GOÄ 5415: Lungenperfusionsszintigraphie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5415
Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt
Punktzahl 1300  
Einfachsatz 75,77 € 1,0x
Regelhöchstsatz 136,39 € 1,8x
Höchstsatz 189,42 € 2,5x

Die Abrechnung der Lungenperfusionsszintigraphie nach GOÄ-Ziffer 5415 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Kombinationen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5415

Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion – mindestens vier Sichten/Projektionen –, insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 5415 beschreibt die szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion unter der Bedingung, dass mindestens vier Sichten beziehungsweise Projektionen angefertigt werden. Diese nuklearmedizinische Untersuchung dient der Darstellung der regionalen Durchblutungsverhältnisse in den Lungenkapillaren. In der Regel erfolgt die Durchführung mittels einer Gammakamera nach der intravenösen Applikation von schwach radioaktiv markierten Partikeln.

Die Leistung umfasst die gesamte Durchführung inklusive der Bildakquisition und der anschließenden Befundung. Die Erstellung von Analogszintigrammen ist für die Standarddiagnostik im Regelfall ausreichend. Zusätzliche quantitative Analysen sind nicht standardmäßig enthalten, können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen separat honoriert werden.

GOÄ 5415 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Lungenperfusionsszintigraphie nach GOÄ 5415 kommt vor allem bei dem Verdacht auf eine akute oder chronische Lungenembolie zum Einsatz. Insbesondere bei Kontraindikationen gegen ein CT-Pulmonalisangiogramm, wie einer schweren Niereninsuffizienz oder einer Kontrastmittelallergie, stellt dieses Verfahren eine hervorragende Alternative dar. Auch in der Schwangerschaft wird die Methode aufgrund der geringeren Strahlenbelastung für die mütterliche Brust häufig bevorzugt.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die präoperative Funktionsdiagnostik vor geplanten Lungenresektionen bei Bronchialkarzinomen. Hierbei ermöglicht die Untersuchung eine präzise Abschätzung der postoperativen Lungenfunktion. Auch bei der Abklärung von angeborenen oder erworbenen Herzfehlern mit Rechts-Links-Shunt liefert die Methode wertvolle diagnostische Erkenntnisse.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5415

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Lungenembolie bei Kontrastmittelallergie

Eine Patientin stellt sich mit akuter Dyspnoe und pleuritischem Thoraxschmerz vor. Aufgrund einer bekannten schweren Kontrastmittelallergie scheidet ein CT-Pulmonalisangiogramm aus. Es wird eine Lungenperfusionsszintigraphie in sechs Projektionen durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5415 zum Regelsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Präoperative Planung bei Lungenkarzinom

Bei einem Patienten mit einem zentralen Bronchialkarzinom ist eine Lobektomie geplant. Zur Abschätzung der postoperativen Lungenfunktion wird eine Perfusionsszintigraphie veranlasst. Neben der Bildgebung erfolgt eine computergestützte quantitative Auswertung der regionalen Perfusion. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 5415 sowie zusätzlich die GOÄ-Ziffer 5480 für die quantitative Analyse.

Fallbeispiel 3: Shunt-Bestimmung bei angeborenem Herzfehler

Zur Quantifizierung eines Rechts-Links-Shunts bei einem erwachsenen Patienten mit einem Vorhofseptumdefekt wird eine Perfusionsszintigraphie durchgeführt. Die Auswertung erfordert eine komplexe ROI-Analyse über den Lungen- und Ganzkörperaufnahmen. Neben der GOÄ-Ziffer 5415 wird die GOÄ-Ziffer 5480 für die quantitative Bestimmung des Shunt-Volumens in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5415: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 5415 in einer Sitzung. Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass die Ziffer für die Untersuchung insgesamt nur einmal berechnungsfähig ist. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Sichten oder Projektionen über die geforderten vier Mindestprojektionen hinaus angefertigt wurden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die unbegründete Nebeneinanderberechnung von Perfusions- und Ventilationsszintigraphie (GOÄ 5416). Obwohl beide Untersuchungen klinisch oft kombiniert werden (V/Q-Szintigraphie), müssen die jeweiligen medizinischen Indikationen und Befunde in der Dokumentation getrennt und nachvollziehbar dargestellt werden.

Achtung: Die quantitative Bestimmung der regionalen Lungendurchblutung ist nicht Bestandteil der GOÄ 5415. Werden entsprechende Berechnungen durchgeführt, darf die GOÄ-Ziffer 5480 zusätzlich berechnet werden. Das Fehlen einer separaten Begründung für diese Kombination führt jedoch häufig zu Rückfragen der Erstattungsstellen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 5415: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Befundbericht muss zwingend die Angabe der mindestens vier Projektionen (z. B. anterior, posterior, posterior-oblique links/rechts) enthalten. Fehlt dieser Nachweis, kann die Leistung von Prüfern auf eine niedrigere Ziffer herabgestuft werden.

Zusätzlich sollten das verwendete Radiopharmakon, die applizierte Aktivität in Megabecquerel (MBQ) sowie die Indikation lückenlos dokumentiert werden. Bei einer kombinierten Ventilations- und Perfusionsszintigraphie ist die getrennte Darstellung der Befundergebnisse für beide Modalitäten ratsam.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf rezidivierende Lungenembolie bei COPD.
Durchführung: I.v.-Applikation von 150 MBq Tc-99m-MAA. Akquisition einer statischen Lungenperfusionsszintigraphie in 6 Standardprojektionen (ant, post, lpo, rpo, lat-l, lat-r).
Befund: Homogene Nuklidverteilung in beiden Lungenflügeln ohne segmentale Perfusionsausfälle. Kein Anhalt für akute Lungenembolie.

GOÄ 5415: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Dyspnoe oder Orthopnoe des Patienten, die eine aufwendige Lagerung und wiederholte Akquisitionen erforderlich macht. Auch mangelnde Kooperationsfähigkeit, beispielsweise bei dementiellen Syndromen, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor aufgrund des deutlich erhöhten Zeitaufwands.

Typische Ziffernkombinationen

Die wichtigste Kombination im klinischen Alltag ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 5416 für die Ventilationsszintigraphie zur Durchführung einer Ventilations-Perfusions-Szintigraphie. Darüber hinaus ist die GOÄ-Ziffer 5480 für computergestützte quantitative Analysen (z. B. zur präoperativen Shunt-Bestimmung) explizit neben der GOÄ 5415 zulässig und sollte bei entsprechender Leistungserbringung nicht vergessen werden.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von GOÄ 5415 und GOÄ 5480 darauf, dass die quantitative Auswertung medizinisch begründet und im Befundbericht detailliert mit konkreten Prozentwerten der regionalen Perfusion ausgewiesen ist.

Ziffer 5415 in der neuen GOÄ

Die szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion in mindestens vier Projektionen erhält mit Nummer 13506 einen direkten Nachfolger zum Festpreis von 125,90 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 136,39 €, der Festpreis liegt damit leicht darunter.

Die Mindestanforderung von vier Projektionen (Sichten) bleibt in der neuen Legende erhalten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5415

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,8-fach ist bei erschwerten Bedingungen wie ausgeprägter Dyspnoe des Patienten oder mangelnder Kooperationsfähigkeit zulässig. Auch ein deutlich erhöhter Zeitaufwand bei der Positionierung rechtfertigt einen höheren Faktor. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5415 ist unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Sichten oder Projektionen insgesamt nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig. Auch bei mehr als vier Projektionen bleibt es bei einer einmaligen Abrechnung. Eventueller Mehraufwand kann nur über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Neben der GOÄ 5415 ist insbesondere die GOÄ-Ziffer 5480 für computergestützte quantitative Auswertungen berechnungsfähig. Auch die Ventilationsszintigraphie nach GOÄ 5416 kann bei entsprechender Indikation am selben Tag abgerechnet werden. Eine sorgfältige medizinische Begründung für die Kombination ist dabei unerlässlich.
Nein, die quantitative Bestimmung der regionalen Durchblutung mittels ROI-Technik ist nicht in der GOÄ 5415 enthalten. Für diese computergestützte quantitative Auswertung kann zusätzlich die GOÄ-Ziffer 5480 berechnet werden. Dies ist besonders bei der präoperativen Planung von Lungenresektionen relevant.
Die Dokumentation muss die medizinische Indikation, das verwendete Radiopharmakon inklusive Aktivität sowie die Durchführung von mindestens vier Projektionen umfassen. Auch die Befundung und die Anzahl der Sichten müssen klar aus dem Bericht hervorgehen. Bei Steigerungen ist die konkrete Erschwernis detailliert zu beschreiben.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich