GOÄ A5861: Radiochirurgie richtig abrechnen & steigern

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GOÄ A5861
Radiochirurgisch stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren oder von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger – einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners,
Punktzahl 6900  
Einfachsatz 1407,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2533,76 € 1,8x
Höchstsatz 3519,11 € 2,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A5861: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der stereotaktischen Einzeitbestrahlung, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5861

Die Ziffer A5861 ist eine Analogbewertung des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer. Sie wird analog mit dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnungsnummer 5855 bewertet. Der offizielle Leistungstext lautet:

Radiochirurgisch stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren oder von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger – einschließlich Fixierung mit Ring oder Maske –, einschließlich vorausgegangener Bestrahlungsplanung, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners

Diese Leistung beschreibt die hochpräzise, einzeitige stereotaktische Bestrahlung (Radiochirurgie) im Bereich des zentralen Nervensystems oder des Auges. Durch die hohe Einzeldosis ist eine millimetergenaue Fixierung und Planung zwingend erforderlich. Alle vorbereitenden Schritte von der Maskenanpassung bis zur computergestützten Dosisberechnung sind integraler Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A5861 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A5861 setzt eine strenge Indikationsstellung voraus. Die Methode der Radiochirurgie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn operative Eingriffe aufgrund der Lage des Tumors zu risikoreich wären. Typische Indikationen umfassen inoperable primäre Hirntumoren, Rezidive bereits behandelter Neoplasien sowie symptomatische ZNS-Metastasen.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist das Aderhautmelanom, bei dem die stereotaktische Bestrahlung eine augenerhaltende Therapiealternative darstellt. Da es sich um eine einzeitige Behandlung handelt, unterscheidet sich dieses Verfahren grundlegend von der fraktionierten stereotaktischen Strahlentherapie. Letztere wird über mehrere Sitzungen verteilt und nach anderen Ziffern bewertet.

Tipp: Sachkosten für patientenindividuelle Fixierungshilfen wie thermoplastische Masken oder stereotaktische Rahmen sind nicht in der Gebühr enthalten. Diese können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5861

Fallbeispiel 1: Einzeitige Bestrahlung einer solitären Hirnmetastase

Eine Patientin stellt sich mit einer symptomatischen, solitären Hirnmetastase bei bekanntem Mammakarzinom vor. Nach interdisziplinärer Tumorkonferenz erfolgt die Indikation zur radiochirurgischen Behandlung mittels Linearbeschleuniger. Die Fixierung erfolgt über ein rahmenloses Maskensystem, gefolgt von der computergestützten Dosisplanung und der einzeitigen Bestrahlung.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A5861 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach = 925,01 €). Die Kosten für das verbrauchte Maskenmaterial werden als Sachkosten nach § 10 GOÄ hinzugerechnet. Separate Ansätze für die Bestrahlungsplanung oder die Maskenanpassung entfallen, da sie in der Ziffer enthalten sind.

Fallbeispiel 2: Behandlung eines inoperablen Aderhautmelanoms

Bei einem Patienten wird ein malignes Aderhautmelanom diagnostiziert, das aufgrund seiner Lokalisation nicht operativ entfernt werden kann. Es erfolgt die hochpräzise stereotaktische Einzeitbestrahlung am Linearbeschleuniger unter Verwendung einer speziellen Fixierungsvorrichtung.

Abgerechnet wird die Analogziffer A5861. Da die Planung aufgrund der Nähe zum Sehnerv und der kritischen Strukturen des Auges einen extrem hohen zeitlichen und technischen Aufwand erfordert, begründet der Arzt eine Schwellenwertüberschreitung. Die Liquidation erfolgt mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz (1.407,63 €) unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.

Fallbeispiel 3: Rezidivtherapie eines Glioblastoms

Ein Patient leidet an einem lokal begrenzten Rezidiv eines Glioblastoms nach vorausgegangener Operation und fraktionierter Radiochemotherapie. Zur lokalen Tumorkontrolle wird eine einzeitige stereotaktische Bestrahlung des Rezidivs durchgeführt.

Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer A5861 berechnet. Da die letzte stereotaktische Behandlung in diesem Areal länger als sechs Monate zurückliegt, ist die Abrechnungsfrist von sechs Monaten eingehalten. Die Dokumentation weist die genaue Lokalisation und den zeitlichen Abstand zur Vorbehandlung explizit aus.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5861: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Teilleistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen akribisch auf Doppelabrechnungen. Insbesondere die Bestrahlungsplanung (z. B. nach GOÄ 5855) oder die Fixierung mittels Maske dürfen nicht separat liquidiert werden, da sie explizit im Leistungstext der A5861 enthalten sind.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Einhaltung der Sechs-Monats-Frist. Wird eine radiochirurgische Behandlung innerhalb von sechs Monaten wiederholt, ist die Ziffer A5861 für dieselbe Indikation grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen müssen medizinisch besonders gut begründet und dokumentiert werden, beispielsweise bei neu aufgetretenen, räumlich getrennten Metastasen.

Achtung: Die Ziffer A5861 gilt ausschließlich für die einzeitige (radiochirurgische) Behandlung. Bei einer fraktionierten stereotaktischen Bestrahlung, die über mehrere Tage oder Wochen aufgeteilt ist, darf diese Ziffer nicht herangezogen werden. Hier greifen die regulären Ziffern für die fraktionierte Strahlentherapie.

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Dokumentation der GOÄ A5861: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der radiochirurgischen Behandlung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die Indikationsstellung der Tumorkonferenz, das verwendete Fixierungssystem sowie der Nachweis der computergestützten Dosisberechnung.

Auch die physikalische Bestrahlungsplanung und das Verifikationsprotokoll des Linearbeschleunigers müssen archiviert werden. Bei der Abrechnung von Sachkosten nach § 10 GOÄ sollten die entsprechenden Einkaufsbelege oder Chargennummern der verwendeten Verbrauchsmaterialien direkt der Dokumentation beigefügt werden.

Dokumentationsbeispiel: Indikation: Symptomatische ZNS-Metastase okzipital rechts bei bekanntem NSCLC. Einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger am [Datum]. Fixierung mittels thermoplastischer Kopfmaske (Material separat erfasst). Computergestützte 3D-Bestrahlungsplanung und Dosisberechnung (Prozessrechner) erfolgt am [Datum]. Applikation der Solitärdosis von [Wert] Gy ohne Komplikationen abgeschlossen.

GOÄ A5861: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund des hohen Aufwands der Radiochirurgie kann eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 gerechtfertigt sein. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind eine schwierige Lagerung bei anatomischen Besonderheiten, eine extrem komplexe Zielvolumendefinition in unmittelbarer Nähe zu Risikoorganen (z. B. Chiasma opticum) oder unvorhergesehene technische Erschwernisse während der Bestrahlung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung A5861 können begleitende ärztliche Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die eingehende Beratung nach GOÄ 3 sowie notwendige neurologische oder ophthalmologische Untersuchungen vor und nach der Bestrahlung. Bildgebende Verfahren wie CCT oder MRT, die zur aktuellen Planung herangezogen werden, sind eigenständige Leistungen und können neben der A5861 berechnet werden, sofern sie nicht Teil der integrierten Planungsbildgebung sind.

Ziffer A5861 in der neuen GOÄ

Die radiochirurgisch-stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren oder von Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger führt in der neuen GOÄ — ebenso wie die benignen Indikationen (A5860) — zu denselben Ziffern:

  • 13615 Stereotaktische Einzeitbestrahlung (Radiochirurgie), ggf. einschließlich Fixierung (1.822,53 €) — je Zielvolumen je 4 Gy
  • 13607 Rechnergestützte individuelle Bestrahlungsplanung (2.516,95 €) — einmal je erstes Zielvolumen

Die maligne Indikation des alten Analogtextes ändert die Zuordnung nicht; 13615 ist indikationsneutral. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 2.533,73 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5861

Die GOÄ-Ziffer A5861 darf für die einzeitige stereotaktische Bestrahlung primär maligner Tumoren, Rezidive oder Hirnmetastasen mittels Linearbeschleuniger berechnet werden. Typische Indikationen sind inoperable Hirntumoren, symptomatische ZNS-Metastasen und das Aderhautmelanom.
In der Ziffer A5861 sind die Fixierung mit Ring oder Maske, die Bestrahlungsplanung, die Simulatornutzung sowie die computergestützte Dosisberechnung bereits enthalten. Diese Teilleistungen dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Die Ziffer A5861 ist grundsätzlich nur einmal innerhalb von sechs Monaten berechnungsfähig. Eine häufigere Abrechnung erfordert eine besondere medizinische Begründung, beispielsweise bei neu aufgetretenen Metastasen an anderen Lokalisationen.
Ja, Sachkosten für patientenindividuelle Verbrauchsmaterialien wie thermoplastische Maskensysteme können gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für die Durchführung der Fixierung selbst sind jedoch mit der Ziffer abgegolten.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz kann mit einem außergewöhnlich hohen Planungsaufwand begründet werden. Typische Gründe sind die unmittelbare Nähe des Tumors zu kritischen Risikoorganen oder erhebliche Lagerungsschwierigkeiten des Patients.mieren des Patienten.
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