GOÄ 5090: Schädel-Übersicht korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 5090
Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 41,96 € 1,8x
Höchstsatz 58,27 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Schädel-Übersicht nach GOÄ 5090 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt, wie Fehler vermieden und Steigerungssätze genutzt werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5090

Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen

Die Gebührenordnungsziffer 5090 beschreibt die konventionelle Röntgen-Übersichtsaufnahme des Schädels in zwei senkrecht zueinander stehenden Ebenen. Diese Leistung ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verortet, welcher die Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie umfasst. Die Bewertung liegt bei einer Punktzahl von 400 Punkten, was beim einfachen Gebührensatz einem Honorar von 23,31 € entspricht.

Die medizinische Leistung umfasst die vollständige Durchführung der radiologischen Untersuchung des Kopfes. Hierzu gehören die fachgerechte Lagerung des Patienten, die Einstellung der Röntgenröhre, die Belichtung sowie die anschließende Befundung und Dokumentation der Aufnahmen. Da die Leistungsbeschreibung explizit zwei Ebenen fordert, ist die Erstellung beider Projektionen (meist anterior-posterior/posterior-anterior und lateral) eine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer.

GOÄ 5090 in der Praxis: Indikationen und Stellenwert in der modernen Diagnostik

Obwohl die moderne Schnittbilddiagnostik mittels Computertomografie (CT) und Magnetresonanztomografie (MRT) die konventionelle Schädelradiographie in vielen Bereichen verdrängt hat, besitzt die Schädel-Übersicht nach GOÄ 5090 weiterhin einen festen Stellenwert. Typische klinische Indikationen umfassen die Erstdiagnostik bei Verdacht auf knöcherne Verletzungen nach einem Trauma, den Ausschluss von Fremdkörpern oder die Abklärung systemischer Skeletterkrankungen wie dem Multiplen Myelom.

In der Notfalldiagnostik wird bei schwereren Schädel-Hirn-Traumata heute meist direkt ein CT durchgeführt, da dieses eine deutlich höhere Sensitivität für intrakranielle Blutungen aufweist. Dennoch bleibt das konventionelle Röntgenbild in der allgemeinen und speziellen Diagnostik des Kopfbereiches eine kostengünstige und strahlungsarme Alternative zur ersten Orientierung. Wichtig für die Praxis ist die strikte Abgrenzung zu Teilaufnahmen des Schädels.

Tipp: Sollte aus medizinischen Gründen nur eine einzige Ebene des Schädels oder lediglich ein spezieller Schädelteil (z. B. die Kieferhöhle oder das Felsenbein) geröntgt werden, ist die GOÄ 5090 nicht anwendbar. In diesen Fällen muss auf die GOÄ-Ziffer 5095 ausgewichen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5090

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Schädelkalottenfraktur nach Sturz

Ein Patient stellt sich nach einem häuslichen Sturz mit einer Prellmarke am Hinterkopf in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer knöchernen Verletzung der Schädelkalotte veranlasst der Arzt eine Schädel-Übersicht in zwei Ebenen (p.a. und lateral). Die Aufnahmen zeigen keine Frakturlinie. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5090 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach) mit 41,96 €.

Fallbeispiel 2: Staging bei bekanntem Multiplen Myelom

Im Rahmen des Tumor-Stagings bei einem Patienten mit bekanntem Multiplen Myelom (Plasmozytom) soll nach osteolytischen Herden im Bereich des Schädels gesucht werden. Es erfolgt die Anfertigung einer Schädel-Übersichtsaufnahme in zwei Ebenen. Die typischen Schrotschussschädel-Läsionen werden im Befund dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 5090.

Fallbeispiel 3: Fremdkörpersuche vor einer geplanten MRT-Untersuchung

Vor einer dringenden MRT-Untersuchung gibt ein Patient an, vor Jahren bei einem Unfall Metallsplitter im Kopfbereich erlitten zu haben. Zur Sicherheit wird eine konventionelle Röntgendiagnostik des Schädels in zwei Ebenen durchgeführt, um metallische Fremdkörper im Gehirn- oder Augenbereich auszuschließen. Nach Ausschluss von Metallsplittern kann das MRT sicher stattfinden. Die Röntgenleistung wird mit der GOÄ-Ziffer 5090 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5090: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5090 ist die fälschliche Liquidation, obwohl nur eine einzige Ebene des Schädels geröntgt wurde. Die Leistungsbeschreibung fordert unmissverständlich die Durchführung in zwei Ebenen. Wird nur eine Ebene angefertigt, führt dies bei einer Überprüfung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen regelmäßig zur Kürzung auf die GOÄ-Ziffer 5095.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Ausschluss von Ziffernkombinationen. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ darf die Ziffer 5035 (Röntgen-Teil- oder -Übersichtsaufnahme, die nicht in anderen Abschnitten genannt ist) nicht neben der GOÄ 5090 berechnet werden. Ein Verstoß gegen diese Ausschlussregelung führt unweigerlich zur Beanstandung der gesamten Rechnungsposition.

Achtung: Es ist darauf zu achten, dass Spezialprojektionen von Schädelteilen (wie z. B. die Henkeltopfaufnahme oder die Aufnahme nach Towne) nicht unter die GOÄ 5090 fallen. Diese Einzelleistungen sind stattdessen nach GOÄ 5095 abzurechnen.

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Dokumentation der GOÄ 5090: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. In der Patientenakte müssen neben der rechtfertigenden Indikation auch die genauen Einstellungsdaten der beiden Ebenen festgehalten werden. Der schriftliche radiologische Befundbericht muss detaillierte Aussagen zu beiden Projektionen enthalten, um die Abrechnungsvoraussetzungen der GOÄ 5090 zweifelsfrei nachzuweisen.

Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten während der Untersuchung, wie beispielsweise eine eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten bei Demenz oder starken Schmerzen, genau dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der medizinischen Absicherung, sondern liefert auch die notwendige Argumentationsgrundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus.

Dokumentation: Indikation: V. a. Fissur nach Sturz. Schädel-Übersicht in 2 Ebenen (p.a. und lateral) durchgeführt. Befund: Regelrechte Stellung der Schädelknochen, keine Konturunterbrechung der Kalotte, Nebenhöhlen regelrecht belüftet. Kein Anhalt für Fraktur.

GOÄ 5090: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert (Regelhöchstsatz) für radiologische Leistungen im Abschnitt O liegt bei dem 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 (58,27 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Regelsatzes sind ein extrem schlechter Allgemeinzustand des Patienten, erhebliche Lagerungsschwierigkeiten (z. B. bei ausgeprägter Halswirbelsäulen-Arthrose) oder mangelnde Compliance (z. B. bei unruhigen oder desorientierten Patienten), die einen deutlich erhöhten Zeitaufwand verursachten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5090 kann im Rahmen einer komplexen Diagnostik mit anderen radiologischen Leistungen kombiniert werden, sofern keine expliziten Ausschlüsse vorliegen. Häufig erfolgt die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 5010 (Röntgen der Halswirbelsäule), wenn nach einem Trauma sowohl der Schädel als auch die obere Wirbelsäule untersucht werden müssen. Auch die Kombination mit neurologischen oder orthopädischen Untersuchungsziffern (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 5) am selben Behandlungstag ist zulässig, sofern die jeweiligen Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden.

Ziffer 5090 in der neuen GOÄ

Die Schädelübersichtsaufnahme, einschließlich ggf. zwei Ebenen, wird zur neuen Nummer 13224 mit einem Festpreis von 24,91 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 41,96 €). Die frühere ausdrückliche Zweiebenenformulierung ist in der neuen Legende als optionaler Bestandteil eingeschlossen. Der deutliche Honorarrückgang gegenüber der alten Ziffer ist auffällig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5090

Die GOÄ-Ziffer 5090 wird abgerechnet, wenn eine konventionelle Röntgen-Übersichtsaufnahme des Schädels in zwei Ebenen durchgeführt und befundet wurde. Typische Indikationen sind der Ausschluss von Frakturen nach einem Trauma oder die Suche nach knöchernen Metastasen. Die Erstellung beider Ebenen ist eine zwingende Voraussetzung für die Liquidation.
Der Unterschied liegt im Umfang der Untersuchung und der Anzahl der Ebenen. Während die GOÄ 5090 eine vollständige Schädel-Übersicht in zwei Ebenen verlangt, wird die GOÄ 5095 für die Abbildung nur einer Ebene oder für Spezialprojektionen einzelner Schädelteile berechnet. Eine fehlerhafte Zuordnung führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ 5090 und der GOÄ 5035 am selben Behandlungstag ist ausgeschlossen. Gemäß den ergänzenden Bestimmungen der GOÄ darf die Ziffer 5035 nicht neben Leistungen aus den Abschnitten 5000 bis 5031 sowie 5037 bis 5121 berechnet werden. Verstöße gegen diesen Ausschluss führen zur Beanstandung durch die Kostenträger.
Die GOÄ-Ziffer 5090 kann im Regelfall bis zum 1,8-fachen Satz gesteigert werden, was einem Honorar von 41,96 € entspricht. Bei Vorliegen besonderer Erschwernisse, wie einer ausgeprägten Lagerungsunfähigkeit des Patienten, ist eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 (58,27 €) möglich. Jede Überschreitung des Schwellenwertes muss in der Rechnung verständlich begründet werden.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die rechtfertigende Indikation, die genauen Einstellungsdaten beider Röntgen-Ebenen sowie ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht dokumentiert werden. Der Befundbericht muss zwingend auf beide angefertigten Projektionen eingehen. Eventuelle Erschwernisse bei der Durchführung sollten ebenfalls detailliert in der Patientenakte vermerkt werden.
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