Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2835 für rekonstruktive Eingriffe an der Bauchschlagader. Vermeiden Sie Honorarverluste und Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2835
Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose oder Verschluss
Die GOÄ-Ziffer 2835 bewertet hochkomplexe rekonstruktive Eingriffe an der Bauchschlagader. Diese Leistung umfasst standardmäßig auch den endoprothetischen Gefäßersatz sowie die Entfernung von Thromben oder eine Thrombendarteriektomie (TEA) im Operationsgebiet. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.
Zudem regeln die Vorbemerkungen, dass bei Operationen über mehrere Gefäßetagen die Ziffern nebeneinander berechnet werden dürfen. Da hierbei jedoch meist nur ein gemeinsamer Zugang genutzt wird, muss die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 GOÄ in Abzug gebracht werden. Dies sichert eine regelkonforme und prüfsichere Abrechnung gegenüber den Kostenträgern.
GOÄ 2835 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Abrechnung der GOÄ 2835 setzt eine klare medizinische Indikation voraus. Typische klinische Szenarien umfassen die fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) im Stadium III oder IV sowie das klassische Leriche-Syndrom. Bei diesen Krankheitsbildern liegt ein hochgradiger Verschluss der Aortenbifurkation vor, der eine chirurgische Rekonstruktion zwingend erforderlich macht.
Abzugrenzen ist diese Ziffer von rein aneurysmatischen Veränderungen der Aorta, für die andere spezifische GOÄ-Ziffern vorgesehen sind. Die Ziffer 2835 konzentriert sich explizit auf die Behebung von Stenosen und Verschlüssen. Die Wahl des operativen Zugangs, ob transperitoneal oder retroperitoneal, beeinflusst die primäre Ziffernauswahl dabei nicht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2835
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion bei Leriche-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit einer schweren Claudicatio intermittens und Ruheschmerz bei bekanntem Leriche-Syndrom vor. Es erfolgt die offene Anlage eines aortobifemoralen Bypasses zur Wiederherstellung der Durchblutung. Neben der GOÄ 2835 werden die Rekonstruktionen der Becken-Bein-Strombahn berechnet, wobei der Abzug der Nr. 3135 GOÄ für den gemeinsamen Zugang berücksichtigt wird.
Fallbeispiel 2: Isolierte Aortenrekonstruktion
Bei einer hochgradigen, lokalisierten Stenose der Aorta abdominalis oberhalb der Bifurkation wird eine offene Thrombendarteriektomie (TEA) mit Patch-Plastik durchgeführt. Da die TEA integraler Bestandteil der GOÄ 2835 ist, wird ausschließlich diese Ziffer mit dem passenden Steigerungssatz berechnet. Eine zusätzliche Abrechnung einer separaten Gefäßnaht ist in diesem Fall nicht zulässig.
Fallbeispiel 3: Endoprothetischer Ersatz bei Aortenverschluss
Es erfolgt der offen-chirurgische Ersatz eines verschlossenen Aortensegments durch eine Dacron-Prothese. Der endoprothetische Gefäßersatz ist in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2835 explizit eingeschlossen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 2835, wobei das verwendete Implantatmaterial als Sachkosten gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2835: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zusätzliche Abrechnung von Thrombektomien oder Thrombendarteriektomien im selben Operationsgebiet. Da diese Maßnahmen explizit in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2835 enthalten sind, führt eine Doppelabrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Prüfstellen achten hierbei sehr genau auf den OP-Bericht.
Achtung: Der vergessene Abzug der Eröffnungsgebühr nach Nr. 3135 GOÄ bei mehrstufigen Eingriffen ist einer der häufigsten Beanstandungsgründe. Werden mehrere Etagen in einer Sitzung operiert, muss dieser Abzug zwingend auf der Liquidation ausgewiesen werden.
Auch die Verwechslung mit Ziffern für Aneurysma-Operationen wird häufig beanstandet. Die GOÄ 2835 ist ausschließlich für Stenosen und Verschlüsse reserviert. Liegt primär ein Aneurysma vor, müssen die dafür spezifischen Ziffern wie die 2830 oder 2834 gewählt werden, um Abrechnungskonflikte zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 2835: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Verhältnisse, der Grad der Stenose sowie die genaue Lokalisation des Verschlusses detailliert beschrieben werden. Auch die exakten Abklemmzeiten und die verwendeten Rekonstruktionsmaterialien gehören zwingend in die Akte.
Dokumentation: Freilegung der Aorta abdominalis über mediane Laparotomie. Darstellung einer hochgradigen, kalzifizierten Stenose der Aortenbifurkation. Nach systemischer Heparinisierung Ausklemmung der Aorta. Durchführung einer Thrombendarteriektomie und anschließender Rekonstruktion mittels Dacron-Patch. Nahtverschluss, schichtweiser Verschluss der Bauchwand.
Zusätzlich sollte die medizinische Notwendigkeit eventueller Besonderheiten direkt im Bericht verankert werden. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung eines erhöhten Steigerungsfaktors erheblich. Eine unvollständige Dokumentation führt bei Prüfungen fast immer zum Verlust des Honoraranspruchs.
Tipp: Dokumentieren Sie intraoperative Erschwernisse wie extreme Wandverkalkungen oder Verwachsungen mit Fotos oder detaillierten Beschreibungen, um den Begründungsaufwand bei einer Schwellenwertüberschreitung zu minimieren.
GOÄ 2835: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe bei der GOÄ 2835 sind ein extrem hoher Grad an Wandverkalkung (Mönckeberg-Sklerose), der die chirurgische Bearbeitung massiv erschwert. Auch ausgeprägte Verwachsungen nach abdominellen Voroperationen rechtfertigen einen erhöhten Zeitaufwand.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2835 mit Ziffern für periphere Gefäßrekonstruktionen kombiniert, beispielsweise der GOÄ 2838 für die Arteria iliaca. Hierbei ist jedoch stets die Kombinationsregel bezüglich des Zugangs zu beachten. Zulässig ist zudem die Nebeneinanderberechnung von intraoperativer Ultraschalldiagnostik oder Angiographien zur Qualitätskontrolle, sofern diese medizinisch indiziert und dokumentiert sind.
Ziffer 2835 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2835 (Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose oder Verschluss, heute 603,27 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 9746 „Rekonstruktive Operation der Aorta abdominalis mittels Rohrprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.091,00 €) — bei: rohrprothese
- 9747 „Rekonstruktive Operation der Aorta abdominalis mittels Bifurkationsprothese, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.094,95 €) — bei: bifurkationsprothese
- 9748 „Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose, Verschluss oder Aneurysma dieses Gefäßes, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9728, 9726, 9727 oder 9747 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.024,33 €) + Begleitziffer 9760 (897,25 €) — bei: aorto poplitealer bypass
- 9758 „Anlage eines aorto-iliakalen Bypasses“ (806,27 €) — bei: aorto-iliakaler Bypass
- 9759 „Anlage eines aorto-femoralen Bypasses“ (806,27 €) — bei: aorto-femoraler Bypass
- 9748 „Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose, Verschluss oder Aneurysma dieses Gefäßes, soweit nicht im Rahmen der Leistungen nach Nummer 9728, 9726, 9727 oder 9747 erbracht, ggf. einschließlich -Angiographie -Thrombendarteriektomien im Bereich der Bypass-/Prothesenanschlüsse - im Rahmen der rekonstruktiven Operation notwendige Thrombektomien bzw. Embolektomien - protektive Maßnahmen zur Vermeidung eines ischämischen Schadens des Rückenmarkes (z.B. postokklusive Druckmessung), der Nieren (z.B. Kaltperfusion) und des Darmes (z.B. Stumpfdruckmessung der A. mesenterica inferior)“ (1.024,33 €)
Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 806,27 € bis 1.094,95 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2835
Was hat nicht gestimmt?