Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5805 für die Bestrahlung mit schnellen Elektronen erfordert Präzision. Erfahren Sie, wie Sie typische Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5805
Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion (1000 Punkte, Einfachsatz 58,29 €, Regelhöchstsatz 104,92 €, Höchstsatz 145,72 €)
Die GOÄ-Ziffer 5805 beschreibt die fraktionierte Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen bei dermatologischen Erkrankungen. Diese physikalische Methode nutzt die begrenzte Reichweite von Elektronen im Gewebe, um oberflächennahe Tumoren oder Läsionen gezielt zu therapieren. Das umliegende und darunterliegende gesunde Gewebe wird dabei bestmöglich geschont.
Die Leistung wird je Fraktion berechnet, was bedeutet, dass jede einzelne Bestrahlungssitzung separat angesetzt werden kann. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Bestrahlung auf einzelne, klar abgrenzbare Hautregionen beschränkt bleibt. Eine Ganzkörperbehandlung fällt ausdrücklich nicht unter diese Ziffer.
GOÄ 5805 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
In der dermatologischen Strahlentherapie kommt die GOÄ 5805 vor allem bei malignen und benignen Hautveränderungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom sowie lokalisierte Stadien des kutanen T-Zell-Lymphoms. Auch gutartige Erkrankungen wie therapiereistente Keloide nach chirurgischer Exzision können hiermit behandelt werden.
Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist essenziell für eine rechtssichere Abrechnung. Während die GOÄ 5802 für die klassische Orthovolttherapie genutzt wird, ist die GOÄ 5805 speziell für die moderne Elektronenbestrahlung reserviert. Die Wahl der Methode richtet sich nach der Eindringtiefe und der Tumorbiologie.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Behandlung mehrerer getrennter Hautareale in einer Sitzung die Ziffer 5805 mehrfach begründet und gesteigert werden kann, sofern es sich um separate Zielvolumina handelt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5805
Fallbeispiel 1: Lokalisierte Mycosis fungoides
Ein Patient stellt sich mit einem lokalisierten Plaque einer Mycosis fungoides im Bereich des Oberschenkels vor. Es erfolgt eine fraktionierte Bestrahlung mit schnellen Elektronen über insgesamt 10 Fraktionen. Jede einzelne Sitzung wird mit der GOÄ-Ziffer 5805 zum Regelsatz (1,8-fach) abgerechnet, da es sich um eine einzelne Hautregion handelt.
Fallbeispiel 2: Postoperative Keloidbestrahlung
Nach der Exzision eines ausgeprägten Keloids am Ohrläppchen wird eine postoperative Rezidivprophylaxe mittels Elektronenbestrahlung durchgeführt. Die Bestrahlung erfolgt in drei Fraktionen direkt im Anschluss an die Operation. Abgerechnet wird die GOÄ 5805 je Fraktion, kombiniert mit der Planungsziffer GOÄ 5800 für die Einstellungsaufnahmen.
Fallbeispiel 3: Multiples Basaliom im Gesichtsbereich
Bei einem älteren Patienten werden zwei voneinander unabhängige Basaliome im Gesicht (Nase und Wange) simultan mit schnellen Elektronen bestrahlt. Da es sich um zwei getrennte Hautregionen handelt, kann die Ziffer 5805 pro Sitzung mit einem erhöhten Steigerungssatz berechnet werden. Die medizinische Begründung dokumentiert den erhöhten Zeitaufwand für die doppelte Einstellung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5805: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5805 ist die Verwechslung mit der Ganzhautbestrahlung. Wenn die gesamte Hautoberfläche therapiert wird, beispielsweise bei einem fortgeschrittenen Sézary-Syndrom, darf die GOÄ 5805 nicht herangezogen werden. In diesem Fall ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 5806 berechnungsfähig.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von 5805 und 5806 in derselben Sitzung. Diese Kombination ist durch die GOÄ-Bestimmungen strikt ausgeschlossen. Auch die fehlerhafte Kombination mit anderen Strahlentherapie-Ziffern ohne entsprechende räumliche Trennung führt regelmäßig zu Kürzungen.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 5805 und der GOÄ 5806 für dieselbe Sitzung ist absolut unzulässig und führt bei jeder Rechnungsprüfung zur sofortigen Beanstandung.
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Dokumentation der GOÄ 5805: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die exakte Lokalisation des Bestrahlungsfeldes, die angewandte Energie der schnellen Elektronen sowie die Einzeldosis pro Fraktion dokumentiert sein. Auch die Gesamtdosis und die Fraktionierungsnummer sind zwingend anzugeben.
Zusätzlich sollte das therapeutische Zielvolumen grafisch oder fotografisch festgehalten werden. Bei Abweichungen vom Standardverfahren oder bei der Behandlung mehrerer Felder muss die medizinische Notwendigkeit detailliert aus der Dokumentation hervorgehen.
Dokumentation: 5. Fraktion der Elektronenbestrahlung (6 MeV) des Basalioms der linken Wange. Einzeldosis 2,0 Gy, Gesamtdosis bisher 10,0 Gy. Feldgröße 4x4 cm. Patient beschwerdefrei, keine akute Radiodermitis.
GOÄ 5805: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 5805 liegt beim 1,8-fachen Satz (104,92 €). Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz (145,72 €) ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder besonderem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige Lagerung des Patienten, die Bestrahlung in unmittelbarer Nähe zu Risikoorganen (z. B. Auge) oder die Behandlung unruhiger Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Sehr häufig wird die GOÄ 5805 in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 5800 (Einstellungsaufnahmen) abgerechnet. Diese Kombination ist explizit erlaubt und bildet die planerische Vorbereitung der Bestrahlung ab. Nicht zulässig ist dagegen die gleichzeitige Abrechnung von Oberflächentherapien nach GOÄ 5802 für dasselbe Behandlungsareal.
Ziffer 5805 in der neuen GOÄ
Die Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen je Fraktion (heute beim 2,3-fachen Satz: 104,92 €) geht in die neue dosisbezogene Abrechnung über. Die neue Nummer 13614 „Bestrahlung mit Photonen (mehr als 1 MeV) oder Elektronen" wird mit 93,39 € je 1 Gy für das erste Zielvolumen vergütet; jedes weitere Zielvolumen (z. B. Lymphknotenregion, simultan integrierter Boost) wird je 3 Gy abgerechnet. Wichtig: Ziffer 13614 ist für dasselbe Zielvolumen am selben Tag neben bestimmten anderen Bestrahlungsleistungen nicht berechnungsfähig und darf je Sitzung maximal fünfmal angesetzt werden.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5805
Was hat nicht gestimmt?