GOÄ 5312: Angiographie-Serien rechtssicher abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 5312
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer , insgesamt
Punktzahl 600  
Einfachsatz 34,97 € 1,0x
Regelhöchstsatz 62,95 € 1,8x
Höchstsatz 87,42 € 2,5x

Die Abrechnung von Angiographien nach GOÄ 5312 birgt Fallstricke. Dieser Leitfaden zeigt, wie weitere Serien rechtssicher dokumentiert und liquidiert werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5312

Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5311, insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 5312 beschreibt eine ergänzende radiologische Leistung im Rahmen der kontrastmittelgestützten Angiographie. Sie kommt dann zum Tragen, wenn nach der initialen angiographischen Serie (abzurechnen nach GOÄ-Ziffer 5311) weitere Bildserien erforderlich werden. Diese zusätzlichen Serien dienen der detaillierten Erfassung von Durchblutungsphasen oder der Darstellung nachgeschalteter Gefäßprovinzen.

Die Leistung umfasst die gesamte technische Durchführung, die Bildakquisition sowie die anschließende Befundung aller zusätzlichen Serien. Wichtig ist hierbei, dass die Ziffer 5312 als pauschalierende Ziffer konzipiert ist. Unabhängig davon, wie viele zusätzliche Serien tatsächlich angefertigt werden, erfolgt die Abrechnung für die jeweilige Extremität insgesamt nur einmal.

GOÄ 5312 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 5312 ist eng mit komplexen gefäßmedizinischen Fragestellungen verknüpft. Typische Indikationen finden sich in der Diagnostik von peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK), bei denen nach der ersten Darstellung des Hauptstrombahnbereichs weitere Serien zur Beurteilung des Kollateralkreislaufs notwendig sind. Auch bei der Abklärung von Gefäßanomalien oder traumatischen Gefäßverletzungen ist die Ziffer relevant.

Die Abgrenzung zur Initialleistung nach Nummer 5311 ist essenziell. Während die Nummer 5311 die erste Serie einer Extremität abdeckt, bildet die Nummer 5312 die chronologische Fortführung der Untersuchung ab. Dies ist insbesondere bei dynamischen Untersuchungen von Bedeutung, bei denen der Kontrastmittelabstrom über einen längeren Zeitraum hinweg in mehreren Phasen dokumentiert werden muss.

Tipp: Um Honorarverluste zu vermeiden, sollte bei der Untersuchung beider Extremitäten in einer Sitzung darauf geachtet werden, dass die Ziffer 5312 für jede Extremität separat begründet und abgerechnet werden kann, sofern die medizinische Notwendigkeit beidseits gegeben war.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5312

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei fortgeschrittener pAVK

Ein Patient stellt sich mit dem klinischen Verdacht auf eine fortgeschrittene pAVK der rechten unteren Extremität vor. Es erfolgt eine intraarterielle Angiographie der Becken-Bein-Strombahn. Nach der initialen Serie (GOÄ 5311) werden zwei weitere Serien zur Darstellung des tiefen Unterschenkelstromgebiets und der Fußperfusion angefertigt.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5311 für die Erstserie. Die beiden nachfolgenden Serien werden über die Ziffer 5312 insgesamt einmalig abgerechnet. Der erhöhte Aufwand durch die multiplen Serien wird über die Ziffer 5312 abgegolten.

Fallbeispiel 2: Postoperative Kontrolle nach Bypass-Anlage

Nach einer femoropoplitealen Bypass-Operation links ist eine angiographische Kontrolle der Bypass-Anastomosen und des peripheren Abstroms indiziert. Die erste Serie zeigt die proximale Anastomose. Eine anschließende Serie dient der Darstellung der distalen Anastomose und des Unterschenkel-Abstroms.

Die medizinische Notwendigkeit der Folgeserie ist durch die Überprüfung der distalen Anschlussstelle gegeben. Abgerechnet werden die Ziffer 5311 für die Erstserie und die Ziffer 5312 für die nachfolgende Serie zur Beurteilung der Peripherie.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer arteriellen Embolie

Bei akutem Ischämiesyndrom des linken Arms wird eine Notfall-Angiographie durchgeführt. Die erste Serie lokalisiert den Verschluss in der Arteria brachialis. Nachfolgend werden weitere Serien akquiriert, um das Ausmaß der retrograden Füllung der Unterarmarterien darzustellen.

Die Dokumentation belegt die Notwendigkeit der Folgeserien zur Therapieplanung. Die Abrechnung erfolgt korrekt durch die Kombination der Ziffern 5311 und 5312 für die betroffene Extremität.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5312: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der mehrfache Ansatz der Ziffer 5312 innerhalb derselben Sitzung für dieselbe Extremität. Da der Leistungstext den Zusatz „insgesamt“ enthält, ist eine Vervielfachung der Ziffer basierend auf der Anzahl der zusätzlichen Serien unzulässig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die strikten Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer 5312 darf nicht neben den Ziffern 5306 bis 5308 (Kardiologische Angiographien) sowie der Ziffer 5313 (Angiographie der thorakalen Aorta) abgerechnet werden. Auch die Kombination mit den Ziffern 5355 und 5357 ist ausgeschlossen.

Achtung: Der Ausschluss der Ziffer 5312 neben der Ziffer 5313 wird häufig übersehen, wenn im Rahmen einer Untersuchung sowohl die thorakale Aorta als auch periphere Gefäße dargestellt werden. Hier muss eine klare anatomische und zeitliche Trennung dokumentiert sein, um Beanstandungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 5312: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im radiologischen Befundbericht müssen die Indikation für die weiteren Serien sowie die genaue anatomische Zuordnung explizit genannt werden. Es sollte klar hervorgehen, warum die Erstserie nach Nummer 5311 für die diagnostische Fragestellung nicht ausreichend war.

Zudem müssen die technischen Parameter wie die Anzahl der akquirierten Bilder pro Serie und die Kontrastmittelapplikation dokumentiert sein. Die Archivierung der Bilddaten im PACS-System dient als physischer Nachweis der erbrachten Leistung.

Dokumentationsbeispiel:
Angiographie der rechten unteren Extremität nach GOÄ 5311. Erstserie zeigt hochgradige Stenose der A. femoralis superficialis. Anschließende Durchführung einer weiteren Serie (GOÄ 5312) zur Beurteilung des Kollateralnetzwerks und des Abstroms über die A. poplitea bei verzögerter Kontrastmittelpassage.

GOÄ 5312: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5312 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach bis zum Höchstsatz von 2,5-fach gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem verzögerter Kontrastmittelabstrom bei ausgeprägter pAVK, der eine verlängerte Aufnahmezeit erforderte. Auch schwierige Lagerungsbedingungen des Patienten oder erhebliche Bewegungsartefakte, die zusätzliche Rekonstruktionen notwendig machten, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Ziffer 5312 regelhaft mit der Ziffer 5311 als Basisleistung kombiniert. Darüber hinaus ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 350 (Kontrastmitteleinbringung) sowie den Ziffern 5328 und 5335 für ergänzende computertomographische oder magnetresonanztomographische Untersuchungen zulässig, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 5312 in der neuen GOÄ

Die weiteren Serien nach Nr. 5311 (insgesamt) werden in der neuen GOÄ durch den Zuschlag Nummer 13284 abgebildet — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13283 für jede weitere Serie, je Serie" — zum festen Satz von 67,80 € je weiterer Serie (heute beim 2,3-fachen Satz: 62,95 €). Zusammen mit den Nummern 5310 und 5311 führen alle drei alten Ziffern zu demselben neuen Zuschlag; die Begründungspflicht gilt durchgängig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5312

Die GOÄ-Ziffer 5312 wird für weitere angiographische Serien berechnet, die sich unmittelbar an die Initialserie nach Nummer 5311 anschließen. Sie ist je Sitzung und untersuchter Extremität unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der zusätzlichen Serien nur einmalig ansetzbar.
Neben der GOÄ 5312 dürfen die Ziffern 5306 bis 5308, 5313 sowie 5355 und 5357 nicht abgerechnet werden. Ein gleichzeitiger Ansatz dieser Leistungen in derselben Sitzung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Nein, die Ziffer 5312 ist pro Sitzung und untersuchter Extremität insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Auch bei der Durchführung mehrerer zusätzlicher Serien bleibt der Ansatz auf eine einmalige Abrechnung begrenzt.
Die GOÄ-Ziffer 5311 stellt die angiographische Erstserie dar und bildet die zwingende Voraussetzung für den Ansatz der Folgeserie nach Nummer 5312. Ohne die vorherige Erbringung und Abrechnung der Nummer 5311 ist die Ziffer 5312 nicht berechnungsfähig.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach hinaus ist bei besonderem Zeitaufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Dies muss in der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden, beispielsweise bei ausgeprägten Gefäßverschlüssen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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