GOÄ 5140: Brustorgane im Mittelformat korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 5140
Brustorgane, Übersicht im Mittelformat
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,49 € 1,8x
Höchstsatz 14,57 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5140 für Brustorgane im Mittelformat wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Dokumentation und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5140

Brustorgane, Übersicht im Mittelformat

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt unter der Ziffer 5140 eine radiologische Diagnostik der Thoraxorgane. Diese Leistung ist im Abschnitt O der GOÄ verortet und mit einer Punktzahl von 100 bewertet. Bei der Durchführung kommt standardmäßig die sogenannte 100-mm-Technik zur Anwendung, welche die physikalische Grundlage für das Mittelformat bildet.

Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der radiologischen Aufnahme sowie die anschließende Befundung. Die Einordnung in den Unterabschnitt für Hals- und Brustorgane verdeutlicht den anatomischen Fokus dieser Untersuchung. Vorbereitende Maßnahmen und die Dokumentation sind ebenfalls mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 5140 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert der 100-mm-Technik

In der modernen radiologischen Praxis hat das klassische Mittelformat an direkter Verbreitung verloren, da digitale Großbildsysteme dominieren. Dennoch bleibt die GOÄ 5140 ein relevanter Abrechnungsbestandteil für spezifische, meist ältere oder hochspezialisierte Schirmbildsysteme. Typische Indikationen umfassen die schnelle Orientierung über den Zustand der pulmonalen Strukturen.

Häufige Einsatzszenarien sind Reihenuntersuchungen oder gezielte Fragestellungen, bei denen eine reduzierte Bildgröße medizinisch ausreichend ist. Die Abgrenzung zu Großformat-Aufnahmen ist hierbei essenziell. Die Ziffer darf nur herangezogen werden, wenn die physikalischen Kriterien des Mittelformats tatsächlich erfüllt sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5140

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekannter Herzinsuffizienz

Ein Patient stellt sich zur Verlaufskontrolle einer bekannten pulmonalen Stauung vor. Es wird eine radiologische Übersicht der Brustorgane im Mittelformat durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach der GOÄ-Ziffer 5140 zum Regelsatz, da die 100-mm-Technik angewandt wurde.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Pneumonie im Schirmbildverfahren

Bei einem Patienten mit akutem Infekt und Verdacht auf eine beginnende Pneumonie wird eine Schirmbildaufnahme veranlasst. Die Dokumentation weist die Nutzung des Mittelformats nach. Neben der klinischen Untersuchung wird die Ziffer 5140 als selbstständige Leistung erfolgreich liquidiert.

Fallbeispiel 3: Postoperative Lagekontrolle eines Katheters

Nach der Anlage eines zentralen Venenkatheters ist eine schnelle Lagekontrolle erforderlich. Die Praxis nutzt hierfür ein mobiles Mittelformat-Röntgengerät. Die korrekte Lage wird dokumentiert und die Leistung über die GOÄ 5140 mit entsprechender Begründung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5140: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen radiologischen Leistungen der Brustorgane. Die GOÄ formuliert hierzu klare Ausschlusskriterien, die zwingend beachtet werden müssen. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung mit Großformat-Aufnahmen führt regelmäßig zu Honorarkürzungen.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 5140 ist neben den Ziffern 5135, 5137 und 5139 am selben Behandlungstag für denselben Patienten vollständig ausgeschlossen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen is die fälschliche Deklaration von digital herunterskalierten Großformat-Aufnahmen als Mittelformat. Wenn eine digitale Vollformat-Aufnahme erstellt wurde, muss diese nach GOÄ 5135 abgerechnet werden. Die physikalische Aufnahmetechnik entscheidet über die korrekte Ziffernwahl.

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Dokumentation der GOÄ 5140: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die rechtfertigende Indikation sowie die technischen Parameter der Untersuchung klar ersichtlich sein. Auch der schriftliche Befundbericht ist integraler Bestandteil der Dokumentationspflicht.

Dokumentation: Indikation: V.a. pulmonale Stauung bei bekannter Insuffizienz. Durchführung einer Übersicht der Brustorgane im Mittelformat (100-mm-Technik). Befund: Keine akuten Infiltrate, Herzkonfiguration altersentsprechend, Sinus frei. Strahlendosis: 0,15 mSv.

Zusätzlich sollte die Dokumentation stets die spezifische Gerätebezeichnung oder das angewandte Verfahren ausweisen. Dies erleichtert im Prüffall den Nachweis, dass tatsächlich die 100-mm-Technik zum Einsatz kam. Unvollständige Befunde gefährden den Vergütungsanspruch.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine feste Dokumentationsvorlage für das Mittelformat, die alle qualitätsrelevanten Parameter automatisch abfragt.

GOÄ 5140: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den Regelsatz von 1,8 hinaus erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 sind erhebliche Erschwernisse bei der Bildgewinnung. Hierzu zählen ausgeprägte Adipositas, starke Dyspnoe oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5140 lässt sich gut mit klinischen Basisleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder einer Beratung nach GOÄ-Ziffer 1. Wichtig ist, dass die radiologische Leistung zeitlich und räumlich getrennt von den ausgeschlossenen Thorax-Ziffern erbracht wird.

Ziffer 5140 in der neuen GOÄ

Die Brustorgane-Übersicht im Mittelformat (100-mm-Technik) findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 13235 — „Röntgenübersichtsaufnahme der Brustorgane, in einer Ebene" — zum festen Satz von 32,07 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,49 €). Das Mittelformat ist in der neuen GOÄ kein abrechnungsdifferenzierendes Merkmal mehr; für die Abrechnung zählt die Anzahl der Ebenen, nicht die eingesetzte Technik. Nummer 13235 ist nicht neben Nummer 13236 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5140

Die GOÄ-Ziffer 5140 bewertet eine Röntgen-Übersichtsaufnahme der Brustorgane im Mittelformat unter Anwendung der 100-mm-Technik. Sie ist mit 100 Punkten dotiert und leistet im Einfachsatz 5,83 Euro.
Die GOÄ 5140 darf nicht neben den Ziffern 5135 (Großformat), 5137 (Zwei Ebenen) und 5139 (Ergänzungsaufnahme) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse gelten für dieselbe Sitzung.
Ein Überschreiten des Regelsatzes von 1,8 auf bis zu 2,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adipositas, starke Dyspnoe oder mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten.
Die GOÄ 5140 bezieht sich explizit auf das Mittelformat in der 100-mm-Technik, während die GOÄ 5135 für eine Übersicht im Großformat herangezogen wird. Die Wahl der Ziffer hängt somit von der physikalischen Aufnahmetechnik ab.
Neben der medizinischen Indikation müssen der konkrete Befund der Brustorgane und die angewandte Aufnahmetechnik dokumentiert werden. Auch die Erfassung der Strahlendosis ist gesetzlich und abrechnungstechnisch zwingend erforderlich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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