgegolten. Eine mehrfache Berechnung des Zuschlags pro Fraktion ist für flächenhafte Dermatosen explizit ausgeschlossen, da diese als ein einziges Zielvolumen gewertet werden.

GOÄ 5803 in der Praxis: Indikationen und Besonderheiten bei der Photodynamischen Therapie

In der dermatologischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 5803 vor allem bei der Behandlung multipler Hautläsionen zum Einsatz. Typische Indikationen umfassen die Strahlentherapie von ausgedehnten Keloiden, chronischen Ekzemen oder kutanen Lymphomen, sofern mehrere getrennte Bestrahlungsfelder vorliegen.

Ein besonders praxisrelevantes Anwendungsgebiet ist die Photodynamische Therapie (PDT) von aktinischen Keratosen oder Basaliomen. Gemäß einem Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer kann die GOÄ 5803 analog als Zuschlag zur GOÄ 5802 analog für jedes weitere Bestrahlungsfeld herangezogen werden.

Tipp: Bei der analogen Anwendung der PDT kann für jedes zusätzliche Bestrahlungsfeld ab dem dritten Feld der Zuschlag nach GOÄ 5803 analog berechnet werden, was die Wirtschaftlichkeit dieser zeitintensiven Therapieform deutlich verbessert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5803

Fallbeispiel 1: Bestrahlung multipler Keloide

Ein Patient stellt sich mit drei voneinander getrennten, stark juckenden Keloiden an der Brust und den Schultern vor. Es erfolgt eine fraktionierte Röntgenweichstrahltherapie aller drei Areale in einer Sitzung. Da drei separate Zielvolumina bestrahlt werden, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ 5802 für die ersten beiden Felder sowie den Zuschlag nach GOÄ 5803 für das dritte Feld.

Fallbeispiel 2: Photodynamische Therapie bei multiplen aktinischen Keratosen

Bei einer Patientin werden im Rahmen einer Sitzung vier räumlich getrennte Areale mit aktinischen Keratosen im Gesicht mittels PDT behandelt. Die Abrechnung erfolgt analog: Für die ersten beiden Felder wird die GOÄ 5802 analog angesetzt. Für das dritte und vierte Feld wird jeweils der Zuschlag nach GOÄ 5803 analog berechnet, da es sich um getrennte Läsionen handelt.

Fallbeispiel 3: Behandlung einer großflächigen Plaque-Psoriasis

Ein Patient erhält eine Bestrahlung einer großflächigen Psoriasis-Plaque am Rücken. Obwohl das Areal sehr groß ist, handelt es sich um eine flächenhafte Dermatose, die gebührenrechtlich als ein einziges Zielvolumen gilt. In diesem Fall ist nur die GOÄ 5802 berechnungsfähig; der Zuschlag nach GOÄ 5803 darf nicht angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5803: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5803 ist der Versuch, einen Steigerungsfaktor anzuwenden. Da es sich um einen Zuschlag handelt, der gesetzlich auf den einfachen Gebührensatz festgelegt ist, führt jede Erhöhung über den Faktor 1,0 unweigerlich zur Zurückweisung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem wird oft übersehen, dass die GOÄ 5803 nicht neben der GOÄ-Ziffer 5806 (Ganzkörperbestrahlung) abgerechnet werden darf. Bei einer Ganzkörpertherapie sind alle Felder bereits in der Hauptleistung abgegolten, weshalb ein zusätzlicher Felderschlag ausgeschlossen ist.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen bei flächenhaften Dermatosen genau, ob fälschlicherweise mehrere Zielvolumina deklariert wurden. Großflächige Hautveränderungen dürfen nicht künstlich in Einzelfelder aufgeteilt werden, um den Zuschlag zu generieren.

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Dokumentation der GOÄ 5803: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die genaue Lokalisation, die Anzahl und die Größe der einzelnen Bestrahlungsfelder exakt dokumentiert werden.

Besonders bei der analogen Anwendung im Rahmen der PDT ist die exakte Zuordnung der behandelten Areale zu den jeweiligen Ziffern im Therapieprotokoll festzuhalten. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Durchführung einer fraktionierten Bestrahlung bei multiplen Keloiden. Feld 1: Regio deltoidea links (GOÄ 5802), Feld 2: Regio deltoidea rechts (GOÄ 5802), Feld 3: Sternalbereich (Zuschlag GOÄ 5803).

GOÄ 5803: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5803 unterliegt einer strikten gesetzlichen Vorgabe und ist ausschließlich mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) berechnungsfähig. Eine Erhöhung des Faktors wegen erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand ist rechtlich ausgeschlossen. Eventuelle Mehraufwände müssen stattdessen über die Hauptleistung GOÄ 5802 geltend gemacht werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die wichtigste Kombination der GOÄ 5803 erfolgt naturgemäß mit der Hauptleistung GOÄ 5802. Darüber hinaus können im Rahmen einer umfassenden dermatologischen Sitzung auch Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie symptombezogene Untersuchungen nach GOÄ 5 kombiniert werden, sofern die formalen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 5803 in der neuen GOÄ

Den bisherigen Zuschlag zu Ziffer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Feldern (heute beim 2,3-fachen Satz: 5,83 €) sieht der Entwurf nicht mehr vor. Die Feldzahl spielt in der neuen Dosislogik keine Rolle mehr; die neue Abrechnung nach Zielvolumen und Gy bildet den Aufwand bereits unmittelbar ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5803

Die GOÄ-Ziffer 5803 darf als Zuschlag berechnet werden, wenn mehr als zwei Bestrahlungsfelder oder Zielvolumina je Fraktion behandelt werden. Sie setzt zwingend die Erbringung der Hauptleistung nach GOÄ 5802 voraus. Typische Anwendungsbereiche sind multiple Keloide oder die analoge Abrechnung bei der Photodynamischen Therapie.
Nein, eine Steigerung des Gebührensatzes ist bei der GOÄ 5803 ausgeschlossen. Die Ziffer darf gesetzlich vorgeschrieben nur mit dem einfachen Gebührensatz von 1,0 abgerechnet werden. Ein erhöhter Aufwand kann stattdessen über den Steigerungsfaktor der Hauptleistung GOÄ 5802 geltend gemacht werden.
Der Zuschlag nach GOÄ 5803 ist für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen je Fraktion nur einmal berechnungsfähig. Bei der analogen Anwendung im Rahmen der Photodynamischen Therapie (PDT) kann der Zuschlag hingegen für jedes weitere Bestrahlungsfeld ab dem dritten Feld berechnet werden. Dies basiert auf einer offiziellen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer.
Die GOÄ 5803 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 5806 für Ganzkörperbestrahlungen abgerechnet werden. Zudem ist sie ohne die Hauptleistung GOÄ 5802 nicht eigenständig berechnungsfähig. Auch eine mehrfache Berechnung bei großflächigen, zusammenhängenden Dermatosen ist unzulässig.
Nein, großflächige Dermatosen werden gebührenrechtlich als ein einziges Zielvolumen gewertet. Daher kann in diesen Fällen der Zuschlag nach GOÄ 5803 nicht für verschiedene Teilbereiche derselben Fläche berechnet werden. Der Zuschlag erfordert das Vorliegen von mindestens drei räumlich getrennten Bestrahlungsfeldern.
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