Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5235 (Refluxzystographie). Erfahren Sie alles über Fallstricke, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5235
Refluxzystographie – einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, einschließlich Miktionsaufnahmen und gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 5235 beschreibt eine hochspezifische radiologische Untersuchung der Harnblase und der ableitenden Harnwege. Im Fokus steht dabei die Darstellung eines möglichen Rückflusses von Urin aus der Blase in die Harnleiter. Diese Leistung ist im Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte unter den radiologischen Untersuchungen der Bauch- und Verdauungsorgane klassifiziert.
Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist die vollständige Leistungsbeschreibung, die mehrere Einzelschritte in einer einzigen Gebührenposition zusammenfasst. Die retrograde Einbringung des Kontrastmittels sowie die Anfertigung von Aufnahmen während der Blasenentleerung sind obligate Bestandteile. Auch eventuell notwendige Durchleuchtungen sind mit dieser Ziffer bereits abgegolten.
GOÄ 5235 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf
Die Refluxzystographie, oft auch als Miktionszystourethrogramm (MCU) bezeichnet, kommt vor allem bei der Abklärung von wiederkehrenden Harnwegsinfektionen im Kindesalter zum Einsatz. Hierbei soll ein angeborener vesiko-uretero-renalem Reflux (VUR) ausgeschlossen oder graduiert werden. Auch bei Erwachsenen mit neurogenen Blasenentleerungsstörungen ist diese Diagnostik klinisch hochrelevant.
Der klinische Ablauf erfordert eine sterile Katheterisierung der Harnblase, über die das Kontrastmittel retrograd appliziert wird. Während der anschließenden Miktionsphase werden Röntgenaufnahmen angefertigt, um den Harnfluss dynamisch zu beurteilen. Die präzise Bildgebung ermöglicht es, strukturelle und funktionelle Defizite des Urogenitaltraktes exakt zu lokalisieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5235
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei rezidivierenden Infekten
Ein vierjähriges Kind stellt sich mit wiederholten, fieberhaften Harnwegsinfekten in der urologischen Praxis vor. Zum Ausschluss eines vesikorenalen Refluxes wird eine Refluxzystographie durchgeführt. Nach steriler Katheterisierung und Kontrastmitteleinfüllung erfolgen Aufnahmen in der Füllungs- und Miktionsphase unter Durchleuchtungskontrolle. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5235 mit dem angemessenen Steigerungssatz.
Fallbeispiel 2: Neurogene Blasenentleerungsstörung
Bei einem erwachsenen Patienten mit bekannter Querschnittslähmung besteht der Verdacht auf eine funktionelle Blasenentleerungsstörung mit sekundärem Reflux. Die Untersuchung erfolgt analog zum Standardprotokoll inklusive Miktionsaufnahmen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 5235, wobei der erhöhte Aufwand bei der Katheterisierung über einen erhöhten Steigerungsfaktor begründet werden kann.
Fallbeispiel 3: Postoperative Verlaufskontrolle
Nach einer operativen Antirefluxplastik soll der Erfolg des Eingriffs radiologisch überprüft werden. Es wird eine vollständige Refluxzystographie mit Miktionsaufnahmen durchgeführt, um die uneingeschränkte Ventilfunktion der Uretermündungen nachzuweisen. Die Leistung wird als selbstständige Maßnahme nach Ziffer 5235 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5235: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Kontrastmitteleinbringung oder der Durchleuchtung. Da die Leistungslegende diese Schritte explizit als "einschließlich" deklariert, führt eine separate Abrechnung regelmäßig zu Kürzungen. Insbesondere die Ziffer 5295 für Durchleuchtungen darf keinesfalls neben der Ziffer 5235 angesetzt werden.
Ein weiterer Stolperstein ist die Verwechslung mit der Ziffer 5230. Wird die Untersuchung ohne Miktionsaufnahmen durchgeführt, darf nur die Ziffer 5230 für eine einfache Urethrozystographie berechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen die Dokumentation sehr genau auf das Vorhandensein von dokumentierten Miktionsaufnahmen.
Achtung: Die Ziffer 5235 ist als selbstständige Leistung definiert. Eine gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 5200 oder 5201 für urologische Röntgenaufnahmen am selben Untersuchungstag ist ausgeschlossen und wird von Prüfstellen konsequent gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 5235: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen alle Teilschritte der Untersuchung detailliert festgehalten werden. Dazu gehören die Indikation, die Menge und Konzentration des verwendeten Kontrastmittels sowie die genaue Anzahl der angefertigten Röntgenaufnahmen.
Besonders wichtig ist der schriftliche Nachweis, dass Aufnahmen während der Miktionsphase stattgefunden haben. Auch die Durchleuchtungszeit und die Dosisflächenprodukte sollten dokumentiert werden. Ein strukturierter Befundbericht sichert den Abrechnungsanspruch des Arztes nachhaltig ab.
Dokumentation: Sterile Katheterisierung der Blase, retrograde Applikation von 150 ml Kontrastmittel. Durchleuchtungsgestützte Aufnahmen in der Füllungsphase sowie gezielte Miktionsaufnahmen zur Refluxprüfung. Kein Nachweis eines vesikorenalen Refluxes bei freiem Harnabfluss.
GOÄ 5235: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Refluxzystographie kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad über den Regelsatz von 1,8 hinaus bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine erschwerte Katheterisierung bei anatomischen Besonderheiten oder mangelnde Kooperation bei Kleinkindern. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer 5235 können begleitende urologische Leistungen wie die Zystoskopie oder Ultraschalluntersuchungen der Nieren berechnet werden, sofern sie medizinisch indiziert sind. Die Sachkosten für das verwendete Kontrastmittel und den Einmalkatheter sind gemäß § 10 GOÄ als gesondert auslagenerstattungsfähig anzusehen. Eine Kombination mit der Ziffer 370 oder anderen radiologischen Basisleistungen ist jedoch explizit ausgeschlossen.
Tipp: Dokumentieren Sie bei Kindern den genauen Zeitaufwand und eventuelle Fixationsmaßnahmen. Dies erleichtert die Durchsetzung eines gesteigerten Gebührensatzes gegenüber den privaten Krankenversicherungen erheblich.
Ziffer 5235 in der neuen GOÄ
Die Refluxzystographie einschließlich Miktionsaufnahmen wird zur neuen Nummer 13255 — „Refluxzystographie einschließlich Miktionsaufnahmen" — zum festen Satz von 136,89 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 52,45 €; deutliche Höherbewertung). Die Miktionsaufnahmen sind ausdrücklich Bestandteil der neuen Leistung; Kontrastmitteleinbringung und Durchleuchtungen sind nach den Allgemeinen Bestimmungen Kapitel O ebenfalls eingeschlossen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5235
Was hat nicht gestimmt?