GOÄ 5832: Simulator-Zuschlag korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5832
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 29,14 € 1,0x
Höchstsatz 29,14 € 1,0x
Ausschlüsse

Der Zuschlag GOÄ 5832 vergütet die Simulation und Querschnittserstellung bei der Bestrahlungsplanung. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5832

Die GOÄ-Ziffer 5832 beschreibt eine wichtige Zuschlagsleistung im Rahmen der Strahlentherapie. Der offizielle Leistungstext lautet:

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z. B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie

Diese Gebührenposition vergütet den zusätzlichen Aufwand, der bei der Bestrahlungsplanung durch den Einsatz eines Simulators entsteht. Voraussetzung ist, dass entweder eine individuelle Körperquerschnittszeichnung angefertigt oder ein bereits vorliegender Querschnitt (beispielsweise aus einer Computertomographie) aktiv für die Planung genutzt wird.

GOÄ 5832 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf der Simulation

Die Strahlentherapie-Simulation findet stets im Vorfeld der eigentlichen Bestrahlung statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Strahlführung so präzise anzupassen, dass das Tumorvolumen optimal getroffen und das umliegende gesunde Gewebe bestmöglich geschont wird. Hierbei kommen moderne Simulationsgeräte wie digitale Röntgendurchleuchtungsanlagen oder dedizierte Planungs-CTs zum Einsatz.

Während der Simulation werden alle relevanten Bestrahlungsparameter exakt ermittelt und dokumentiert. Dazu gehören die Größe der Bestrahlungsfelder, die Einstrahlwinkel des Beschleunigers sowie der genaue Abstand des Patienten zur Strahlenquelle. Auch die Überprüfung von computergestützten Individual-Ausblendungen mittels Multileaf-Kollimatoren (MLC) fällt unter diesen Arbeitsschritt.

Tipp: Die Simulation dient auch der Überprüfung der Patientenlagerung. Mithilfe von Lasersystemen und Hautmarkierungen wird sichergestellt, dass die Positionierung am Simulator exakt mit der späteren Position am Bestrahlungsgerät übereinstimmt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5832

Fallbeispiel 1: Planung einer adjuvanten Bestrahlung bei Mammakarzinom

Eine Patientin stellt sich nach einer brusterhaltenden Operation zur adjuvanten Strahlentherapie vor. Zur Erstellung des Bestrahlungsplanes (GOÄ 5831) wird eine CT-gestützte Simulation durchgeführt, um die Risikoorgane wie Herz und Lunge optimal auszublenden. Der Arzt nutzt den CT-Körperquerschnitt zur exakten Feldgrenzenbestimmung.

Die Abrechnung erfolgt über die Kombination der Planungsziffer mit dem Zuschlag. Neben der GOÄ 5831 wird somit die GOÄ 5832 mit dem einfachen Gebührensatz in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Bestrahlungsplanung bei Prostatakarzinom mittels MLC

Bei einem Patienten mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom soll eine hochpräzise Bestrahlung erfolgen. Im Rahmen der computergestützten Bestrahlungsplanung wird die Positionierung der Multileaf-Kollimatoren an einem virtuellen Simulator überprüft. Hierbei wird ein vorliegender CT-Querschnitt herangezogen.

Da die Kriterien der Simulatoranwendung und der Querschnittsnutzung erfüllt sind, ist der Ansatz des Zuschlags berechtigt. Die Dokumentation weist die überprüften Parameter explizit aus, sodass die Zuschlagsziffer 5832 korrekt abgerechnet werden kann.

Fallbeispiel 3: Palliative Bestrahlung von Knochenmetastasen

Ein Patient leidet unter schmerzhaften Knochenmetastasen im Bereich der Lendenwirbelsäule. Zur Schmerzlinderung wird eine palliative Bestrahlungsserie geplant. Am Simulator werden die Einstrahlwinkel festgelegt und die Patientenlagerung mittels Lasersystem überprüft.

Auch bei palliativen Konzepten ist der Aufwand der Simulation gegeben. Die Erstellung des Bestrahlungsplanes berechtigt in Kombination mit der Simulation zur Abrechnung der GOÄ 5832.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5832: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5832 ist der Versuch, die Ziffer mit einem gesteigerten Gebührensatz abzurechnen. Da es sich um eine reine Zuschlagsleistung handelt, ist sie gesetzlich auf den einfachen Gebührensatz (1,0-fach) festgelegt. Eine Steigerung auf den Regelsatz von 2,3 oder den Höchstsatz von 3,5 ist unzulässig und führt unweigerlich zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die strikten Ausschlussziffern. Die GOÄ 5832 darf nicht neben den Ziffern GOÄ 5800 (Einstellungsaufnahmen) oder GOÄ 5810 (Lokalisationsaufnahmen) berechnet werden. Werden diese Leistungen am selben Tag erbracht, müssen die Abrechnungsbestimmungen genau geprüft werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

Achtung: Der Zuschlag GOÄ 5832 ist nur einmal je Bestrahlungsserie berechnungsfähig. Eine mehrfache Abrechnung innerhalb derselben Serie, auch bei zwischenzeitlichen Anpassungen, wird von Prüfstellen regelmäßig beanstandet.

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Dokumentation der GOÄ 5832: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle ermittelten Parameter wie Feldgrößen, Einstrahlwinkel und Abstände detailliert festgehalten werden. Zudem müssen die erstellten Simulationsaufnahmen im Archiv des Systems hinterlegt und dem Fall eindeutig zugeordnet sein.

Auch die Verwendung des Körperquerschnitts muss explizit erwähnt werden. Es sollte dokumentiert werden, ob eine eigene Zeichnung angefertigt oder auf welche vorliegende Bildgebung (z. B. Planungs-CT vom Vortag) zurückgegriffen wurde.

Dokumentation: Durchführung einer CT-Simulation zur Bestrahlungsplanung bei Mammakarzinom. Festlegung der Bestrahlungsfelder und des Einstrahlwinkels (Gantry 55°/235°). Überprüfung der Patientenlagerung mittels Lasersystem und Hautmarkierungen. Erstellung und Archivierung der Simulationsaufnahmen sowie Nutzung des CT-Körperquerschnitts zur Risikoorgan-Schonung.

GOÄ 5832: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Wie bereits erläutert, ist die GOÄ-Ziffer 5832 als Zuschlag definiert und somit nicht steigerungsfähig. Der Gebührensatz ist fest auf den 1,0-fachen Satz von 29,14 € festgeschrieben. Ein Abweichen von diesem Faktor ist unter keinen Umständen zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5832 kann ausschließlich als Zuschlag zur GOÄ-Ziffer 5831 (Erstellung des Bestrahlungsplanes) abgerechnet werden. Daneben ist die Kombination mit weiteren strahlentherapeutischen Planungsleistungen wie der computergestützten Bestrahlungsplanung nach GOÄ 5833 bis 5837 zulässig. Ein gleichzeitiger Ansatz der Ziffern 5800 oder 5810 ist hingegen ausgeschlossen.

Ziffer 5832 in der neuen GOÄ

Der Zuschlag zu Ziffer 5831 für Simulator-Einsatz und Körperquerschnittszeichnung (heute beim 2,3-fachen Satz: 29,14 €) ist als eigenständige Position entfallen. Simulation und Körperquerschnitt sind in den neuen Planungsleistungen 13600, 13601 und 13602 bereits als Leistungsbestandteile aufgeführt (bei 13600 und 13601 „ggf. einschließlich Simulation", bei 13602 als expliziter Leistungsinhalt) und damit abgegolten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5832

Die GOÄ 5832 wird als Zuschlag zur Bestrahlungsplanung nach GOÄ 5831 berechnet, wenn ein Simulator eingesetzt und ein Körperquerschnitt verwendet oder gezeichnet wird. Dies erfolgt in der Regel im Vorfeld einer Hochvoltstrahlentherapie zur optimalen Dosisplanung.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5832 ist ein Zuschlag, der gesetzlich nur mit dem einfachen Gebührensatz (1,0-fach) berechnet werden darf. Eine Steigerung auf den 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz ist ausgeschlossen.
Die GOÄ 5832 darf nicht neben den Ziffern GOÄ 5800 (Einstellungsaufnahmen) und GOÄ 5810 (Lokalisationsaufnahmen) abgerechnet werden. Zudem ist sie nur als Zuschlag zur GOÄ 5831 zulässig.
Die Ziffer 5832 ist je Bestrahlungsserie nur einmal berechnungsfähig. Bei einer neuen, medizinisch begründeten Bestrahlungsserie kann sie jedoch erneut angesetzt werden.
Für eine erfolgreiche Abrechnung müssen die Simulatorparameter, die Überprüfung der Patientenlagerung sowie die Simulationsaufnahmen lückenlos dokumentiert werden. Auch die Verwendung oder Erstellung des Körperquerschnitts muss aus der Akte hervorgehen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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