GOÄ 5351: Lysebehandlung abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

6 Min. Lesezeit
GOÄ 5351
Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach den Nummern , oder – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde –
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 52,45 € 1,8x
Höchstsatz 72,85 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5351 für die Lysebehandlung erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Mindestdauer, Kombinationen und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5351

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach den Nummern 2826, 5345 oder 5348 – bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde –

Die GOÄ-Ziffer 5351 beschreibt die interventionelle Lysebehandlung von Blutgefäßen. Diese hochspezialisierte Leistung kommt primär bei akuten thrombotischen oder embolischen Gefäßverschlüssen zum Einsatz. Sie umfasst sowohl die lokale als auch die systemische Applikation von thrombolytischen Substanzen.

Die Leistung ist im Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) unter den interventionellen Maßnahmen angesiedelt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung ist, dass die Lysedauer eine Stunde überschreitet. Kürzere Behandlungszeiten können nicht über diese Ziffer liquidiert werden.

GOÄ 5351 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 5351 Anwendung bei der interventionellen Rekanalisation. Typische Indikationen sind der akute ischämische Schlaganfall sowie periphere arterielle Verschlusskrankheiten (pAVK) im Stadium des akuten Extremitätenischämie. Auch tiefe Beinvenenthrombosen oder Lungenembolien können eine solche Intervention erfordern.

Besonders hervorzuheben ist die Anwendung bei hirnversorgenden Arterien. Hier kann die Lyse als selbstständige Einzelbehandlung durchgeführt werden, ohne dass eine vorherige perkutane transluminale Dilatation (PTA) zwingend notwendig ist. Dies ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Therapie im Notfall.

Die Abrechnung erfolgt je zu lysierendem Gefäß. Werden also in einer Sitzung mehrere anatomisch getrennte Gefäße behandelt, ist die Ziffer mehrfach ansetzbar. Dies muss jedoch in der Dokumentation medizinisch plausibel begründet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5351

Fallbeispiel 1: Lokale Lyse bei akutem Beinarterienverschluss

Ein Patient stellt sich mit einem akuten Verschluss der Arteria femoralis superficialis vor. Nach einer diagnostischen Angiografie wird ein Katheter platziert und eine lokale Thrombolysetherapie über einen Zeitraum von 90 Minuten durchgeführt. Die Rekanalisation verläuft erfolgreich.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffern GOÄ 5345 für die Angiografie und GOÄ 5351 für die Lyse. Da die Dauer 90 Minuten betrug, ist die Mindestdauer von einer Stunde erfüllt. Zusätzlich kann der Zuschlag nach GOÄ 5352 angesetzt werden.

Fallbeispiel 2: Intraarterielle Lyse bei zerebraler Ischämie

Bei einem Patienten mit akutem Mediainsult erfolgt eine intraarterielle Lysebehandlung der Arteria cerebri media. Die Infusion des Thrombolytikums erstreckt sich über eine Gesamtdauer von 75 Minuten. Eine mechanische Thrombektomie oder Dilatation wird nicht durchgeführt.

Da es sich um eine Lyse-Einzelbehandlung an einem hirnversorgenden Gefäß handelt, ist die GOÄ 5351 voll berechnungsfähig. Die exakte Zeitangabe von 75 Minuten wird auf der Liquidation vermerkt. Ein vorheriger Eingriff war nicht erforderlich.

Fallbeispiel 3: Kombinierte PTA und Lyse bei Mehretagenverschluss

Bei einem komplexen thrombotischen Verschluss der Kniearterie wird zunächst eine PTA durchgeführt. Aufgrund verbliebener Thrombenreste schließt sich eine komplementäre Lysebehandlung von 120 Minuten an. Beide Verfahren werden in einer Sitzung kombiniert.

Der Arzt rechnet die PTA nach GOÄ 2826 ab. Die anschließende Lyse wird zusätzlich mit der GOÄ 5351 liquidiert, da sie die vorgeschriebene Mindestdauer überschreitet. Beide Leistungen ergänzen sich in diesem klinischen Szenario perfekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 5351: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 5351 ist das Fehlen der Zeitangabe auf der Rechnung. Die Gebührenordnung verlangt explizit, dass die Lysedauer in der Liquidation anzugeben ist. Fehlt dieser Zusatz, führt dies fast immer zur sofortigen Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.

Ein weiterer Fehler ist die Abrechnung bei einer Behandlungsdauer von unter 60 Minuten. Die Ziffer is streng an die Mindestdauer von über einer Stunde gebunden. Für kürzere Lysebehandlungen muss auf andere, allgemeinere Ziffern oder analoge Bewertungen ausgewichen werden.

Achtung: Ohne die explizite Angabe der genauen Lysedauer (z. B. "Lysedauer: 85 Minuten") auf der Rechnung ist die Liquidation formal fehlerhaft. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen die Erstattung in diesen Fällen regelmäßig ab.

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Dokumentation der GOÄ 5351: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Beginn und das Ende der Lysebehandlung minutengenau festgehalten werden. Auch die verwendeten Medikamente und deren Dosierung sind präzise zu dokumentieren.

Zusätzlich sollten die klinischen Überwachungsparameter und die angiografischen Kontrollbefunde dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Verlauf der Intervention. Bei eventuellen Rückfragen von Prüfstellen dient diese Dokumentation als rechtssicherer Nachweis.

Tipp: Dokumentieren Sie neben den reinen Zeiten auch den klinischen Zustand des Patienten vor, während und nach der Lyse. Dies erleichtert nicht nur die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen, sondern sichert Sie auch haftungsrechtlich ab.

Dokumentation: Lokale Lysebehandlung der A. femoralis links mittels rekombinantem Gewebe-Plasminogenaktivator (rt-PA). Beginn der Infusion: 14:20 Uhr, Ende: 15:50 Uhr (Gesamtdauer: 90 Minuten). Engmaschige Überwachung der Gerinnungsparameter ohne Komplikationen. Kontrollangiografie zeigt vollständige Rekanalisation.

GOÄ 5351: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 5351 liegt bei 1,8-fach. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 2,5-fach ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder außergewöhnlichem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind anatomische Besonderheiten, ein hohes Blutungsrisiko oder eine instabile Hämodynamik des Patienten.

Auch eine besonders engmaschige Überwachung bei multimorbiden Patienten kann eine Faktorerhöhung rechtfertigen. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 5351 lässt sich hervorragend mit diagnostischen und therapeutischen Ziffern kombinieren. Besonders häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der diagnostischen Angiografie (GOÄ 5345) oder der Katheterisierung (GOÄ 5348). Auch die Kombination mit der PTA nach GOÄ 2826 ist explizit vorgesehen.

Zusätzlich kann der Zuschlag nach GOÄ 5352 für interventionelle Maßnahmen berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt die Hälfte der einfachen Gebühr der zugrundeliegenden Leistung und wertet die anspruchsvolle Intervention adäquat auf.

Ziffer 5351 in der neuen GOÄ

Die Lysebehandlung und Thrombektomie von Arterien und Venen ist in der neuen GOÄ nach Gefäßregion und -art aufgeteilt. Da die alte Ziffer eine Mindestdauer von mehr als einer Stunde voraussetzte, greifen bei korrekt abgerechneten Altleistungen stets auch die Zeitzuschläge. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 52,45 €.

Periphere Arterien (außer Koronarien, intrakranieller Arterien, Aa. vertebrales)

  • 13297 Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie, einschließlich Einstelldurchleuchtung und angiographischer Befundkontrolle, Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten (460,00 €), plus 13314 Zuschlag bei Leistungsdauer über 60 Minuten, je weitere vollendete 15 Minuten (110,00 €)

Intrakranielle Arterien und Vertebralarterien

  • 13298 Intraarterielle Lysebehandlung oder Thrombektomie im Bereich einer oder mehrerer intrakranieller Arterie(n) oder Vertebralarterie(n), Behandlungsdauer bis zu 60 Minuten (700,00 €), plus 13314 Zeitzuschlag (110,00 € je weitere vollendete 15 Minuten)

Spezifische Sonderfälle

  • 9799 Intraoperative Lyse bei Thrombose der V. mesenterica superior, ggf. einschließlich Phlebographie (389,52 €)
  • 9826 Intraoperative Lysebehandlung als Einzelbehandlung von Arterien (183,05 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5351

Nein, eine Abrechnung der GOÄ 5351 bei einer Dauer von unter einer Stunde ist ausgeschlossen. Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend eine Lysedauer von mehr als einer Stunde, die zudem auf der Rechnung angegeben werden muss. Für kürzere Behandlungen müssen andere Abrechnungswege gewählt werden.
Auf der Rechnung muss zwingend die genaue Dauer der Lysebehandlung angegeben werden. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und Erstattungsstellen können die Zahlung verweigern. Ein Eintrag wie beispielsweise 'Lysedauer: 75 Minuten' ist daher unverzichtbar.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 5352 für interventionelle Maßnahmen ist neben der Ziffer 5351 berechnungsfähig. Er beträgt 50 Prozent des Einfachsatzes der zugrundeliegenden Leistung. Dies dient der Abgeltung des erhöhten apparativen und personellen Aufwands.
Ja, die GOÄ 5351 ist je zu lysierendem Gefäß berechnungsfähig. Werden in einer Sitzung getrennte Gefäße oder unterschiedliche Gefäßabschnitte separat lysiert, kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden. Dies erfordert jedoch eine detaillierte medizinische Begründung in der Dokumentation.
Neben der Lysebehandlung können die diagnostische Angiografie nach GOÄ 5345 sowie die retrograde oder antegrade Katheterisierung nach GOÄ 5348 abgerechnet werden. Auch die perkutane transluminale Dilatation nach GOÄ 2826 ist parallel berechnungsfähig. Diese Kombinationen decken den gesamten interventionellen Eingriff ab.
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