Die Erstellung eines Bestrahlungsplans nach GOÄ 5810 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5810
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung der Ziffer 5810 wie folgt:
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
Die Leistung umfasst obligat Angaben zur Indikation sowie die detaillierte Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens. Ebenso müssen die vorgesehene Dosis, die Fraktionierung und die notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen dokumentiert werden. Falls medizinisch indiziert, gehört auch eine Fotodokumentation zum Leistungsinhalt dieser Ziffer.
GOÄ 5810 in der Praxis: Indikationen und Anwendungsbereiche
Die Ziffer 5810 kommt primär bei der Planung von Strahlentherapien für gutartige Erkrankungen zum Einsatz. Dies betrifft insbesondere die Orthovoltstrahlenbehandlung (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) sowie die Hochvoltstrahlenbehandlung. Typische klinische Szenarien umfassen entzündliche oder degenerative Prozesse, bei denen eine schmerzlindernde Bestrahlung indiziert ist.
Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist die Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie. In all diesen Fällen bildet der Bestrahlungsplan das therapeutische Fundament. Er stellt sicher, dass die Strahlendosis präzise appliziert wird und das umliegende Gewebe maximal geschont bleibt.
Tipp: Die Ziffer 5810 ist eng an die Erbringung der therapeutischen Leistungen nach den Nummern 5812 und 5813 gekoppelt. Eine sorgfältige Abstimmung der Behandlungsplanung mit der tatsächlichen Durchführung ist für eine erfolgreiche Abrechnung essenziell.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5810
Fallbeispiel 1: Orthovoltbehandlung bei schmerzhafter Arthrose
Ein Patient stellt sich mit einer aktivierten, schmerzhaften Gonarthrose vor. Nach Indikationsstellung wird ein Bestrahlungsplan für eine Orthovoltstrahlentherapie (100 bis 400 kV) erstellt. Der Plan enthält Angaben zur Zielvolumendefinition, Dosis und Fraktionierung.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 5810 für den Bestrahlungsplan. Die anschließenden Bestrahlungssitzungen werden mit der Ziffer 5812 liquidiert.
Fallbeispiel 2: Hochvolttherapie bei endokriner Orbitopathie
Bei einer Patientin mit schwerer endokriner Orbitopathie ist eine retrobulbäre Bestrahlung indiziert. Der Radioonkologe erstellt einen präzisen Bestrahlungsplan unter Berücksichtigung kritischer Strukturen wie der Sehnerven.
Neben der eigentlichen Hochvoltbehandlung nach Ziffer 5813 wird die Erstellung des Bestrahlungsplans einmalig je Serie nach Ziffer 5810 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Bestrahlung eines gutartigen Hypophysenadenoms
Ein Patient benötigt eine fraktionierte Hochvolttherapie aufgrund eines hormonaktiven Hypophysenadenoms. Vor Beginn der Serie wird ein detaillierter Bestrahlungsplan ausgearbeitet, der die genaue Dosisverteilung festlegt.
Die Erstellung dieses komplexen Plans berechtigt zur Abrechnung der Ziffer 5810 zum Regelsatz oder mit begründetem Steigerungssatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5810: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 5810 innerhalb einer einzigen Bestrahlungsserie. Die Gebührenordnung schreibt vor, dass diese Leistung nur einmal je Bestrahlungsserie berechnungsfähig ist, unabhängig von der Anzahl der einzelnen Fraktionen.
Zudem führen Überschneidungen mit anderen Bestrahlungsplanungsziffern regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. So ist die Ziffer 5810 nicht neben den Ziffern 5800 (Bestrahlungsplan für dermatologische Erkrankungen) oder 5831 bis 5833 (Bestrahlungsplanung bei bösartigen Erkrankungen) ansetzbar.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer 5810 ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig eine Ganzkörperbestrahlung vor einer Knochenmarktransplantation nach Ziffer 5851 stattfindet. In diesem Fall ist die Planungsleistung bereits in der Hauptziffer enthalten.
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Dokumentation der GOÄ 5810: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung muss die Dokumentation in der Patientenakte lückenlos sein. Der Bestrahlungsplan muss zwingend die Indikation, das Zielvolumen, die vorgesehene Gesamtdosis sowie die Einzeldosen (Fraktionierung) enthalten. Auch die festgelegten Strahlenschutzmaßnahmen müssen explizit aufgeführt werden.
Fehlen diese Mindestangaben, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung verweigern. Eine optionale Fotodokumentation sollte bei Durchführung ebenfalls archiviert werden.
Dokumentationsbeispiel: Bestrahlungsplan zur Orthovolttherapie bei Fersensporn links. Indikation: Chronische Plantarfasziitis. Zielvolumen: Calcaneus plantar. Dosis: 6x 0,5 Gy (Gesamtdosis 3,0 Gy). Fraktionierung: 2x wöchentlich. Strahlenschutz: Bleigummiabdeckung der Umgebung. Fotodokumentation erfolgt.
GOÄ 5810: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (1,8-facher Satz) bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei der Ziffer 5810 möglich. Dies erfordert jedoch eine medizinische Begründung, die auf patientenspezifischen Besonderheiten basiert. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Zielvolumendefinition oder schwierige anatomische Verhältnisse, die eine aufwendigere Risikoabwägung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 5810 wird regelhaft mit den therapeutischen Leistungen nach den Ziffern 5812 und 5813 kombiniert. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Planungsleistungen für maligne Erkrankungen (Ziffer 5831) oder dermatologische Therapien (Ziffer 5800) im selben Behandlungsfall, sofern es sich um dieselbe Indikation handelt.
Ziffer 5810 in der neuen GOÄ
Die Erstellung des Bestrahlungsplans für Orthovolt- und Hochvoltbehandlungen bei gutartigen Erkrankungen (Ziffern 5812/5813; heute beim 2,3-fachen Satz: 20,99 €) folgt derselben Logik wie Ziffer 5800 — die neue GOÄ differenziert nach Rechnerunterstützung und rechnet je Zielvolumen ab:
- 13600 Nicht-rechnergestützter Plan, ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen (28,04 €)
- 13601 Rechnergestützter Plan, ggf. einschließlich Simulation, je Zielvolumen (365,00 €)
Der Wechsel von „je Bestrahlungsserie" zu „je Zielvolumen" ist die wesentliche Strukturänderung gegenüber heute.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5810
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