Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A5863: So rechnen Sie die 3-D-Bestrahlungsplanung für fraktionierte stereotaktische Bestrahlungen rechtssicher und fehlerfrei ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5863
3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern und Jugendlichen mit malignen Kopf-, Halstumoren und bei allen Patienten (ohne Altersbegrenzung) mit benignen Kopf-, Halstumoren mittels Linearbeschleuniger, einschließlich Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen, einschließlich individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozessrechners
Die Ziffer A5863 stellt eine analoge Bewertung dar, die auf Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses bei der Bundesärztekammer etabliert wurde. Sie wird über den dreifachen Ansatz der Gebührennummer 5855 GOÄ abgerechnet. Diese Ziffer bildet den enormen planerischen Aufwand ab, der für eine hochpräzise, fraktionierte Bestrahlung im sensiblen Kopf-Hals-Bereich notwendig ist.
Die Leistung umfasst obligat die Anwendung eines Simulators sowie die Erstellung oder Nutzung von Körperquerschnitten. Zudem ist die computergestützte, individuelle Dosisberechnung mittels eines Prozessrechners integraler Bestandteil. Ohne diese technischen Schritte ist eine Abrechnung der Ziffer nicht zulässig.
GOÄ A5863 in der Praxis: Indikationen und Patientengruppen
Bei der Anwendung der GOÄ-Ziffer A5863 muss strikt zwischen gutartigen und bösartigen Tumoren unterschieden werden. Für benigne Kopf-Halstumoren existiert keinerlei Altersbegrenzung. Typische Indikationen sind hier beispielsweise Akustikusneurinome, Meningeome oder hormonaktive Hypophysenadenome bei erwachsenen Patienten.
Anders verhält es sich bei malignen Kopf-Halstumoren. Hier ist die Abrechnung der A5863 explizit auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Bei erwachsenen Patienten mit bösartigen Tumoren in dieser Region müssen andere Planungsziffern der GOÄ herangezogen werden. Die Abgrenzung zur einzeitigen Radiochirurgie ist ebenfalls essenziell, da die A5863 ausschließlich für fraktionierte Konzepte gilt.
Tipp: Achten Sie bei der Indikationsstellung penibel auf die histologische Dignität des Tumors. Bei Erwachsenen führt die Diagnose eines malignen Tumors unter dieser Ziffer unweigerlich zur Ablehnung durch die privaten Krankenversicherungen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5863
Fallbeispiel 1: Bestrahlungsplanung bei vestibulärem Schwannom
Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einem progredienten, benignen Akustikusneurinom (vestibuläres Schwannom) vor. Es wird eine fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger geplant. Da es sich um einen gutartigen Tumor handelt, ist die Altersgrenze irrelevant. Die aufwendige 3-D-Planung inklusive CT- und MRT-Datenfusion wird durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach Ziffer A5863 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Malignes Rhabdomyosarkom bei einem Jugendlichen
Bei einem 14-jährigen Jugendlichen wird ein malignes Rhabdomyosarkom im Bereich der Schädelbasis diagnostiziert. Zur Schonung der umliegenden Risikoorgane wird eine fraktionierte stereotaktische Bestrahlung indiziert. Die aufwendige 3-D-Bestrahlungsplanung wird mittels Prozessrechner durchgeführt. Da der Patient minderjährig ist und ein maligner Tumor vorliegt, sind alle Kriterien erfüllt. Die Praxis rechnet die Ziffer A5863 erfolgreich ab.
Fallbeispiel 3: Rezidivierendes Kraniopharyngeom
Eine 30-jährige Patientin leidet an einem rezidivierenden, benignen Kraniopharyngeom nahe dem Chiasma opticum. Aufgrund der kritischen Lage ist eine hochpräzise fraktionierte Bestrahlung notwendig. Die 3-D-Planung erfordert eine extrem detaillierte Risikoorgan-Konturierung. Die Abrechnung der Ziffer A5863 ist aufgrund der Benignität des Tumors auch im Erwachsenenalter vollumfänglich berechtigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ A5863: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Missachtung der Altersgrenze bei malignen Erkrankungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Diagnosen sehr genau. Wird bei einem 50-jährigen Patienten mit einem malignen Glioblastom die A5863 abgerechnet, führt dies sofort zur Kürzung. Für solche Fälle müssen reguläre Planungsziffern wie die Nr. 5855 genutzt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Sechsmonatsfrist. Die Ziffer A5863 darf innerhalb von sechs Monaten nur ein einziges Mal berechnet werden. Tritt innerhalb dieses Zeitraums ein Rezidiv auf, das eine völlig neue Planung erfordert, muss diese Frist beachtet werden. Eine vorzeitige erneute Abrechnung muss medizinisch extrem gut begründet und im Einzelfall analog hergeleitet werden.
Achtung: Die Ziffer A5863 darf nicht mit den Ziffern für die einzeitige Radiochirurgie (A5860 oder A5861) kombiniert werden. Diese schließen sich aufgrund der unterschiedlichen Fraktionierungskonzepte gegenseitig aus.
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Dokumentation der GOÄ A5863: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der Planung detailliert nachgewiesen werden. Dazu gehören die Protokolle der CT- und MRT-Bildgebung für die Planung sowie der Nachweis der Datenfusion. Auch die Konturierung des Zielvolumens und der Risikoorgane muss dokumentiert sein.
Zusätzlich sollte der physikalische Bestrahlungsplan inklusive des Dosis-Volumen-Histogramms (DVH) dauerhaft im System gespeichert werden. Aus den Unterlagen muss zweifelsfrei hervorgehen, dass ein Prozessrechner zur individuellen Dosisberechnung eingesetzt wurde. Auch die Dokumentation der Simulatoranwendung darf nicht fehlen.
Dokumentationsbeispiel: 3-D-Bestrahlungsplanung bei benignem Meningeom der Schädelbasis. Durchführung der CT-Planungsserie mit Maskenfixierung. Fusion mit externem Planungs-MRT. Konturierung des GTV/CTV sowie der Risikoorgane (Nervus opticus beidseits, Chiasma, Hirnstamm). Dreidimensionale Dosisberechnung mittels Prozessrechner (System XY) zur fraktionierten stereotaktischen Bestrahlung.
GOÄ A5863: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 entspricht einem Honorar von 925,01 €. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 3,5 (1407,63 €) ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Nähe des Tumors zu hochsensiblen Risikoorganen oder eine vorausgegangene Vorbestrahlung, die eine hochkomplexe Dosis-Summation erforderlich macht.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestrahlungsplanung nach A5863 bereitet die eigentliche Therapie vor. Daher ist sie neben der Ziffer für die Durchführung der fraktionierten stereotaktischen Präzisionsbestrahlung (Ziffer A5864) berechnungsfähig. Die Bestrahlung selbst wird dann pro Fraktion abgerechnet, während die Planung A5863 als Einmalleistung am Anfang der Therapieserie steht.
Ziffer A5863 in der neuen GOÄ
Die 3-D-Bestrahlungsplanung für die fraktionierte stereotaktische Präzisionsbestrahlung bei Kindern/Jugendlichen mit malignen Kopf-/Halstumoren und bei benignen Tumoren aller Altersgruppen wird zur neuen Nummer 13607 — „Erstellung einer rechnergestützten individuellen Bestrahlungsplanung für die stereotaktische Bestrahlung" — mit 2.516,95 € je erstes Zielvolumen.
Die bisherige Alters- und Indikationsbeschränkung des Altcodes entfällt; 13607 ist indikationsneutral und gilt für alle Patienten. Die neue Ziffer schließt Bildfusion, Simulation und KI-gestützte Optimierung ein. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 2.171,77 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5863
Was hat nicht gestimmt?