Die Abrechnung der Radiojodtherapie nach GOÄ 5600 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentationspflichten.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5600
GOÄ-Ziffer 5600: Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
Die GOÄ-Ziffer 5600 beschreibt die therapeutische Anwendung von offenem radioaktivem Jod (in der Regel Jod-131) zur gezielten Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen. Diese nuklearmedizinische Leistung ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte verortet und stellt eine hochspezifische Therapieform dar. Die Leistung umfasst die Applikation des Radionuklids sowie die unmittelbare therapeutische Überwachung des Patienten.
In der Praxis ist zu beachten, dass die Ziffer 5600 die eigentliche therapeutische Applikation abdeckt. Die vorbereitenden physikalischen Berechnungen, die Dosimetrie sowie die anschließenden messtechnischen Kontrollen sind teilweise gesondert zu betrachten. Die Vorbemerkungen des Abschnitts O definieren hierbei die genauen Abgrenzungen zwischen diagnostischen und therapeutischen Leistungen mit offenen Radionukliden.
GOÄ 5600 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die Durchführung einer Radiojodtherapie erfordert eine präzise Indikationsstellung und eine sorgfältige Vorbereitung. Zu den klassischen klinischen Szenarien gehört die Behandlung der Schilddrüsenautonomie (unifokal, multifokal oder disseminiert) sowie des Morbus Basedow. Auch die Volumenreduktion einer benignen euthyreoten Struma stellt eine anerkannte Indikation dar, wenn operative Verfahren kontraindiziert sind oder vom Patienten abgelehnt werden.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die postoperative Ablation von Schilddrüsenrestgewebe bei Patienten mit differenziertem Schilddrüsenkarzinom. Hierbei dient die Therapie der Eliminierung verbliebener Schilddrüsenzellen, um die Rezidivrate zu senken und die Nachsorge mittels Thyreoglobulin-Bestimmung zu optimieren. Der klinische Ablauf erfordert stets eine stationäre Aufnahme auf einer spezialisierten nuklearmedizinischen Therapiestation, um die gesetzlichen Strahlenschutzvorgaben einzuhalten.
Tipp: Da die Radiojodtherapie in Deutschland zwingend unter stationären Bedingungen stattfinden muss, sollten die stationären Wahlleistungen und die Abgrenzung zur DRG-Abrechnung im Vorfeld genau geprüft werden, um Honorarverluste zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5600
Fallbeispiel 1: Therapie einer unifokalen Schilddrüsenautonomie
Eine 62-jährige Patientin stellt sich mit einer laborchemisch nachgewiesenen hyperthyreoten Stoffwechsellage und einem szintigraphisch gesicherten "heißen Knoten" vor. Nach Durchführung des Radiojodtests zur Dosisberechnung erfolgt die stationäre Aufnahme und die orale Applikation von Jod-131. Die Abrechnung der therapeutischen Leistung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 5600 zum Regelsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Postoperative Ablation bei papillärem Schilddrüsenkarzinom
Bei einem 45-jährigen Patienten wurde eine totale Thyreoidektomie bei einem papillären Schilddrüsenkarzinom durchgeführt. Zur Ablation des verbliebenen Schilddrüsengewebes wird eine hochdosierte Radiojodtherapie durchgeführt. Aufgrund der notwendigen intensiven Koordination mit der vorbehandelnden Chirurgie und der aufwendigen Aufklärung wird die GOÄ 5600 mit einem erhöhten Faktor von 2,3 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Rezidivtherapie bei Morbus Basedow
Eine Patientin leidet an einem Rezidiv eines Morbus Basedow nach thyreostatischer Therapie. Es wird eine Radiojodtherapie mit dem Ziel der definitiven Ausschaltung des Schilddrüsengewebes durchgeführt. Die Applikation verläuft komplikationslos, sodass die Abrechnung der GOÄ 5600 zum Regelsatz von 1,8 erfolgt, während die begleitenden Ultraschalluntersuchungen separat liquidiert werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5600: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5600 ist die fehlerhafte Kombination mit diagnostischen Leistungen am selben Tag. Diagnostische Schilddrüsenszintigraphien oder Radiojodstudien zur Dosisplanung dürfen nicht zeitgleich als therapeutische Leistung deklariert werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die zeitliche Abfolge dieser Maßnahmen sehr genau.
Zudem wird oft übersehen, dass die stationäre Überwachung und die allgemeine Visite während des stationären Aufenthalts nicht unbegrenzt neben der GOÄ 5600 berechnet werden können, wenn es sich um standardmäßige Stationsleistungen handelt. Ein weiterer Streitpunkt ist die unzureichende Begründung bei Schwellenwertüberschreitungen. Wird der Faktor über 1,8 angehoben, muss die Begründung patientenspezifisch und nicht pauschal formuliert sein.
Achtung: Die bloße Angabe einer "hohen Dosis" oder "Karzinomtherapie" reicht als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung meist nicht aus. Es müssen konkrete patientenindividuelle Erschwernisse wie Schluckstörungen oder extreme Compliance-Probleme dokumentiert sein.
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Dokumentation der GOÄ 5600: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung und die Abwehr von Regressansprüchen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die verabreichte Aktivität des Radionuklids in Megabequerel (MBQ) sowie der genaue Zeitpunkt der Applikation festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten über die Strahlenschutzmaßnahmen nach der Entlassung ist zwingend zu dokumentieren.
Darüber hinaus sollten alle täglichen Messungen der Restaktivität (Ganzkörper-Retentionsmessungen) und die abschließende Entlassungsmessung detailliert protokolliert werden. Diese Daten dienen nicht nur der medizinischen Sicherheit, sondern belegen auch den tatsächlichen Aufwand der nuklearmedizinischen Überwachung.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Funktionelle Autonomie (rechter Lappen). Applikation von 370 MBq Jod-131 oral am 15.10.2023 um 10:00 Uhr. Keine akuten Schluckbeschwerden. Tägliche Messung der Restaktivität dokumentiert. Entlassung bei Unterschreitung des gesetzlichen Grenzwerts am 18.10.2023.
GOÄ 5600: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 5600 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 2,5-fachen Satz) ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn der Patient unter ausgeprägten Schluckstörungen leidet, die eine fraktionierte oder modifizierte Applikation erfordern. Auch eine stark verzögerte Jodausscheidung, die eine verlängerte stationäre Überwachung und zusätzliche Strahlenschutzmessungen notwendig macht, begründet eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5600 können weitere nuklearmedizinische und allgemeinmedizinische Leistungen abrechnungsfähig sein. Häufig kombiniert wird die Therapie mit der Schilddrüsensonographie (GOÄ 417) zur Verlaufskontrolle des Schilddrüsenvolumens. Auch Laborleistungen wie die Bestimmung von fT3, fT4 und TSH (GOÄ 4020 ff.) sind im zeitlichen Umfeld der Therapie regelhaft indiziert und separat berechenbar. Diagnostische Szintigraphien (GOÄ 5400) sind jedoch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang streng auf ihre medizinische Notwendigkeit hin zu prüfen.
Ziffer 5600 in der neuen GOÄ
Die Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen erhält mit Nummer 13555 einen direkten Nachfolger: „Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen oder Applikation von Radiojod zur Diagnostik bei Schilddrüsenkarzinom, je Sitzung" zum Festpreis von 211,04 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 260,19 €, der Festpreis liegt damit darunter.
Die neue Ziffer erweitert den Anwendungsbereich um die Radiojod-Applikation zur Diagnostik bei Schilddrüsenkarzinom. Nicht berechnungsfähig neben 13556.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5600
Was hat nicht gestimmt?