Die Dünndarmkontrastuntersuchung nach Sellink (GOÄ 5163) erfordert Präzision bei Durchführung und Abrechnung. Unser Leitfaden zeigt Fallstricke und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5163
Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde – einschließlich Durchleuchtung(en) –
Die GOÄ-Ziffer 5163 beschreibt die radiologische Doppelkontrastuntersuchung des Dünndarms, die in der klinischen Praxis meist als Röntgenuntersuchung nach Sellink bezeichnet wird. Ziel dieser anspruchsvollen Diagnostik ist die detaillierte Darstellung des Schleimhautreliefs des gesamten Dünndarms. Durch das gezielte Vorschieben einer Sonde bis zum Übergang vom Zwölffingerdarm zum Leerdarm wird eine optimale Kontrastmittelverteilung erreicht.
Im Leistungsumfang dieser Ziffer sind alle im Rahmen der Untersuchung erforderlichen Durchleuchtungen bereits enthalten. Dies bedeutet, dass die dynamische Beobachtung der Kontrastmittelpassage und die gezielte Bildakquisition nicht separat berechnet werden dürfen. Die Ziffer ist dem Abschnitt O (Strahlendiagnostik) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.
GOÄ 5163 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die Sellink-Untersuchung kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn andere diagnostische Verfahren wie die Sonographie oder die Endoskopie keine ausreichenden Ergebnisse liefern. Typische Indikationen sind der Verdacht auf chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn, bei denen das Befallsmuster des terminalen Ileums und des restlichen Dünndarms exakt bestimmt werden muss. Auch die Suche nach okkulten Blutungsquellen, Dünndarmtumoren oder Stenosen stellt ein klassisches Einsatzgebiet dar.
Der Ablauf erfordert ein hohes Maß an ärztlicher Präzision. Zunächst wird eine Sonde oral oder transanal bis zur Flexura duodenojejunalis vorgeschoben. Anschließend erfolgt die fraktionierte Applikation eines positiven Kontrastmittels (Bariumsulfat) gefolgt von einem negativen Kontrastmittel (Methylzellulose). Dieser Doppelkontrast dehnt das Darmlumen auf und ermöglicht die Beurteilung feinster Schleimhautstrukturen.
Tipp: Da die Platzierung der Sonde für den Patienten unangenehm sein kann, wird die Untersuchung häufig in Analgosedierung durchgeführt. Die Sedierung und Überwachung sind gesondert nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5163
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Morbus Crohn
Ein Patient stellt sich mit chronisch-rezidivierenden Bauchschmerzen, Gewichtsverlust und unklaren Durchfällen vor. Zum Ausschluss beziehungsweise zur Bestätigung eines Dünndarmbefalls bei Verdacht auf Morbus Crohn wird eine Sellink-Untersuchung durchgeführt. Die Sonde wird erfolgreich platziert, und die Doppelkontrastdarstellung zeigt entzündliche Wandveränderungen im Jejunum.
Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5163 zum Schwellenwert (1,8-fach). Zusätzlich wird die Sondenplatzierung und Kontrastmitteleinbringung über die GOÄ-Ziffer 374 berechnet. Die verwendeten Sachkosten für das Kontrastmittel und die Einmalsonde werden als Auslagen gemäß § 10 GOÄ geltend gemacht.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Sondenplatzierung bei anatomischen Varianten
Bei einer Patientin mit Verdacht auf eine Dünndarmstenose gestaltet sich das Vorschieben der Duodenal-Sonde aufgrund einer ausgeprägten Elongation des Magens und anatomischer Besonderheiten als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Erst nach mehrmaligen Versuchen und unter kontinuierlicher Durchleuchtungskontrolle gelingt die korrekte Positionierung an der Flexura duodenojejunalis.
In diesem Fall kann die GOÄ-Ziffer 5163 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,5-fach) abgerechnet werden. Die Begründung auf der Rechnung muss den erheblichen zeitlichen Mehraufwand und die schwierigen anatomischen Verhältnisse präzise beschreiben. Die Kontrastmitteleinbringung nach Ziffer 374 wird ebenfalls angesetzt.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer unklaren Dünndarmfistel
Ein Patient mit bekannter Divertikulitis zeigt Symptome, die auf eine enterokutane Fistel hinweisen. Zur exakten Lokalisation und Darstellung des Fistelgangs wird eine Dünndarmkontrastuntersuchung nach Sellink durchgeführt. Der Fistelgang kann unter Durchleuchtung kontrastiert und dokumentiert werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 5163 für die Hauptleistung wird die GOÄ-Ziffer 374 für die Kontrastmitteleinbringung abgerechnet. Da die Untersuchung aufgrund der Fisteldarstellung eine besonders sorgfältige und langsame Kontrastmittelapplikation erforderte, wird ein Steigerungsfaktor von 2,3 gewählt und entsprechend begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5163: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5163 ist die zusätzliche Berechnung der Durchleuchtung. Da der offizielle Leistungstext der Ziffer 5163 den Zusatz „einschließlich Durchleuchtung(en)“ enthält, ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 5295 (Durchleuchtung als selbstständige Leistung) strengstens untersagt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Ziffernkombination umgehend.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur einfachen Magen-Darm-Passage (MDP). Die GOÄ 5163 setzt zwingend das Einbringen einer Sonde bis zur Flexura duodenojejunalis voraus. Wird das Kontrastmittel lediglich oral ohne Sonde verabreicht, handelt es sich um eine fraktionierte Dünndarmpassage, die nach anderen Ziffern (z. B. GOÄ 5155) abzurechnen ist und nicht nach der deutlich höher bewerteten Ziffer 5163.
Achtung: Prüfstellen fordern bei Stichproben häufig das Untersuchungsprotokoll an. Wenn daraus nicht hervorgeht, dass eine Sonde platziert und die Flexura duodenojejunalis erreicht wurde, droht eine Honorarrückforderung wegen Falschabrechnung.
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Dokumentation der GOÄ 5163: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im radiologischen Bericht muss die erfolgreiche Lage der Sondenspitze im Bereich der Flexura duodenojejunalis explizit erwähnt werden. Auch die Art und Menge der verwendeten Kontrastmittel (Barium und Methylzellulose) sowie der Ablauf der Doppelkontrastierung müssen dokumentiert sein.
Zusätzlich sollten eventuelle Schwierigkeiten beim Einführen der Sonde oder beim Erreichen der Zielposition genau festgehalten werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung. Auch die Überwachung des Patienten während der Untersuchung und die Dokumentation der Strahlendosis (Dosisflächenprodukt) sind obligat.
Dokumentationsbeispiel:
Einführen der Duodenalsonde unter Durchleuchtungskontrolle bis zur Flexura duodenojejunalis. Problemlose Lagekontrolle. Fraktionierte Instillation von 150 ml Bariumsulfat-Suspension, gefolgt von 300 ml Methylzellulose-Lösung. Kontinuierliche Durchleuchtung zur Beurteilung der Dünndarmperistaltik und Schleimhautstruktur. Keine Stenosen, regelrechter Doppelkontrast des gesamten Jejunums und Ileums.
GOÄ 5163: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 5163 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 angehoben werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zu 2,5-fach) lässt sich insbesondere durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand begründen. Typische Begründungen sind ausgeprägte anatomische Varianten (z. B. Magensenkung, postoperative Zustände), starke Adipositas des Patienten oder mangelnde Kooperationsfähigkeit, die das Platzieren der Sonde erheblich erschweren.
Auch eine verzögerte Darmpassage, die eine ungewöhnlich lange Überwachung und wiederholte Durchleuchtungen erfordert, rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung. Die Begründung muss stets patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar auf der Liquidation formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5163 ist die GOÄ-Ziffer 374 (Einbringung von Kontrastmittel über eine liegende Sonde) gesondert berechnungsfähig. Dies ist explizit zulässig, da die Kontrastmitteleinbringung nicht im Leistungsumfang der 5163 enthalten ist. Ebenfalls berechnet werden können die Sachkosten für die Einmalsonde und das Kontrastmittel gemäß § 10 GOÄ.
Wird die Untersuchung in Analgosedierung durchgeführt, können die entsprechenden Anästhesieziffern (z. B. GOÄ 451 oder GOÄ 452) sowie die Überwachung nach GOÄ 410 angesetzt werden. Nicht kombinierbar ist die GOÄ 5163 hingegen mit der GOÄ 5295 für die Durchleuchtung, da diese bereits abgegolten ist.
Ziffer 5163 in der neuen GOÄ
Die Dünndarmkontrastuntersuchung mit Sonde (Sellink) wird zur neuen Nummer 13243 — „Dünndarmkontraströntgenuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde, ggf. einschließlich Legen einer Duodenalsonde" — zum festen Satz von 242,34 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 136,39 €; starker Preisanstieg). Das Legen der Duodenalsonde ist jetzt als optionaler Bestandteil der Leistung eingeschlossen; eine separate Abrechnung nach der alten Nummer 374 entfällt. Durchleuchtungen sind nach den Allgemeinen Bestimmungen Kapitel O ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5163
Was hat nicht gestimmt?