GOÄ 5309: Serienangiographie der Extremität abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5309
Serienangiographie einer Extremität, eine Serie
Punktzahl 1800  
Einfachsatz 104,92 € 1,0x
Regelhöchstsatz 188,86 € 1,8x
Höchstsatz 262,30 € 2,5x

Die Abrechnung der Serienangiographie nach GOÄ 5309 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke vermeiden und korrekt kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5309

Serienangiographie einer Extremität, eine Serie

Die Ziffer 5309 beschreibt die Durchführung einer Serienangiographie an einer Extremität für eine Serie. Diese radiologische Methode dient der detaillierten Darstellung von Blutgefäßen mittels Kontrastmittel unter kontinuierlicher Röntgenbildgebung. Sie ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte unter den radiologischen Leistungen verortet.

Die Leistung umfasst die gesamte technische Durchführung sowie die anschließende Befundung der Bildserie. Wichtig ist hierbei, dass die Ziffer unabhängig von der Anzahl der untersuchten Extremitäten je Sitzung nur einmal berechnet werden darf. Eine Vervielfachung der Ziffer bei der Untersuchung beider Beine ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 5309 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 5309 vor allem bei der Abklärung von peripheren Durchblutungsstörungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) oder akute Gefäßverschlüsse an den Extremitäten. Auch die Planung operativer oder interventioneller Gefäßeingriffe erfordert häufig diese Diagnostik.

Ein weiterer wichtiger Einsatzbereich ist die Abklärung von Gefäßanomalien oder Aneurysmen im Bereich der Arme oder Beine. Durch die rasche Bildfolge der Serienangiographie lassen sich Hämodynamik und Gefäßmorphologie präzise beurteilen. Dies sichert eine fundierte therapeutische Entscheidung für den behandelnden Arzt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5309

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf pAVK am Arm

Ein Patient stellt sich mit belastungsabhängigen Schmerzen im rechten Arm vor. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Subclavia-Stenose. Der Arzt führt eine Serienangiographie des rechten Arms durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5309 einmalig für die Serie, ergänzt durch die Ziffer für die Kontrastmitteleinfüllung.

Fallbeispiel 2: Kombinierte Untersuchung von Arm und Beinen

Bei einem Patienten mit generalisierter Arteriosklerose soll sowohl der linke Arm als auch die Becken-Bein-Strombahn untersucht werden. Der Arzt führt die Serienangiographie des Arms und die Angiographie der Becken-Bein-Gefäße durch. In diesem speziellen Fall dürfen die Ziffern 5309 und 5306 nebeneinander berechnet werden. Dies muss auf der Liquidation detailliert begründet werden.

Fallbeispiel 3: Bilaterale Angiographie der Beine

Zur Abklärung einer fortgeschrittenen pAVK erfolgt eine Serienangiographie beider Beine in einer Sitzung. Obwohl beide Extremitäten untersucht wurden, darf die GOÄ 5309 nur einmal je Sitzung in Ansatz gebracht werden. Eine doppelte Abrechnung der Ziffer ist aufgrund der klaren Bestimmungen der GOÄ unzulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5309: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5309 ist das unzulässige Nebeneinanderberechnen mit der Ziffer 5306 bei reinen Beinuntersuchungen. Wird im Rahmen der Leistung nach Nr. 5309 ein Bein untersucht, ist die Gleichzeitigkeit mit Nr. 5306 ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig die Erstattung.

Zudem müssen die strikten Ausschlussziffern beachtet werden. Die GOÄ 5309 darf nicht neben den Nummern 5306 bis 5308, 5313, 5355 und 5357 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Abrechnungsausschlüsse führt unweigerlich zu Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung.

Achtung: Die Ziffer 5309 ist eine Sitzungsgebühr. Sie darf auch dann nur einmal berechnet werden, wenn mehrere Serien an derselben Extremität oder an unterschiedlichen Extremitäten in einer Sitzung angefertigt werden.

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Dokumentation der GOÄ 5309: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der genaue Zugangsweg und das verwendete Kontrastmittel dokumentiert sein. Auch die Anzahl der akquirierten Bilder und die technischen Parameter gehören in den Bericht.

Der schriftliche Befundbericht muss eine detaillierte Beschreibung der Gefäßmorphologie und des Blutflusses enthalten. Eventuelle pathologische Veränderungen wie Stenosen oder Verschlüsse sind exakt zu lokalisieren. Eine vollständige Befunddokumentation ist Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der Leistung.

Dokumentation: Serienangiographie der linken oberen Extremität bei Verdacht auf AVK. Punktion der A. femoralis, Vorschieben des Katheters. Injektion von 20 ml Kontrastmittel. Dokumentation einer Serie von 10 Bildern. Befund: Keine höhergradige Stenose der A. brachialis nachweisbar.

GOÄ 5309: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unruhigen Patienten kann der Schwellenwert von 1,8 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 ist mit einer patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Begründungen sind ein extrem zeitaufwendiger Katheterzugang oder ausgeprägte Gefäßverkalkungen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 5309 mit der Ziffer 350 für die Einbringung des Kontrastmittels kombiniert. Auch die Ziffern 5310 bis 5312 für zusätzliche Serien können unter Beachtung der Vorgaben nebeneinander berechnet werden. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten sichert das optimale Honorar.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung von Kombinationsleistungen die Möglichkeit, Begründungen direkt auf der Rechnung zu vermerken. Dies beschleunigt das Erstattungsverfahren bei den privaten Krankenversicherungen erheblich.

Ziffer 5309 in der neuen GOÄ

Die Serienangiographie einer Extremität wird zur neuen Nummer 13283 — „Serienangiographie einer Extremität und ihrer Teile, einschließlich Übersichtsangiographie, eine Serie" — zum festen Satz von 383,14 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 188,86 €; deutliche Höherbewertung). Die Übersichtsangiographie ist jetzt ausdrücklich Bestandteil der Leistung. Weitere Serien sowie Serien weiterer Extremitäten werden über den Zuschlag Nummer 13284 abgerechnet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5309

Nein, die GOÄ-Ziffer 5309 ist je Sitzung unabhängig von der Anzahl der untersuchten Extremitäten nur einmal berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung für beide Beine in derselben Sitzung ist somit ausgeschlossen.
Diese Kombination ist zulässig, wenn in einer Sitzung ein Arm nach Nr. 5309 und gleichzeitig die Beine inklusive des Beckens nach Nr. 5306 untersucht werden. Wird hingegen nur ein Bein untersucht, schließt die Nr. 5309 die Nr. 5306 aus.
Neben der Ziffer 5309 dürfen die Leistungen nach den Nummern 5306 bis 5308, 5313 sowie 5355 und 5357 nicht abgerechnet werden. Achten Sie darauf, diese Ausschlüsse in Ihrer Abrechnungssoftware zu hinterlegen.
Ein Steigerungssatz über 1,8-fach bis zu 2,5-fach kann durch einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind schwierige Gefäßverhältnisse, ausgeprägte Adipositas oder unruhige Patienten während der Bildakquisition.
Nein, die Einbringung des Kontrastmittels ist nicht in der Ziffer 5309 enthalten. Hierfür kann in der Regel die Ziffer 350 GOÄ für die Kontrastmitteleinfüllung zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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