GOÄ A5865: 3-D-Bestrahlungsplanung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A5865
3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners,
Punktzahl 6900  
Einfachsatz 703,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 1266,88 € 1,8x
Höchstsatz 1759,56 € 2,5x

Die GOÄ-Ziffer A5865 regelt die aufwendige 3-D-Bestrahlungsplanung bei Rezidiven im Kopf-Hals-Bereich. Erfahren Sie alles zu Abrechnung und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5865

3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-, Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners,

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A5865 erfolgt analog als 1,75-facher Satz der Gebührenordnungsnummer 5855. Diese hochkomplexe Leistung umfasst die vollständige physikalische und medizinische Vorbereitung einer fraktionierten stereotaktischen Bestrahlung. Die Ziffer deckt alle Schritte von der Anwendung des Simulators bis zur computergestützten Dosisberechnung ab.

GOÄ A5865 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Ziffer A5865 kommt primär bei der Behandlung von Rezidiven im Kopf-Hals-Bereich sowie bei rezidivierenden Hirnmetastasen zum Einsatz. Da diese Regionen von hochsensiblen Risikoorganen umgeben sind, ist eine präzise fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung (FSRT) medizinisch indiziert. Die Planung stellt sicher, dass das Tumorgewebe maximal geschädigt und gesundes Gewebe geschont wird.

Im Gegensatz zur einzeitigen Radiochirurgie wird die Dosis hierbei auf mehrere Fraktionen aufgeteilt. Dies erfordert eine besonders engmaschige und präzise Lagerung sowie eine hochkomplexe dreidimensionale Dosisberechnung im Vorfeld. Die Ziffer A5865 bildet genau diesen planerischen Aufwand ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5865

Fallbeispiel 1: Rezidiv eines Larynxkarzinoms

Ein Patient stellt sich mit einem lokalen Rezidiv eines Larynxkarzinoms nach bereits erfolgter Primärtherapie vor. Zur Schonung des Rückenmarks wird eine fraktionierte stereotaktische Re-Bestrahlung geplant. Die aufwendige 3-D-Planung wird unter der GOÄ-Ziffer A5865 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Hirnmetastasen

Bei einer Patientin mit bekanntem Bronchialkarzinom zeigen sich im MRT neue, rezidivierende Hirnmetastasen. Es erfolgt die Planung einer fraktionierten stereotaktischen Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger. Die computergestützte Dosisberechnung und Simulatoranwendung rechtfertigen den Ansatz der Ziffer A5865.

Fallbeispiel 3: Rezidivierendes Hypopharynxkarzinom

Nach operativer Sanierung und Vorbestrahlung tritt ein Rezidiv im Bereich des Hypopharynx auf. Aufgrund der anatomischen Nähe zu großen Gefäßen ist eine Präzisionsbestrahlung unabdingbar. Die dafür notwendige Erstellung von Körperquerschnitten und die Dosisberechnung werden über die GOÄ A5865 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5865: Was Prüfer beanstanden

Achtung: Die Ziffer A5865 ist innerhalb von sechs Monaten nur ein einziges Mal berechnungsfähig. Mehrfache Abrechnungen innerhalb dieses Zeitraums für denselben Patienten führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung mit der einzeitigen Radiochirurgie nach den Ziffern A5860 und A5861. Die Ziffer A5865 ist explizit für die fraktionierte stereotaktische Bestrahlung vorgesehen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt bei der Rechnungsprüfung fast immer zur Ablehnung.

Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis der individuellen Dosisberechnung mittels Prozessrechner. Fehlt dieser Nachweis in den physikalischen Protokollen, kann die Leistung nicht anerkannt werden. Es ist daher zwingend auf eine vollständige Dokumentation aller Teilschritte zu achten.

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Dokumentation der GOÄ A5865: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung der GOÄ A5865. In der Patientenakte müssen die Indikationsstellung des Rezidivs sowie die genutzten Bildgebungsdaten detailliert hinterlegt sein. Auch die Durchführung der Simulatoranwendung muss explizit erwähnt werden.

Dokumentation: Indikation: Rezidivierendes Hypopharynxkarzinom. Durchführung der 3-D-Bestrahlungsplanung mittels CT- und MRT-Datenfusion. Simulatoranwendung zur Verifikation der Lagerung erfolgt. Individuelle 3-D-Dosisberechnung mittels Prozessrechner abgeschlossen und im System hinterlegt.

Zusätzlich sollten die berechneten Dosis-Volumen-Histogramme (DVH) und die Körperquerschnittszeichnungen archiviert werden. Diese Unterlagen dienen im Streitfall als objektiver Nachweis der erbrachten Leistung gegenüber dem medizinischen Dienst oder privaten Versicherern.

GOÄ A5865: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Vorbestrahlungen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Aufwand lässt sich beispielsweise durch eine aufwendige Bilddaten-Fusion verschiedener Modalitäten (wie PET-CT und MRT) begründen. Auch eine extreme Nähe des Zielvolumens zu kritischen Risikoorganen rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung stets patientenindividuell und vermeiden Sie pauschale Floskeln, um Rückfragen der Kostenträger zu minimieren.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestrahlungsplanung nach A5865 wird typischerweise im Vorfeld der eigentlichen Bestrahlungsserie erbracht. Sie ist hervorragend kombinierbar mit der Ziffer A5866, welche die Durchführung der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung abbildet. Eine gleichzeitige Abrechnung mit radiochirurgischen Planungsleistungen ist hingegen für dasselbe Zielvolumen ausgeschlossen.

Ziffer A5865 in der neuen GOÄ

Die 3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung von Rezidiven primär maligner Kopf-/Halstumoren oder Rezidiven von Hirnmetastasen findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 13607 — „Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Bestrahlung" — mit 2.516,95 € je erstes Zielvolumen.

Die bisherige Beschränkung auf Rezidive entfällt; 13607 ist indikationsneutral und gilt für alle stereotaktischen Bestrahlungen. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 1.266,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5865

Die GOÄ-Ziffer A5865 darf innerhalb von sechs Monaten nur ein einziges Mal berechnet werden. Diese Frist gilt patientenbezogen für dieselbe Erkrankung beziehungsweise dasselbe Zielvolumen. Bei einem neuen, unabhängigen Rezidiv nach Ablauf der sechs Monate ist eine erneute Abrechnung zulässig.
Die GOÄ A5865 wird für die Planung einer fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung herangezogen, die über mehrere Sitzungen verteilt stattfindet. Die Radiochirurgie-Planung nach den Ziffern A5860 und A5861 bezieht sich hingegen auf eine einzeitige, also in einer einzigen Sitzung stattfindende Hochpräzisionsbestrahlung. Beide Planungsarten dürfen für dasselbe Zielvolumen nicht nebeneinander berechnet werden.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ A5865 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 925,01 € entspricht. Bei besonders komplexen Fällen, wie einer schwierigen Bilddaten-Fusion oder extremer Nähe zu Risikoorganen, kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (1407,63 €) gesteigert werden. Ohne besondere Begründung gilt der Schwellenwert von 2,3.
Ja, die Bestrahlungsplanung nach GOÄ A5865 ist neben der eigentlichen Durchführung der Bestrahlung berechnungsfähig. Die Durchführung der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung wird separat über die Ziffer A5866 liquidiert. Dies unterscheidet sie von der Radiochirurgie, bei der Planung und Durchführung oft anders kombiniert werden.
Für die Abrechnung der GOÄ A5865 müssen zwingend ein Simulator eingesetzt und eine individuelle 3-D-Dosisberechnung mittels eines Prozessrechners durchgeführt werden. Zudem ist die Anfertigung oder Nutzung einer präzisen Körperquerschnittszeichnung erforderlich. Alle diese technischen Schritte müssen detailliert im Planungsbericht dokumentiert sein.
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