Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 374: Erfahren Sie alles über Indikationen, typische Fehler und die Kombination mit radiologischen Leistungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 374
GOÄ 374: Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 374 umfasst die gezielte Applikation von Kontrastmittel direkt in den Dünndarm. Dies erfolgt über eine zuvor positionierte Sonde, deren Ende im Duodenum oder Jejunum liegt. Die Maßnahme dient der optimalen Entfaltung und Darstellung der Dünndarmschlingen.
In der Regel ist diese Leistung integraler Bestandteil einer fraktionierten Dünndarmdarstellung (Enteroklysma). Die reine Sondeneinführung ist nicht in der Ziffer 374 enthalten und muss gesondert bewertet werden. Auch die anschließende radiologische Diagnostik stellt eine eigenständige Leistung dar.
GOÄ 374 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf
Die Einbringung von Kontrastmittel über eine Dünndarmsonde kommt vor allem beim klassischen Enteroklysma nach Sellink zum Einsatz. Diese Methode erlaubt eine detailreiche Darstellung des Dünndarms, die mit einer oralen Kontrastmittelpassage oft nicht erreicht wird. Typische Indikationen sind der Verdacht auf chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn oder unklare Passagehindernisse.
Auch bei der Diagnostik von Dünndarmtumoren oder Meckel-Divertikeln liefert das Verfahren wertvolle Erkenntnisse. Der behandelnde Arzt führt hierbei eine Sonde unter fluoroskopischer Kontrolle bis hinter das Treitz'sche Band. Anschließend erfolgt die kontrollierte Instillation von Bariumsulfat und Methylcellulose zur Doppelkontrastdarstellung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 374
Fallbeispiel 1: Verdacht auf stenosierenden Morbus Crohn
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Bauchschmerzen und Gewichtsverlust vor. Zur Abklärung einer Dünndarmstenose erfolgt ein Enteroklysma. Nach Platzierung der Sonde wird das Kontrastmittel fraktioniert eingebracht. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 374 für die Kontrastmitteleinbringung sowie die GOÄ-Ziffer 5163 für die radiologische Darstellung.
Fallbeispiel 2: Diagnostik bei chronischer Subokklusion
Bei Verdacht auf ein intermittierendes Passagehindernis im Ileum wird eine Dünndarmsonde gelegt. Unter Durchleuchtung wird Methylcellulose und Kontrastmittel instilliert. Neben der radiologischen Leistung wird die GOÄ-Ziffer 374 für die Applikation des Kontrastmittels angesetzt. Die Sondenplatzierung wird zusätzlich über die entsprechende Sondierungsziffer liquidiert.
Fallbeispiel 3: Abklärung eines Malabsorptionssyndroms
Zur morphologischen Beurteilung der Dünndarmschleimhaut bei therapierefraktärer Zöliakie wird eine Doppelkontrastdarstellung durchgeführt. Die Einbringung des Kontrastmittels über die liegende Sonde begründet den Ansatz der GOÄ-Ziffer 374. Die Dokumentation weist die genaue Menge und Konzentration des verwendeten Kontrastmittels aus.
Häufige Fehler bei der GOÄ 374: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung mit der einfachen oralen Kontrastmittelgabe. Die GOÄ 374 setzt zwingend eine im Dünndarm endende Sonde voraus. Eine rein gastrale Applikation oder das Trinken des Kontrastmittels rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer nicht.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits die Kontrastmitteleinbringung beinhalten. Es muss genau geprüft werden, ob die begleitende radiologische Leistung die Kontrastmittelapplikation bereits abgilt. Bei der Ziffer 5163 ist dies jedoch nicht der Fall, weshalb die Kombination zulässig ist.
Achtung: Die bloße Unterstützung des Patienten beim Schlucken von Kontrastmittel darf niemals unter der GOÄ 374 abgerechnet werden. Dies führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
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Dokumentation der GOÄ 374: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt muss die korrekte Lage der Sonden-Spitze im Dünndarm (z. B. duodenojejunaler Übergang) explizit vermerkt sein. Auch die Art und Weise der Lagekontrolle, meist mittels Durchleuchtung, gehört in den Bericht.
Zusätzlich sollten die exakten Volumina des Kontrastmittels und der Spüllösungen (z. B. Methylcellulose) dokumentiert werden. Eventuelle Besonderheiten beim Einbringen, wie ein erhöhter Widerstand oder anatomische Engpässe, stützen die spätere Abrechnung.
Dokumentationsbeispiel: "Einführung der Enteroklysmasonde unter Durchleuchtungskontrolle bis ins Jejunum. Lagekontrolle dokumentiert. Fraktionierte Einbringung von 150 ml Bariumsulfat-Suspension und 300 ml Methylcellulose-Lösung über die Sonde unter kontinuierlicher Durchleuchtung. Keine Komplikationen."
GOÄ 374: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind anatomische Varianten, ausgeprägte Stenosen oder eine starke Adhäsionsbildung im Abdomen. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten, die eine besonders langsame und vorsichtige Instillation erfordert, rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 374 wird regelhaft mit der radiologischen Dünndarmdarstellung nach GOÄ-Ziffer 5163 kombiniert. Ebenfalls abrechenbar ist die Platzierung der Sonde, sofern diese eine eigenständige, nicht im radiologischen Teil enthaltene Leistung darstellt. Sachkosten für das verwendete Kontrastmittel und Einmal-Sonden können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen geltend gemacht werden.
Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung von Sachkosten darauf, die Originalrechnungen oder genauen Einkaufspreise der verwendeten Sonden und Kontrastmittel transparent in der Liquidation aufzuführen.
Ziffer 374 in der neuen GOÄ
Die Kontrastmitteleinbringung in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde geht in der neuen Nummer 13243 „Dünndarmkontraströntgenuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde" auf, dort mit dem festen Satz von 242,34 € abgegolten. Die neue Leistungslegende spezifiziert den Sondenendpunkt präziser — klinisch bleibt das Verfahren (Sellink-Technik) identisch. Die frühere getrennte Abrechnung aus KM-Einbringung (374) und Röntgenleistung entfällt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 374
Was hat nicht gestimmt?