Ein Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5360 (Venenembolisation) mit Praxisbeispielen, Ausschlüssen und wertvollen Dokumentationstipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5360
Embolisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff –
Die GOÄ-Ziffer 5360 beschreibt eine hochspezialisierte interventionelle Maßnahme aus dem Bereich der Strahlendiagnostik. Die Leistung umfasst den gesamten Prozess der therapeutischen Okklusion einer oder mehrerer Venen mittels Embolisaten. Hierbei sind alle notwendigen Kontrastmitteleinbringungen sowie die begleitenden angiographischen Kontrollen bereits abgegolten.
Da es sich um eine Komplexleistung handelt, dürfen die einzelnen Teilschritte der Bildgebung und Gefäßdarstellung im zeitlichen Zusammenhang nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Ziffer ist mit 2000 Punkten bewertet, was im Einfachsatz einem Honorar von 116,57 € entspricht.
GOÄ 5360 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Embolisation von Venen kommt in der modernen interventionellen Radiologie bei verschiedenen Krankheitsbildern zum Einsatz. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die Sklerosierung oder Embolisation der Vena spermatica bei einer Varikozele testis. Auch das pelvine Kongestionssyndrom bei Frauen, verursacht durch insuffiziente Ovarialvenen, wird häufig über diesen Zugangsweg therapiert.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die präoperative Pfortaderembolisation zur Hypertrophieinduktion des verbleibenden Lebergewebes vor größeren Resektionen. Die Indikationsstellung erfordert stets eine präzise diagnostische Abklärung, die im Vorfeld des Eingriffs separat abgerechnet werden kann. Während des eigentlichen Eingriffs müssen alle Schritte exakt dokumentiert werden.
Tipp: Bei der Behandlung von Varikozelen sollte im Vorfeld genau geprüft werden, ob zusätzliche diagnostische Leistungen wie die Duplex-Sonographie der Skrotalgefäße separat erfasst wurden, da diese nicht unter den Ausschluss der GOÄ 5360 fallen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5360
Fallbeispiel 1: Interventionelle Therapie einer Varikozele
Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen Varikozele links vor. Es erfolgt die retrograde Katheterisierung der Vena spermatica sinistra über die Vena femoralis communis mit anschließender Embolisation mittels Coils und Verödungsmittel.
Die Einbringung des Kontrastmittels zur Lagekontrolle sowie die abschließende Angiographie sind in der GOÄ 5360 enthalten. Neben der Ziffer 5360 wird der venöse Zugang (z. B. Ziffer 272) sowie das verbrauchte Spezialmaterial gesondert berechnet.
Fallbeispiel 2: Pelvines Kongestionssyndrom
Bei einer Patientin mit chronischen Unterbauchschmerzen wird ein pelvines Kongestionssyndrom diagnostiziert. Über einen transjugulären Zugang erfolgt die selektive Sondierung und Okklusion der insuffizienten Vena ovarica beidseits.
Da es sich um zwei getrennte Gefäßgebiete handelt, kann die Leistung mit einem erhöhten Steigerungsfaktor abgerechnet werden. Die Begründung stützt sich auf den erhöhten zeitlichen und materialtechnischen Aufwand bei der beidseitigen Intervention.
Fallbeispiel 3: Präoperative Pfortaderembolisation
Vor einer geplanten erweiterten Hemihepatektomie rechts wird eine Embolisation der rechtsseitigen Pfortaderäste durchgeführt, um das linke Lebersegment zur Hypertrophie anzuregen. Der Eingriff erfolgt unter sonographischer und fluoroskopischer Führung.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5360. Die begleitende Sonographie zur Punktionsführung kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zusätzlich in Ansatz gebracht werden, während die angiographische Kontrolle mit der Hauptziffer abgegolten ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5360: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Phlebographien nach den Ziffern 344 bis 347. Diese Ziffern sind im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Embolisation strikt ausgeschlossen, da die Kontrastmitteleinbringung integraler Bestandteil der GOÄ 5360 ist.
Ebenso führt die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 5329 bis 5331 (andere interventionelle radiologische Maßnahmen) regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Prüfstellen achten penibel darauf, dass keine Doppelberechnung von Teilschritten stattfindet, die bereits durch die hohe Bewertung der Ziffer 5360 abgegolten sind.
Achtung: Die Ziffer 5295 (ergänzende radiologische Leistungen) darf ebenfalls nicht neben der GOÄ 5360 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlussbestimmung führt unweigerlich zur Kürzung der Liquidation.
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Dokumentation der GOÄ 5360: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen der genaue Zugangsweg, die verwendeten Katheter und Führungsdrähte sowie die Art und Menge des eingesetzten Embolisats präzise dokumentiert werden.
Zudem sollten die angiographischen Kontrollschritte und das erzielte interventionelle Ergebnis bildlich und schriftlich festgehalten werden. Nur so kann bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen der medizinische Aufwand zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Dokumentationsbeispiel:
Retrograder Zugang über die rechte Vena femoralis communis. Selektive Sondierung der Vena spermatica sinistra. Kontrastmitteldarstellung zeigt ausgeprägten Reflux. Erfolgreiche Embolisation mittels Einbringung von 3 Coils und nachfolgender Sklerosierung mit Polidocanol. Angiographische Abschlusskontrolle zeigt vollständigen Verschluss des Zielgefäßes ohne Kollateralenfluss.
GOÄ 5360: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität venöser Embolisationen kann der Regelsatz von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist gerechtfertigt, wenn schwierige anatomische Verhältnisse, wie stark tortuöse Gefäßverläufe oder vorangegangene Thrombosen, den Eingriff erschweren.
Auch eine ungewöhnlich lange Durchleuchtungszeit oder die Notwendigkeit des Wechsels auf Mikrokathetersysteme bieten eine solide medizinische Begründung. Diese Argumente müssen individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5360 können selbstverständlich die Ziffern für die Anästhesie oder Analgosedierung berechnet werden. Auch die Einbringung von Schleusen und Kathetern über separate Punktionen (z. B. Ziffer 272) ist in der Regel kombinierbar, sofern sie nicht als bloße Zubereitung der Hauptleistung gewertet werden.
Sachkosten für Coils, Mikrokatheter und Sklerosierungsmittel sind gemäß Paragraph 10 GOÄ als Auslagen gesondert berechnungsfähig. Hierbei ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Einkaufsbelege der Liquidation beigefügt werden, um Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.
Ziffer 5360 in der neuen GOÄ
Die allgemeine Venenembolisation (bisher 2,3-facher Satz 209,83 €) wird in der neuen GOÄ nach Art der Vene und klinischer Situation aufgeteilt:
- 13311 „Angiographiegestützte perkutane Embolisation von Gefäßmissbildungen mittels Embolisations- und/oder Sklerosierungsmitteln" — bei venöser Gefäßmissbildung (850,00 €)
- 13312 „Embolisation der V. spermatica, einschließlich angiographischer Kontrollen" — bei angiographischer Embolisation der Vena spermatica (350,00 €)
- 13309 Zuschlag zu 13308 für die transhepatische Pfortaderembolisation (209,92 €)
- 13313 „Intervention an einer oder mehreren intrakraniellen Vene(n) … bei einer Behandlungsdauer von bis zu 60 Minuten" — bei intrakranieller venöser Intervention (583,00 €); nicht neben 13299 berechnungsfähig
Die konkrete Indikation — venöse Gefäßmissbildung, V. spermatica, Pfortader oder intrakranielle Vene — bestimmt die zutreffende Ziffer. Eine allgemeine „Venenembolisation" ohne Lokalisations- und Indikationsangabe ist in der neuen GOÄ nicht mehr abbildbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5360
Was hat nicht gestimmt?