Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 5137: So rechnen Sie die Röntgen-Übersicht der Brustorgane in mehreren Ebenen rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5137
Die GOÄ-Ziffer 5137 beschreibt eine zentrale radiologische Leistung in der täglichen Praxis. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Brustorgane umfassend in mehreren Dimensionen dargestellt werden müssen.
Der offizielle Leistungstext lautet wie folgt:
Brustorgane-Übersicht – gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) –, in mehreren Ebenen
Diese Ziffer deckt die vollständige Röntgendiagnostik der Brustorgane ab, sofern diese in mindestens zwei Ebenen erfolgt. Die Besonderheit dieser Ziffer liegt in ihren fakultativen Bestandteilen, die bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Dazu gehören sowohl der Ösophagus-Breischluck als auch eventuell notwendige Durchleuchtungen.
GOÄ 5137 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
In der klinischen Routine ist die Zwei-Ebenen-Aufnahme des Thorax der Goldstandard bei vielen kardiopulmonalen Fragestellungen. Typische Indikationen umfassen den Ausschluss oder die Verlaufskontrolle einer Pneumonie, den Verdacht auf eine Herzinsuffizienz sowie die Abklärung unklarer Dyspnoe. Auch im Rahmen der Tumordiagnostik oder vor größeren operativen Eingriffen ist diese Untersuchung unverzichtbar.
Für eine korrekte Abrechnung müssen zwingend mehrere Ebenen abgebildet und befundet werden. In der Regel handelt es sich hierbei um eine posterio-anteriore (p.a.) und eine seitliche Aufnahme. Wird die Untersuchung hingegen nur in einer einzigen Ebene durchgeführt, muss auf die niedrigere GOÄ-Ziffer 5135 ausgewichen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5137
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Pneumonie
Ein Patient stellt sich mit hohem Fieber, produktivem Husten und auskultatorischen Rasselgeräuschen vor. Zur Sicherung der Diagnose wird eine Röntgenaufnahme der Brustorgane in zwei Ebenen angefertigt. Die Aufnahmen zeigen ein deutliches Infiltrat im rechten Unterlappen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5137 zum Regelsatz (1,8-fach). Da es sich um eine Standarddiagnostik in zwei Ebenen handelt, ist dieser Ansatz vollkommen korrekt und bedarf keiner weiteren Begründung.
Fallbeispiel 2: Herzinsuffizienz mit Schluckbeschwerden
Bei einer Patientin mit bekannter Herzinsuffizienz und neu aufgetretenen Schluckbeschwerden wird eine Thorax-Übersicht in zwei Ebenen durchgeführt. Um eine Kompression der Speiseröhre durch ein vergrößertes Herz auszuschließen, erfolgt zusätzlich ein Ösophagus-Breischluck.
Obwohl zwei diagnostische Verfahren kombiniert wurden, darf nur die GOÄ 5137 berechnet werden. Der Breischluck ist ein fakultativer Leistungsinhalt dieser Ziffer und darf nicht separat über die GOÄ 5150 abgerechnet werden.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Pleuraerguss
Ein Patient mit bekanntem Pleuraerguss nach einer Herzoperation benötigt eine radiologische Verlaufskontrolle. Es werden Aufnahmen im Stehen in zwei Ebenen angefertigt, um die Ergussmenge exakt beurteilen zu können.
Auch in diesem Fall ist die GOÄ 5137 die zutreffende Ziffer. Die Dokumentation muss die Beurteilung beider Ebenen sowie den Vergleich zum Vorbefund klar widerspiegeln.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5137: Was Prüfer beanstanden
Ein sehr häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Doppelabrechnung von Einzelleistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen intensiv auf die Einhaltung der Ausschlussziffern. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 5135 (Brustorgane in einer Ebene) oder 5139 (Teile der Brustorgane) führt regelmäßig zu Beanstandungen.
Ebenso darf die Durchleuchtung nach GOÄ 5295 nicht zusätzlich in Ansatz gebracht werden, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Übersicht stattfindet. Da die Durchleuchtung explizit im Text der GOÄ 5137 genannt ist, gilt sie als abgegolten.
Achtung: Versuchen Sie niemals, den Ösophagus-Breischluck über die Ziffer 5150 neben der GOÄ 5137 abzurechnen. Dies stellt einen schwerwiegenden Abrechnungsfehler dar, der bei einer Prüfung sofort gestrichen wird.
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Dokumentation der GOÄ 5137: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Befunddokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Aus dem radiologischen Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Untersuchung in mehreren Ebenen stattgefunden hat. Die bloße Erwähnung von "Thoraxaufnahmen" reicht oft nicht aus, um den Vorwurf einer Ein-Ebenen-Aufnahme zu entkräften.
Zudem sollten alle beurteilten Strukturen wie Lungenparenchym, Pleura, Herzgröße, Mediastinum und der knöcherne Thorax im Befund erwähnt werden. Falls ein Breischluck oder eine Durchleuchtung durchgeführt wurden, müssen auch diese Ergebnisse detailliert dokumentiert werden.
Dokumentationsbeispiel: Rö-Thorax in 2 Ebenen (p.a. und lat.) vom [Datum]. Indikation: V.a. Pneumonie bei therapierefraktärem Husten. Lungenflügel beidseits regelrecht belüftet, kein Infiltrat abgrenzbar. Herzkonfiguration altersentsprechend, keine Stauungszeichen. Zwerchfellkuppen glatt berandet, Sinus frei. Knöcherner Thorax ohne frische Frakturzeichen.
GOÄ 5137: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schwellenwert von 1,8 überschritten und bis zum Höchstsatz von 2,5 gesteigert werden. Dies ist immer dann gerechtfertigt, wenn die Erbringung der Leistung durch besondere Umstände erheblich erschwert war. Typische Begründungen sind eine stark eingeschränkte Mobilität des Patienten, schwere Dyspnoe mit Atemnot während der Aufnahme oder eine ausgeprägte Adipositas, die zusätzliche technische Anpassungen erfordert.
Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 5137 lässt sich hervorragend mit klinischen Basisleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ 3. Auch die Kombination mit Laborleistungen am selben Behandlungstag ist in der Regel problemlos möglich.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit Beratungsleistungen darauf, dass die Uhrzeiten der Leistungserbringung plausibel dokumentiert sind, um Rückfragen der Versicherer zu vermeiden.
Ziffer 5137 in der neuen GOÄ
Die Brustorgane-Übersicht in mehreren Ebenen wird zur neuen Nummer 13236 — „Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in mehreren Ebenen" — zum festen Satz von 49,58 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 47,21 €). Die Abrechnungsbestimmung stellt klar: Die Leistung ist unabhängig von der Anzahl der aufgenommenen Ebenen nur einmal berechnungsfähig und nicht neben Nummer 13235 ansetzbar. Die alte Legende schloss Breischluck und Durchleuchtungen explizit ein; in der neuen GOÄ sind Durchleuchtungen im Rahmen von Kontrastmitteluntersuchungen nach den Allgemeinen Bestimmungen Kapitel O generell als Bestandteil der Leistung geregelt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5137
Was hat nicht gestimmt?