GOÄ 5192: Bauchteilaufnahme korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5192
Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen –
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,99 € 1,8x
Höchstsatz 29,15 € 2,5x

Die Abrechnung einer Bauchteilaufnahme nach GOÄ 5192 wirft oft Fragen zur Abgrenzung und Mehrfachberechnung auf. Unser Leitfaden schafft Klarheit.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5192

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 5192 wie folgt:

Bauchteilaufnahme – gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen –
Punktzahl: 200 | Einfachsatz: 11,66 € | Regelhöchstsatz (1,8-fach): 20,99 € | Höchstsatz (2,5-fach): 29,15 €

Diese Ziffer beschreibt eine radiologische Teilaufnahme des Bauchraums. Im Gegensatz zur vollständigen Übersichtsdarstellung konzentriert sich diese Untersuchung auf ein bestimmtes Organ oder ein anatomisch abgegrenztes Areal des Abdomens. Die Leistung umfasst die gesamte Durchführung inklusive der Befundung.

GOÄ 5192 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Indikation für eine Bauchteilaufnahme nach GOÄ 5192 ist gegeben, wenn keine vollständige Bauchübersicht medizinisch notwendig ist. Typische klinische Szenarien umfassen die gezielte Darstellung von konkreten Organstrukturen wie der Gallenblase oder der Milz. Auch die Suche nach lokalisierten Fremdkörpern oder kalkdichten Strukturen kann diese Teilaufnahme rechtfertigen.

Ein wesentlicher Aspekt der Ziffer ist die Abgrenzung zu den Ziffern 5190 und 5191. Während die Bauchübersicht das gesamte Abdomen darstellt, beschränkt sich die GOÄ 5192 auf einen definierten Teilbereich. Die Wahl der Ziffer muss sich streng an der medizinischen Fragestellung und dem tatsächlich abgebildeten Bereich orientieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5192

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Cholezystolithiasis

Ein Patient stellt sich mit rechtsseitigen Oberbauchschmerzen vor. Zum Ausschluss schattengebender Gallensteine wird eine gezielte Gallenleeraufnahme durchgeführt. Da nur ein Teilbereich des Bauches geröntgt wird, erfolgt die Abrechnung der GOÄ 5192. Eine Bauchübersicht ist in diesem Fall nicht indiziert.

Fallbeispiel 2: Lokalisierte Fremdkörpersuche

Nach einem Bagatelltrauma im linken Oberbauch besteht der Verdacht auf einen metallischen Fremdkörper. Es wird eine gezielte Milzaufnahme in zwei Ebenen angefertigt. Obwohl zwei Projektionen erstellt wurden, darf die GOÄ 5192 nur einmalig berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Verkalkung

Zur Verlaufskontrolle einer bekannten, lokalisierten Pankreasverkalkung wird eine gezielte Teilaufnahme des Epigastriums angefertigt. Die medizinische Begründung dokumentiert die gezielte Fragestellung, was die alleinige Abrechnung der GOÄ 5192 rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5192: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5192 ist die mehrfache Berechnung bei der Anfertigung mehrerer Aufnahmen. Der offizielle Leistungstext schließt dies explizit aus. Auch wenn die Aufnahme in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen erfolgt, ist die Ziffer nur einmal je Sitzung ansetzbar.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die unzulässige Kombination mit den Ziffern 5190 oder 5191 am selben Behandlungstag. Wenn eine vollständige Übersicht angefertigt wird, ist die Teilaufnahme darin bereits enthalten. Eine Doppelabrechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 5192 und einer Bauchübersicht (GOÄ 5190/5191) in derselben Sitzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegen zeitlich getrennte, medizinisch begründete Notfälle vor.

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Dokumentation der GOÄ 5192: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die konkrete Indikation für die Teilaufnahme unmissverständlich dargelegt werden. Es sollte klar hervorgehen, warum auf eine vollständige Bauchübersicht verzichtet wurde.

Zusätzlich müssen die Anzahl der Projektionen, die genaue anatomische Region und der radiologische Befund dokumentiert werden. Dies sichert die Nachvollziehbarkeit der Leistung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Gezielte Bauchteilaufnahme (Gallenleeraufnahme) in 2 Ebenen bei Verdacht auf Cholezystolithiasis. Keine Indikation für Bauchübersicht. Befund: Kein Nachweis schattengebender Konkremente im Gallenblasenlager.

GOÄ 5192: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,8-fach) bis zum Höchsstatz (2,5-fach) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein erhöhter Lagerungsaufwand bei immobilisierten Patienten oder eine erschwerte Bildgebung durch ausgeprägte Adipositas. Auch mangelnde Kooperationsfähigkeit, beispielsweise bei dementen Patienten, rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5192 kann sinnvoll mit klinischen Untersuchungsleistungen wie der GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) kombiniert werden. Auch die Abrechnung von Kontrastmitteleinbringungen oder notwendigen Sachkosten ist unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen zulässig. Eine Kombination mit anderen radiologischen Leistungen desselben Areals sollte jedoch genau geprüft werden.

Tipp: Achten Sie bei der Steigerung darauf, die Begründung patientenindividuell und verständlich zu formulieren. Standardfloskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug werden von den Kassen meist abgelehnt.

Ziffer 5192 in der neuen GOÄ

Die Bauchteilaufnahme in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen hat in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Im neuen Katalog sind nur noch die Bauchübersichtsaufnahmen (Nummern 13250 und 13251) vorgesehen; eine auf Teilbereiche beschränkte Aufnahme ist dort nicht als eigene Ziffer abgebildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5192

Die GOÄ-Ziffer 5192 wird abgerechnet, wenn eine gezielte radiologische Teilaufnahme des Bauches anstelle einer vollständigen Bauchübersicht erfolgt. Typische Beispiele hierfür sind eine isolierte Gallenleeraufnahme oder eine Milzaufnahme zur Abklärung spezifischer Fragestellungen.
Nein, die GOÄ-Ziffer 5192 darf auch bei der Anfertigung von Aufnahmen in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen nur einmal berechnet werden. Alle Projektionen sind mit der einmaligen Gebühr dieser Ziffer vollständig abgegolten.
Die Ziffern 5190 und 5191 betreffen die vollständige Bauchübersicht, während die GOÄ 5192 nur eine Teilaufnahme abbildet. Eine gleichzeitige Abrechnung beider Leistungen in derselben Sitzung ist in der Regel ausgeschlossen.
Erschwerende Faktoren wie extreme Adipositas, mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten oder ein hoher Lagerungsaufwand rechtfertigen eine Steigerung des Satzes. Diese Gründe müssen in der Liquidation patientenindividuell und nachvollziehbar begründet werden.
Nein, die Einbringung von Kontrastmitteln sowie die Sachkosten für das Kontrastmittel selbst sind nicht in der GOÄ 5192 enthalten. Diese Leistungen können unter Beachtung der entsprechenden GOÄ-Vorschriften gesondert in Rechnung gestellt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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