GOÄ 5720: MRT Abdomen & Becken – Korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5720
Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens
Punktzahl 4400  
Einfachsatz 256,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 461,63 € 1,8x
Höchstsatz 641,15 € 2,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5720 für MRT-Untersuchungen des Abdomens und Beckens. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerung und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5720

Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens

Die GOÄ-Ziffer 5720 beschreibt die Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT) im anatomischen Bereich des Abdomens, des Beckens oder beider Regionen zusammen. Diese hochauflösende Schnittbilddiagnostik ermöglicht eine detaillierte Beurteilung von Weichteilgewebe, Organen und Gefäßstrukturen ohne ionisierende Strahlung. Die Leistung umfasst die gesamte technische Durchführung einschließlich der Bildakquisition in mehreren Ebenen und Sequenzen.

In der Abrechnungspraxis ist zu beachten, dass die Ziffer je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist. Dies gilt auch dann, wenn sowohl das Abdomen als auch das Becken in getrennten Messungen untersucht werden. Die Erstellung der schriftlichen Befundung und die Archivierung der Bilddaten sind bereits mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 5720 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die MRT des Abdomens und des Beckens stellt ein zentrales Diagnosewerkzeug bei komplexen Fragestellungen dar. Typische Indikationen umfassen die Onkologie zur Staging-Diagnostik von Tumoren der Leber, der Bauchspeicheldrüse oder der Prostata. Auch chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn erfordern häufig diese präzise Bildgebung zur Beurteilung von Fisteln oder Stenosen.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung unklarer Raumforderungen im gynäkologischen oder urologischen Bereich. Durch den hervorragenden Weichteilkontrast lassen sich gutartige von bösartigen Veränderungen oft zuverlässig differenzieren. Die Untersuchung kann je nach Fragestellung nativ oder unter Verwendung von Kontrastmitteln erfolgen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5720

Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Leberläsion

Ein Patient stellt sich mit einem sonografischen Verdacht auf ein Leberhämangiom vor. Zur weiteren Differenzierung erfolgt eine MRT des Oberbauchs (Abdomen) mit Kontrastmittel. Neben der GOÄ 5720 wird der Zuschlag für die Kontrastmitteleinbringung abgerechnet. Die präzise Differenzialdiagnostik rechtfertigt den Einsatz dieser Ziffernkombination.

Fallbeispiel 2: Staging bei bekanntem Rektumkarzinom

Bei einem Patienten mit histologisch gesichertem Rektumkarzinom wird ein MRT des Beckens zur Beurteilung der lokalen Tumorausbreitung durchgeführt. Da die Untersuchung aufgrund von starken Darmbewegungen erschwert ist, wird ein Spasmolytikum verabreicht. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 5720, wobei ein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des Mehraufwands begründet werden kann.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Untersuchung von Abdomen und Becken

Zur Metastasensuche bei einem gynäkologischen Tumor wird eine MRT des gesamten Abdomens und des Beckens in einer Sitzung durchgeführt. Obwohl zwei anatomische Regionen untersucht werden, darf die GOÄ 5720 nur einmal berechnet werden. Zur Abbildung des erhöhten Zeitaufwands kann jedoch der Schwellenwert überschritten und mit einem Faktor von bis zu 2,5 abgerechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5720: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 5720 in einer Sitzung, wenn Abdomen und Becken getrennt untersucht wurden. Die Leistungsbeschreibung definiert den Bereich als "Abdomen und/oder Becken", was eine Mehrfachabrechnung explizit ausschließt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 5735 (Höchstwertregelung) ausgeschlossen. Wenn mehrere MRT-Leistungen aus den Nummern 5700 bis 5730 nebeneinander erbracht werden, greift die Begrenzungsregelung der GOÄ. Der Gesamtwert darf dann den Höchstwert nach Nr. 5735 nicht überschreiten, und die Kombination muss auf der Rechnung gesondert begründet werden.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von GOÄ 5720 und der Höchstwertziffer 5735 führt unweigerlich zur Beanstandung durch Prüfstellen. Achten Sie darauf, dass bei mehreren MRT-Untersuchungen in einer Sitzung die Ausschlussregeln strikt eingehalten werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 5720: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im radiologischen Bericht müssen die medizinische Indikation, die untersuchten Sequenzen sowie die verwendeten Parameter exakt festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten und eventuelle Besonderheiten während der Untersuchung gehören in die Akte.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, die eine Erhöhung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Liegen beispielsweise starke Atembewegungen, ausgeprägte Adipositas oder Platzangst vor, müssen diese patientenbezogenen Faktoren im Befundbericht und auf der Rechnung detailliert beschrieben werden.

Dokumentation: MRT des Abdomens und Beckens bei V. a. Pankreaskarzinom. Sequenzen: T1w, T2w axial und koronar, DWI, KM-Dynamik. Erschwerte Untersuchung bei ausgeprägtem Tremor des Patienten, dadurch deutliche Verlängerung der Messzeit.

GOÄ 5720: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 5720 liegt beim 1,8-fachen Satz (461,63 €). Eine Überschreitung dieses Schwellenwerts bis zum 2,5-fachen Satz (641,15 €) ist möglich, wenn die Untersuchung überdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig war. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas permagna, mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit zusätzlicher Spezialsequenzen zur Differenzierung komplexer Befunde.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 5720 können die Zuschläge nach den Nummern 344 bis 347 berechnet werden. Der Zuschlag nach GOÄ 346 für die computergesteuerte Analyse oder die Einbringung von Kontrastmitteln ist in der täglichen Praxis besonders relevant. Auch die ergänzenden Ziffern 5731 bis 5733 für zusätzliche Rekonstruktionen oder Spezialverfahren sind unter Beachtung der jeweiligen Voraussetzungen neben der GOÄ 5720 berechnungsfähig.

Tipp: Nutzen Sie bei aufwendigen Rekonstruktionen die Zuschlagsziffern 5731 bis 5733 konsequent aus, um den tatsächlichen Arbeitsaufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 5720 in der neuen GOÄ

Die Abdomen- und/oder Becken-MRT (bisher 2,3-facher Satz 461,63 €) ist in der neuen GOÄ in zahlreiche organspezifische Nachfolger aufgeteilt. Die maßgebliche Ziffer richtet sich nach dem Untersuchungsschwerpunkt:

  • 13366 „Magnetresonanztomographie des Abdomens und/oder fetale Magnetresonanztomographie" (501,62 €) — bei reiner Abdomenuntersuchung
  • 13367 „Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax oder des Beckens" (406,78 €) — bei reiner Beckenuntersuchung
  • Bei Abdomen und Becken kombiniert: 13366 und 13367 nebeneinander ansetzbar
  • 13365 „Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer parenchymatöser Abdominalorgane" (402,16 €) — bei organspezifischer MRT parenchymatöser Oberbauchorgane
  • 13368 „Magnetresonanztomographie von Gangsystemen, Fistel(n) und/oder Höhlen" (324,75 €) — bei Gangsystem-, Fistel- oder Höhlendiagnostik im Abdomen/Becken
  • 13369 „Magnetresonanztomographie des Kolons, ggf. einschließlich Legen eines Ballonkatheters" (528,50 €) — Kolon-MRT; medizinische Begründung in der Rechnung erforderlich
  • 13370 „Magnetresonanztomographie des Dünndarms, einschließlich Legen einer Duodenalsonde" (528,50 €) — Dünndarm-MRT; Sondenanlage und medizinische Begründung dokumentieren
  • 13373 „Magnetresonanztomographie der Prostata, ggf. mittels transrektaler Spule" (616,23 €) — bei Prostata-MRT als spezifische Beckenuntersuchung
  • 13374 „Funktionelle und statische MR-Defäkographie, einschließlich Anlage eines transrektalen Katheters und Kontrastmitteleinbringung" (399,28 €) — bei MR-Defäkographie des Beckenbodens
  • 13364 „Magnetresonanztomographie des kompletten Brust- und Bauchraumes" (637,28 €) — bei gleichzeitiger Untersuchung von Thorax und Abdomen; nicht neben 13353, 13355, 13365, 13366 oder 13367 berechnungsfähig

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5720

Nein, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 5720 und 5735 ist ausgeschlossen. Die Ziffer 5735 stellt eine Höchstwertregelung dar, die greift, wenn mehrere MRT-Leistungen nebeneinander erbracht werden. In diesem Fall müssen die einzelnen Leistungen gesondert begründet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5720 darf je Sitzung nur ein einziges Mal berechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn sowohl das Abdomen als auch das Becken in getrennten Untersuchungsgängen dargestellt werden. Eine mehrfache Abrechnung in derselben Sitzung wird von den Kostenträgern nicht anerkannt.
Neben der GOÄ 5720 können die Zuschläge nach den Nummern 344 bis 347 sowie die ergänzenden Leistungen 5731 bis 5733 berechnet werden. Besonders häufig wird der Zuschlag für die computergesteuerte Analyse oder die Kontrastmitteleinbringung genutzt. Diese Zuschläge helfen dabei, den tatsächlichen Aufwand der Untersuchung abzubilden.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 1,8 hinaus ist bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Untersuchungen zulässig. Typische Gründe hierfür sind ausgeprägte Adipositas, starke Atembewegungen oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten. Diese Erschwerungsgründe müssen auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die medizinische Indikation, die untersuchten Sequenzen und alle relevanten Befunde lückenlos dokumentiert werden. Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, müssen auch die spezifischen Erschwerungsgründe detailliert in der Patientenakte festgehalten werden. Dies schützt zuverlässig vor späteren Honorarkürzungen durch Prüfstellen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich