GOÄ 5306: Serienangiographie Becken/Beine korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5306
Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie
Punktzahl 2000  
Einfachsatz 116,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 209,83 € 1,8x
Höchstsatz 291,42 € 2,5x

Die korrekte Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5306 für Serienangiographien im Becken-Bein-Bereich. Erfahren Sie alles über Fallstricke, Kombinationen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5306

Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie

Die GOÄ-Ziffer 5306 beschreibt eine radiologische Spezialuntersuchung zur Darstellung der arteriellen oder venösen Strombahn. Diese Leistung umfasst die Planung, Durchführung und Auswertung der ersten Bildserie im Bereich des Beckens sowie beider unterer Extremitäten. Sie stellt ein zentrales Werkzeug in der Gefäßdiagnostik dar.

Die Abrechnung dieser Ziffer ist an strenge Vorgaben gebunden. Die Leistung ist pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig, unabhängig vom Umfang der Untersuchung.

GOÄ 5306 in der Praxis: Diagnostik peripherer Gefäßerkrankungen

In der klinischen Praxis wird die GOÄ 5306 vor allem bei Verdacht auf eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) eingesetzt. Auch bei akuten arteriellen Verschlüssen oder zur Operationsplanung vor Bypass-Operationen ist diese Untersuchung unverzichtbar. Die Methode erlaubt eine präzise Beurteilung von Stenosen und Verschlüssen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Abgrenzung zu anderen angiographischen Leistungen. Da die Ziffer bereits die Untersuchung beider Beine abdeckt, darf sie bei einer beidseitigen Untersuchung nicht zweifach abgerechnet werden. Auch die selektive Darstellung einzelner Abschnitte begründet keine Mehrfachabrechnung der Basisziffer 5306.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5306

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei pAVK im Stadium IIb

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzfreien Gehstrecke von unter 200 Metern vor. Zur weiteren therapeutischen Planung wird eine Serienangiographie des Beckens und beider Beine durchgeführt. Es wird eine einzige Bildserie angefertigt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5306 zum Regelsatz. Zusätzlich wird die Kontrastmitteleinbringung über die Ziffer 350 berechnet. Die Sachkosten für das Kontrastmittel werden als Auslagen geltend gemacht.

Fallbeispiel 2: Mehrphasige Darstellung bei komplexem Befund

Bei einem Patienten mit bekannter Mehretagen-pAVK ist eine detaillierte Darstellung des Einstroms und des Ausstroms erforderlich. Der Arzt fertigt daher zwei aufeinanderfolgende Bildserien an.

In diesem Fall wird die erste Serie über die GOÄ 5306 abgerechnet. Die zweite Serie wird mit der Ergänzungsziffer 5307 liquidiert. Beide Ziffern sind in dieser Kombination voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Untersuchung von Becken, Beinen und Arm

Ein Patient benötigt aufgrund einer generalisierten Arteriosklerose sowohl eine Angiographie der unteren Extremitäten als auch eine Darstellung der Gefäße des linken Arms. Beide Untersuchungen finden in einer Sitzung statt.

Der Arzt rechnet für die Becken-Bein-Untersuchung die GOÄ 5306 ab. Für die Untersuchung des Arms wird die Ziffer 5310 herangezogen. Diese Kombination ist explizit erlaubt, da ein anderes Gefäßgebiet untersucht wurde.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5306: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die doppelte Ansetzung der Ziffer 5306 bei der Untersuchung beider Beine. Da der Leistungstext die Formulierung „beider Beine“ enthält, ist die Ziffer auch bei zweiseitiger Diagnostik nur einmal ansetzbar. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Die zeitgleiche Abrechnung mit den Ziffern 5309, 5312 oder 5313 ist nicht zulässig. Solche Fehler führen oft zu zeitaufwendigen Rückfragen der Prüfstellen.

Achtung: Die Ziffer 5306 darf pro Sitzung nur einmal berechnet werden, selbst wenn beide Beine getrennt untersucht und dokumentiert wurden.

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Dokumentation der GOÄ 5306: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Indikation, der genaue Ablauf der Untersuchung und die Anzahl der angefertigten Serien dokumentiert sein. Auch die Art und Menge des verwendeten Kontrastmittels gehören in die Akte.

Besonders wichtig ist die detaillierte Beschreibung der pathologischen Veränderungen. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung lückenlos nachgewiesen werden.

Dokumentation: Serienangiographie Becken/Beine beidseits bei V.a. pAVK Stadium III. Durchführung von 1 Serie nach steriler Punktion und Applikation von 80 ml Kontrastmittel. Befund: Hochgradige Stenose der A. femoralis superficialis rechts, linksseitig regelrechter Abfluss.

GOÄ 5306: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind extreme Gefäßverkalkungen, die eine schwierige Katheterpassage verursachen. Auch eine ausgeprägte Adipositas des Patienten kann den Zugang erheblich erschweren.

Unruhige Patienten, die eine kontinuierliche Überwachung erfordern, rechtfertigen ebenfalls einen erhöhten Steigerungsfaktor. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5306 lässt sich hervorragend mit anderen radiologischen Leistungen kombinieren. Neben der Ziffer 5307 für die zweite Serie kann bei Bedarf auch die Ziffer 5308 für weitere Serien angesetzt werden. Auch die Ziffer 5328 für eine zusätzliche digitale Subtraktionsangiographie ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar.

Tipp: Achten Sie darauf, die Sachkosten für das verwendete Kontrastmittel und Einmalmaterialien gemäß § 10 GOÄ gesondert in der Rechnung auszuweisen.

Ziffer 5306 in der neuen GOÄ

Die Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine wird zur neuen Nummer 13281 — „Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie" — zum festen Satz von 383,14 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 209,83 €). Die Übersichtsangiographie ist jetzt ausdrücklich eingeschlossen. Zu beachten: Die neue Legende nennt explizit „beider Beine" — bei echter Einseitig-Angiographie einer Extremität ist Nummer 13283 zu prüfen. Weitere Serien werden über den Zuschlag Nummer 13282 abgerechnet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5306

Nein, die GOÄ 5306 ist je Sitzung insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob nur ein Bein oder beide Beine untersucht wurden. Eine doppelte Abrechnung ist somit ausgeschlossen.
Neben der GOÄ 5306 dürfen die Ziffern 5309, 5310, 5312, 5313, 5355 und 5357 nicht abgerechnet werden. Eine Ausnahme besteht für die Ziffer 5310, wenn im Rahmen derselben Sitzung zusätzlich ein Arm untersucht wird.
Für eine zweite Serie kann die GOÄ-Ziffer 5307 zusätzlich zur Basisziffer 5306 berechnet werden. Ab der dritten Serie kommt für jede weitere Serie die Ziffer 5308 zum Einsatz.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch schwierige anatomische Verhältnisse, extreme Gefäßverkalkungen oder unruhige Patienten begründet werden. Auch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand bei der Punktion rechtfertigt eine Erhöhung des Faktors.
Nein, die Einbringung des Kontrastmittels ist nicht in der Ziffer 5306 enthalten und kann gesondert berechnet werden. Hierfür wird in der Regel die Ziffer 350 GOÄ herangezogen.
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