GOÄ 2844: Arteriovenöse Fistel OP korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2844
Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum
Punktzahl 5500  
Einfachsatz 320,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 737,33 € 2,3x
Höchstsatz 1122,03 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2844 erfordert chirurgische Präzision und genaue Dokumentation. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2844

Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum

Die GOÄ-Ziffer 2844 beschreibt eine hochkomplexe gefäßchirurgische Leistung im Bereich der großen Körperhöhlen. Ziel des Eingriffs ist die operative Trennung und anschließende rekonstruktive Wiederherstellung der betroffenen Arterien und Venen. Diese weisen bei einer arteriovenösen Fistel eine pathologische, direkte Verbindung auf, die den physiologischen Kapillarkreislauf umgeht.

Die Leistung umfasst den operativen Zugang zum Brust- oder Bauchraum, die sorgfältige Präparation der betroffenen Gefäßabschnitte sowie die eigentliche Fistelsanierung. Die Rekonstruktion kann durch direkte Gefäßnaht, eine Patch-Angioplastie oder den Einsatz eines Interponats erfolgen. Alle vorbereitenden und begleitenden chirurgischen Teilschritte sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 2844 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2844 ist streng an die anatomische Lokalisation im Brust- oder Bauchraum gebunden. Typische Indikationen sind angeborene Gefäßfehlbildungen oder erworbene Fisteln, die beispielsweise nach Traumata oder iatrogenen Interventionen entstehen. Ein klassisches Beispiel im Abdominalraum ist die arteriovenöse Fistel der Nierengefäße nach einer perkutanen Biopsie.

Im Brustraum treten solche Fisteln seltener auf, erfordern dann aber meist einen transthorakalen Zugang. Die Abgrenzung zu peripheren Gefäßeingriffen ist essenziell, da Eingriffe an Extremitätengefäßen deutlich niedriger bewertet sind. Nur der Nachweis eines Zugangs über die Thorax- oder Bauchhöhle rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2844

Fallbeispiel 1: Iatrogene AV-Fistel nach Nierenbiopsie

Nach einer perkutanen Nierenbiopsie entwickelt ein Patient eine symptomatische, hämodynamisch relevante arteriovenöse Fistel der Nierenarterie zur Nierenvene. Es erfolgt die operative Freilegung über eine mediane Laparotomie, die Unterbindung des Fistelganges und die rekonstruktive Gefäßnaht der Nierenarterie. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2844 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Traumatische aortokavale Fistel

Ein Patient stellt sich mit einer traumatisch bedingten Fistel zwischen der Aorta abdominalis und der Vena cava inferior vor. Aufgrund der enormen Shunt-Menge und der drohenden Herzinsuffizienz ist eine sofortige offene Rekonstruktion beider Großgefäße mittels Dacron-Patch erforderlich. Wegen des extremen Blutungsrisikos und der anspruchsvollen Präparation wird die GOÄ-Ziffer 2844 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) liquidiert.

Fallbeispiel 3: Pulmonale AV-Fistel bei Morbus Osler

Bei einem Patienten mit Morbus Osler-Weber-Rendu wird eine große, symptomatische pulmonale arteriovenöse Fistel diagnostiziert. Über eine posterolaterale Thorakotomie erfolgt die selektive Präparation und die rekonstruktive Sanierung des betroffenen Segmentgefäßes. Die Leistung wird korrekt unter der Ziffer 2844 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2844: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Abrechnung der GOÄ 2844 für Eingriffe an peripheren Gefäßen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob der operative Zugang tatsächlich im Thorax- oder Abdominalraum lag. Liegt die Fistel beispielsweise in der Leiste, ist die Ziffer 2844 nicht anwendbar.

Zudem führt die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 2834 (Rekonstruktion großer Arterien) oder 2835 (Rekonstruktion großer Venen) im selben Operationsgebiet regelmäßig zu Beanstandungen. Das Zielleistungsprinzip besagt, dass die Rekonstruktion der am Fistelgeschehen beteiligten Gefäße bereits in der Ziffer 2844 enthalten ist. Eine separate Berechnung dieser Einzelschritte ist daher unzulässig.

Achtung: Die GOÄ 2844 darf nicht für periphere arteriovenöse Fisteln (z. B. an den Extremitäten) herangezogen werden. Hierfür existieren spezifische, niedriger bewertete Ziffern im Gebührenverzeichnis.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2844: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den chirurgischen Zugangsweg, die Darstellung der Fistel und die konkreten rekonstruktiven Maßnahmen detailliert beschreiben. Auch die Angabe der betroffenen Gefäßnamen ist für die Plausibilitätsprüfung der privaten Kostenträger unerlässlich.

Zusätzlich sollten intraoperative Besonderheiten wie starker Blutverlust, anatomische Varianten oder Verwachsungen exakt dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung, falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet werden muss. Eine postoperative Flusskontrolle mittels Doppler-Sonographie sollte ebenfalls im Protokoll vermerkt sein.

Dokumentation: Transabdomineller Zugang über mediane Laparotomie. Darstellung der hochvolumigen AV-Fistel zwischen A. renalis und V. renalis links. Vorsichtige Präparation unter Erhalt der Nierenperfusion. Resektion des Fistelkanals und anschließende rekonstruktive Gefäßnaht der Arterie mit Prolene 6-0. Erfolgreiche Rekonstruktion ohne Lumeneinengung.

GOÄ 2844: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3-fach (737,33 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz (1122,03 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, eine extreme Adipositas des Patienten oder ein akut instabiler Kreislaufzustand. Auch eine stark erhöhte Blutungsneigung oder die Notwendigkeit einer temporären Shunt-Anlage rechtfertigen die Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2844 können begleitende Leistungen wie die intraoperative radiologische Darstellung (z. B. Angiographie) gesondert berechnet werden. Auch die Anästhesieleistungen sowie die postoperative Überwachung sind eigenständig liquidationsfähig. Wichtig ist, dass verwendete Gefäßprothesen oder Patch-Materialien als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt werden dürfen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sachkosten für Gefäßprothesen oder spezielle Patch-Materialien gemäß § 10 GOÄ gesondert als Auslagen berechnet werden können.

Ziffer 2844 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9809 „Rekonstruktive Operation einer sonstigen arteriovenösen Fistel (z.B. konnatal oder traumatisch) im Brust- oder Bauchraum, ggf. einschließlich Angiographie“ mit einem festen Satz von 650,02 € — ein Minus von rund 12 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 737,33 €) (Berechnungseinheit: 1).

Die neue Ziffer übernimmt die rekonstruktive Operation einer sonstigen arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum und schließt gegebenenfalls die Angiographie ein.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2844

Die GOÄ-Ziffer 2844 wird für die operative, rekonstruktive Sanierung einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum berechnet. Dies umfasst sowohl angeborene als auch erworbene oder traumatische Gefäßverbindungen in diesen Körperhöhlen. Eine Anwendung an den Extremitäten ist hingegen ausgeschlossen.
Neben der GOÄ 2844 sind andere rekonstruktive Eingriffe an denselben Gefäßsegmenten, wie sie in den Ziffern 2834 und 2835 beschrieben sind, in der Regel nicht nebeneinander berechnungsfähig. Das Zielleistungsprinzip der GOÄ verbietet die gesonderte Abrechnung von Teilschritten einer einheitlichen Operation.
Nein, für periphere arteriovenöse Fisteln an den Extremitäten darf die GOÄ-Ziffer 2844 nicht herangezogen werden. In diesen Fällen müssen die anatomisch passenden Ziffern für periphere Gefäße gewählt werden. Die Ziffer 2844 ist streng auf den Brust- und Bauchraum begrenzt.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem operativem Aufwand, schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starken Verwachsungen nach Voroperationen gerechtfertigt. Auch ein hoher Blutverlust oder eine akute hämodynamische Instabilität des Patienten können als stichhaltige Begründung dienen. Diese Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden.
Nein, die Kosten für spezielle Implantate, Gefäßprothesen oder Patch-Materialien sind nicht in der Gebühr der GOÄ 2844 enthalten. Diese Sachkosten können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Einkaufsbelege der Liquidation beizufügen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich