GOÄ 5607: Posttherapeutische Herddosisbestimmung abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5607
Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität –
Punktzahl 1620  
Einfachsatz 94,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 169,97 € 1,8x
Höchstsatz 236,08 € 2,5x

Die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen nach GOÄ 5607 ist ein komplexes, aber lukratives Verfahren. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5607

Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen – einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität –

Die GOÄ-Ziffer 5607 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Leistung zur posttherapeutischen Dosimetrie. Nach der Applikation therapeutischer Radionuklide ist es medizinisch oft notwendig, die tatsächlich im Gewebe deponierte Strahlendosis exakt zu bestimmen. Dies geschieht durch serielle Messungen der Radioaktivität im Körper des Patienten über einen definierten Zeitraum.

Die Leistung umfasst explizit alle Berechnungen, die auf Grundlage dieser Kinetikmessungen durchgeführt werden. Hierzu gehören die Bestimmung der effektiven Halbwertszeit im Tumor- und Organgewebe sowie die mathematische Integration der Aktivitäts-Zeit-Kurven. Ziel ist die präzise Angabe der Energiedosis in Gray (Gy).

GOÄ 5607 in der Praxis: Dosimetrie bei nuklearmedizinischen Therapien

In der modernen Nuklearmedizin gewinnt die personalisierte Dosimetrie zunehmend an Bedeutung. Die GOÄ 5607 kommt typischerweise bei hochentwickelten Therapieverfahren wie der Radioiodtherapie, der Peptid-Rezeptor-Radionuklidtherapie (PRRT) oder der PSMA-Therapie zum Einsatz. Ohne diese präzise Dosisbestimmung lässt sich das therapeutische Fenster zwischen Tumorkontrolle und Risikoorgan-Toxizität kaum optimal steuern.

Klinische Situationen erfordern diese Leistung insbesondere dann, wenn kritische Organe wie die Nieren oder das Knochenmark vor radiotoxischen Schäden geschützt werden müssen. Durch die Bestimmung der Herddosis kann der behandelnde Arzt entscheiden, ob weitere Therapiezyklen sicher durchgeführt werden können oder ob eine Dosisanpassung notwendig ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5607

Fallbeispiel 1: Radioiodtherapie bei Schilddrüsenkarzinom

Ein Patient mit einem differenzierten Schilddrüsenkarzinom erhält eine hochdosierte Radioiodtherapie mit Jod-131 (GOÄ 5600). Zur Bestimmung der im Restgewebe und in den Metastasen deponierten Dosis werden serielle Messungen durchgeführt. Die anschließende Berechnung der Herddosis sichert den Therapieerfolg und wird mit der GOÄ 5607 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Peptid-Rezeptor-Radionuklidtherapie (PRRT)

Bei einem Patienten mit einem metastasierten neuroendokrinen Tumor wird eine PRRT mit Lutetium-177-DOTATOC (GOÄ 5603) durchgeführt. Um die Strahlenbelastung der Nieren als kritisches Risikoorgan exakt zu überwachen, erfolgt eine posttherapeutische Kinetikmessung. Die Berechnung der Nieren- und Tumordosis wird über die GOÄ 5607 liquidiert.

Fallbeispiel 3: PSMA-Radioligandentherapie bei Prostatakarzinom

Ein Patient mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom erhält eine Therapie mit Lutetium-177-PSMA-617 (GOÄ 5605). Zur Erfassung der Kinetik werden SPECT/CT-Aufnahmen zu mehreren Zeitpunkten akquiriert. Die aufwendige Berechnung der Metastasendosis erfolgt nach GOÄ 5607.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5607: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5607 ist das Fehlen der obligatorischen Hauptleistung. Die Ziffer darf laut den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ausschließlich dann berechnet werden, wenn auch eine Leistung nach den Nummern 5600, 5603 und/oder 5605 erbracht wurde. Eine isolierte Abrechnung ohne diese therapeutischen Ziffern führt unweigerlich zur Zurückweisung durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt mit Prüfstellen ist der geforderte zeitliche Zusammenhang. Die Messungen und Berechnungen müssen sich direkt auf die aktuell verabreichte Therapiedosis beziehen. Nachträgliche Berechnungen, die ohne zeitnahe Kinetikmessungen durchgeführt werden, sind nicht nach GOÄ 5607 berechnungsfähig.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die zugrundeliegende Therapieziffer (z. B. GOÄ 5605) auf derselben Rechnung oder zumindest im selben Behandlungsfall plausibel dokumentiert und abgerechnet wird, um Rückfragen der Beihilfestellen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 5607: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung bei der GOÄ 5607. In der Patientenakte müssen alle Messzeitpunkte, die applizierte Aktivität sowie die mathematischen Parameter der Kinetikberechnung detailliert festgehalten werden. Auch die Software, die für die dreidimensionale Dosimetrie verwendet wurde, sollte namentlich dokumentiert sein.

Der abschließende Bericht muss die berechneten Herddosen für die Zielvolumina sowie die Dosen für die relevanten Risikoorgane explizit in Gray (Gy) ausweisen. Nur so kann der Nachweis erbracht werden, dass die Leistung vollständig und leitliniengerecht erbracht wurde.

Dokumentation: Posttherapeutische Dosimetrie nach Lu-177-PSMA-Therapie (GOÄ 5605). Serielle Kinetikmessungen mittels Ganzkörperszintigraphie nach 4, 24 und 72 Stunden. Berechnete Herddosis der Lymphknotenmetastase ilikal rechts: 4,8 Gy. Dosis des Risikoorgans Niere links: 0,75 Gy.

GOÄ 5607: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 5607 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 gesteigert werden. Ein typischer Begründungsansatz ist eine überdurchschnittlich komplexe Biokinetik des Patienten, die zusätzliche Messpunkte erforderlich macht. Auch eine hohe Anzahl an individuell zu berechnenden Tumorherden oder anatomische Besonderheiten, die das Einzeichnen der Regions of Interest (ROIs) erschweren, rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben den zwingend erforderlichen Therapieziffern 5600, 5603 oder 5605 können die für die Kinetikmessung notwendigen bildgebenden Verfahren zusätzlich abgerechnet werden. Hierzu gehören beispielsweise serielle Ganzkörperszintigraphien (GOÄ 5415) oder SPECT-Untersuchungen (GOÄ 5440). Es ist jedoch darauf zu achten, dass die reine Berechnungsleistung der Dosimetrie nicht mit den Bildgebungsziffern verschmilzt, sondern als eigenständige physikalisch-medizinische Leistung nach GOÄ 5607 ausgewiesen wird.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung von SPECT/CT-gestützten Dosimetrieverfahren die Kombination aus der Bildgebung (z. B. GOÄ 5440) und der physikalischen Dosisberechnung nach GOÄ 5607, um den tatsächlichen Arbeitsaufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 5607 in der neuen GOÄ

Die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen einschließlich Berechnungen aufgrund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität (bisher 2,3-facher Satz 169,97 €) wechselt in der neuen GOÄ vom Status einer eigenständigen Leistung in einen Zuschlag: Nummer 13560 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 13555, 13556, 13557 oder 13559 für die posttherapeutische Bestimmung von Herddosen, ggf. einschließlich Berechnungen aufgrund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität" zum Festpreis von 113,32 €.

Je Radionuklidtherapie einmal ansetzbar; die zugrundeliegende Therapieleistung muss aus der Rechnung hervorgehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5607

Die GOÄ-Ziffer 5607 darf nur im zeitlichen Zusammenhang mit einer therapeutischen nuklearmedizinischen Leistung nach den Nummern 5600, 5603 oder 5605 berechnet werden. Sie setzt voraus, dass eine posttherapeutische Bestimmung der Herddosis auf Basis von Kinetikmessungen stattfindet.
Für die Abrechnung der GOÄ 5607 muss zwingend eine Leistung nach GOÄ 5600 (Radioiodtherapie), GOÄ 5603 (Therapie mit offenen Radionukliden) oder GOÄ 5605 (endovaskuläre/interstitielle Radionuklidtherapie) vorliegen. Ohne diese therapeutischen Hauptleistungen ist die Ziffer 5607 nicht berechnungsfähig.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 5607 beträgt 169,97 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 94,43 €, während der Höchstsatz (2,5-facher Satz) mit 236,08 € liquidiert werden kann.
Ja, die GOÄ 5607 ist bei einer PSMA-Therapie (GOÄ 5605) hervorragend berechnungsfähig. Sie dient hierbei der posttherapeutischen Dosimetrie zur Ermittlung der Tumor- und Risikoorgandosen.
Ein Steigern über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus ist durch einen erhöhten Aufwand bei der Kinetikmessung begründbar. Typische Gründe sind eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Metastasen, komplexe biokinetische Verläufe oder erschwerte Messbedingungen beim Patienten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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