GOÄ 2836: Aortenaneurysma-OP korrekt abrechnen

7 Min. Lesezeit
GOÄ 2836
Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Aneurysma
Punktzahl 5000  
Einfachsatz 291,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 670,31 € 2,3x
Höchstsatz 1020,04 € 3,5x

Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2836 für die Rekonstruktion der Aorta abdominalis bei Aneurysma. Mit Fallbeispielen und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2836

GOÄ-Ziffer 2836: Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Aneurysma (5000 Punkte)

Die Leistungsbeschreibung umfasst die offen-chirurgische Sanierung eines abdominellen Aortenaneurysmas (AAA). Diese hochkomplexe Gefäßoperation beinhaltet den transabdominellen oder retroperitonealen Zugang zur Hauptschlagader. Nach dem Abklemmen der Aorta erfolgt die Eröffnung des Aneurysmasacks und das Einnähen einer Gefäßprothese (Rohr- oder Bifurkationsprothese).

In der Ziffer 2836 sind die typischen Teilschritte wie die Präparation der Aorta, die temporäre Ausschaltung des Gefäßabschnitts sowie die Readaption des Aneurysmasacks über der Prothese enthalten. Auch die Revaskularisation wichtiger Abgänge ist, sofern sie regelhafter Bestandteil des Eingriffs ist, mit abgegolten. Ein Verweis auf die Ziffern 2834 und 2835 verdeutlicht die Abgrenzung zu Operationen bei verschließenden Prozessen.

GOÄ 2836 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2836 setzt die Diagnose eines infrarenalen oder suprarenalen Aortenaneurysmas voraus. Typische Indikationen für den offen-chirurgischen Ersatz sind ein symptomatisches Aneurysma, ein rasches Größenwachstum oder das Überschreiten der kritischen Durchmesser-Grenze. Auch bei anatomischen Gegebenheiten, die eine endovaskuläre Versorgung (EVAR) ausschließen, bleibt die offene Rekonstruktion der Goldstandard.

Wichtig ist die strikte Abgrenzung zu den Ziffern 2834 und 2835, welche die rekonstruktive Operation bei chronischen oder akuten Verschlüssen (z. B. Leriche-Syndrom) betreffen. Die Ziffer 2836 darf nur herangezogen werden, wenn die primäre Indikation und das operative Vorgehen auf die Sanierung der aneurysmatischen Aussackung abzielen. Eine fehlerhafte Zuordnung führt in der Praxis regelmäßig zu Rückfragen der privaten Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2836

Fallbeispiel 1: Elektiver Ersatz bei asymptomatischem infrarenalem AAA

Ein Patient stellt sich mit einem asymptomatischen infrarenalen Aortenaneurysma von 5,8 cm Durchmesser vor. Es erfolgt die elektive offen-chirurgische Einbringung einer Dacron-Rohrprothese über einen transperitonealen Zugang. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen innerhalb der Regelzeit.

Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) der GOÄ-Ziffer 2836. Da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen, ist der Schwellenwert von 670,31 € anzusetzen. Begleitende Standardleistungen wie die Anästhesie oder postoperative Überwachung werden separat durch die jeweiligen Fachdisziplinen liquidiert.

Fallbeispiel 2: Notfallversorgung bei rupturiertem Aortenaneurysma

Ein Patient wird als Notfall mit einem rupturierten abdominellen Aortenaneurysma und hämorrhagischem Schock eingeliefert. Es erfolgt die sofortige Notfall-Laparotomie, das schnelle suprarenale Abklemmen und die Rekonstruktion mittels einer Y-Prothese unter extremem Zeitdruck und schwierigen hämodynamischen Bedingungen.

Aufgrund der lebensbedrohlichen Notfallsituation und des massiven intraoperativen Blutverlusts wird die GOÄ-Ziffer 2836 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Als Begründung in der Rechnung wird der akute Notfall bei Ruptur, hämorrhagischer Schock und erschwerte Präparation bei retroperitonalem Hämatom angegeben. Dies rechtfertigt das Honorar von 1020,04 €.

Fallbeispiel 3: Komplexe Rekonstruktion bei entzündlichem Aneurysma

Bei einem Patienten liegt ein entzündliches (inflammatorisches) abdominelles Aortenaneurysma vor, das durch ausgeprägte perianeurysmatische Fibrosen charakterisiert ist. Die Präparation der Aorta und die Schonung der retroperitonalen Organe (insbesondere der Ureteren) erfordern einen extrem hohen Zeitaufwand und mikrochirurgische Präzision.

Auch hier ist eine Steigerung gerechtfertigt. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2836 erfolgt mit einem gesteigerten Faktor (z. B. 3,0-fach). Die detaillierte Begründung verweist auf die ausgeprägte Fibrosierung und die dadurch bedingte erhebliche Verlängerung der Operationszeit.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2836: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Teilschritten, die bereits mit der Hauptleistung abgegolten sind. So ist das bloße Freilegen der Aorta oder der Iliakalgefäße im Rahmen des Zugangs nicht separat nach anderen gefäßchirurgischen Ziffern berechenbar. Private Krankenversicherungen prüfen zudem genau, ob eine Doppelabrechnung mit endovaskulären Ziffern (z. B. für Stentgrafts) vorliegt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu den Ziffern 2834 und 2835. Wenn ein Aneurysma operiert wird, darf keinesfalls zusätzlich eine Ziffer für eine Thrombendarteriektomie (TEA) an derselben Lokalisation abgerechnet werden, selbst wenn thrombotisches Material aus dem Aneurysmasack entfernt wurde. Diese Debris-Entfernung ist integraler Bestandteil der Aneurysmasanierung.

Achtung: Die Kombination der GOÄ-Ziffer 2836 mit Ziffern für kleinere Gefäßfreilegungen im selben Operationsgebiet (z. B. Ziffer 2801) ist nicht zulässig. Der operative Zugangsweg ist mit der Hauptziffer vollständig abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 2836: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss den genauen Befund des Aneurysmas (Größe, Lagebeziehung zu den Nierenarterien) sowie alle operativen Einzelschritte detailliert beschreiben. Insbesondere die Abklemmzeiten und die Art der verwendeten Prothese müssen dokumentiert sein.

Falls Erschwernisse vorlagen, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen, müssen diese plastisch und nachvollziehbar im Bericht geschildert werden. Allgemeine Floskeln wie schwierige Präparation reichen oft nicht aus; es müssen konkrete anatomische oder pathologische Besonderheiten genannt werden.

Dokumentationsbeispiel: Nach medianer Laparotomie und Evisceration des Dünndarms Darstellung der retroperitonealen Aorta. Deutlich entzündlich verändertes Gewebe mit adhärenter Duodenalwand. Mühsame, schrittweise Präparation des Aneurysmasacks unter Schonung des linken Ureters. Abklemmzeit: 42 Minuten. Einbringen einer 20 mm Dacron-Rohrprothese mittels fortlaufender Prolene-Naht.

GOÄ 2836: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine stark verlängerte Operationszeit durch extreme Adhäsionen, ein hoher Blutverlust mit der Notwendigkeit von Massivtransfusionen oder anatomische Anomalien wie eine retroaortale linksseitige Nierenvene. Auch die Durchführung als Notfall-Operation bei gedeckt oder frei rupturiertem Aneurysma rechtfertigt den Höchstsatz.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2836 können selbstständige Leistungen berechnet werden, die nicht Teil des eigentlichen Aortenersatzes sind. Hierzu gehören beispielsweise die Anlage eines temporären Shunts oder zusätzliche Rekonstruktionen an peripheren Gefäßen (z. B. Femoralisgabel), sofern diese über separate Schnitte erfolgen. Auch die intraoperative Angiographie zur Qualitätskontrolle kann unter Beachtung der Bestimmungen berechnet werden.

Tipp: Es ist bei der Kombination mit Anästhesie- und Intensivleistungen darauf zu achten, dass die Schnitt-Naht-Zeit und die Überwachungszeiten exakt übereinstimmen. Differenzen führen häufig zu automatisierten Prüfhinweisen der Kostenträger.

Ziffer 2836 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2836 (Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Aneurysma, heute 670,31 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9746 „Rekonstruktive Operation der Aorta abdominalis mittels Rohrprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.091,00 €) — bei: rohrprothese
  • 9747 „Rekonstruktive Operation der Aorta abdominalis mittels Bifurkationsprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.094,95 €) — bei: bifurkationsprothese
  • 9748 „Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose, Verschluss oder Aneurysma dieses Gefäßes, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9728, 9726, 9727 oder 9747 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.024,33 €) + Begleitziffer 9760 (897,25 €) — bei: aorto poplitealer bypass
  • 9714 „Transluminales Ausschalten eines abdominalen Aortenaneurysmas und ggf. eines/von Beckenarterienaneurysmas(en) mittels Stentprothese(n), ggf. einschließlich -Einbringen eines Okkluders -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (979,47 €) — bei: abdominales Aortenaneurysma, ggf. mit Beckenarterienaneurysma
  • 9748 „Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose, Verschluss oder Aneurysma dieses Gefäßes, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9728, 9726, 9727 oder 9747 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.024,33 €)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 897,25 € bis 1.094,95 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2836

Die GOÄ-Ziffer 2836 wird für die offen-chirurgische Rekonstruktion der abdominellen Aorta bei Vorliegen eines Aneurysmas berechnet. Dies umfasst den Prothesenersatz bei infra- oder suprarenalen Aussackungen. Endovaskuläre Verfahren fallen hingegen unter andere Ziffern.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer 2836 beträgt 670,31 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 291,44 €. Bei besonders schwierigen Verhältnissen kann der Höchstsatz von 1020,04 € herangezogen werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2836 und 2834 für dasselbe Operationsgebiet ist ausgeschlossen. Die Ziffer 2834 betrifft Rekonstruktionen bei verschließenden Prozessen, während die 2836 spezifisch für Aneurysmen gilt. Beide Indikationen schließen sich an derselben Lokalisation gegenseitig aus.
Eine Steigerung über den Schwellenwert ist bei außergewöhnlichen Erschwernissen wie ausgeprägten Verwachsungen, hohem Blutverlust oder anatomischen Varianten zulässig. Auch eine Notfall-Operation bei einer Ruptur begründet den Einsatz eines höheren Steigerungsfaktors. Diese Gründe müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
Ja, der operative Zugang zur Aorta abdominalis ist integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer 2836 und kann nicht separat berechnet werden. Dies gilt sowohl für den transperitonealen als auch für den retroperitonealen Zugangsweg. Kleinere Hilfseingriffe zur Freilegung im selben Operationsgebiet sind ebenfalls abgegoltenfrei abgegolten.
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