GOÄ 2843: AV-Fistel-OP rechtssicher abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2843
Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 für die rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2843

Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich

Die GOÄ-Ziffer 2843 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Ziffer deckt den operativen Eingriff zur Sanierung einer pathologischen Kurzschlussverbindung zwischen einer Arterie und einer Vene ab. Der Eingriff erfordert eine präzise Präparation und die anschließende rekonstruktive Wiederherstellung der Gefäßstrombahn.

Im Leistungsumfang enthalten sind der operative Zugang, die Darstellung der beteiligten Gefäße sowie die Trennung der Fistelverbindung. Die anschließende Rekonstruktion kann durch direkte Naht, Patch-Plastik oder Interponat erfolgen. Vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen des operativen Eingriffs sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2843 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 ist gegeben, wenn eine symptomatische oder hämodynamisch relevante arteriovenöse Fistel operativ saniert werden muss. Häufige Ursachen für solche Fisteln sind traumatische Verletzungen, iatrogene Punktionsfolgen oder angeborene Fehlbildungen. Die Lokalisation beschränkt sich gemäß Leistungsbeschreibung auf die Extremitäten sowie den Halsbereich.

Ein typisches Einsatzgebiet ist auch die operative Revision oder der Verschluss eines nicht mehr benötigten oder fehlfunktionierenden Hämodialyseshunts. Da ein Dialyseshunt eine künstlich angelegte arteriovenöse Fistel darstellt, fällt die operative Korrektur oder der Verschluss unter diese rekonstruktiven Maßnahmen. Eine sorgfältige Abgrenzung zu reinen Gefäßnähten ohne Fistelrekonstruktion ist zwingend erforderlich.

Tipp: Bei der operativen Revision von Dialyseshunts sollte genau geprüft werden, ob eine rekonstruktive Fisteloperation nach GOÄ 2843 vorliegt oder ob andere Ziffern der Arterienchirurgie spezifischer sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2843

Fallbeispiel 1: Posttraumatische AV-Fistel am Oberschenkel

Ein Patient stellt sich mit einer pulsierenden Schwellung und einem maschinellen Geräusch am Oberschenkel nach einer zurückliegenden Stichverletzung vor. Diagnostisch wird eine traumatische arteriovenöse Fistel zwischen der Arteria femoralis superficialis und der Vena femoralis gesichert. Es erfolgt die operative Freilegung, die Trennung der Fistelverbindung und die rekonstruktive Gefäßnaht beider Gefäße.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2843 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff aufgrund von Vernarbungen im traumatisierten Gewebe erschwert war, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden.

Fallbeispiel 2: Verschluss eines Dialyseshunts am Unterarm

Nach erfolgreicher Nierentransplantation ist der verbliebene Cimino-Shunt am linken Unterarm eines Patienten nicht mehr erforderlich und führt zu einer kardialen Volumenbelastung. Der Operateur legt die Anastomose zwischen Arteria radialis und Vena cephalica frei, ligiert die Verbindung und führt eine rekonstruktive Übernähung der Arterie durch.

Dieser geplante Verschluss der arteriovenösen Fistel erfüllt die Kriterien der GOÄ 2843. Die Leistung wird mit dem Regelsatz von 496,02 € liquidiert.

Fallbeispiel 3: Iatrogene AV-Fistel nach Herzkatheteruntersuchung

Nach einer arteriellen Punktion in der Leiste entwickelt sich eine persistierende arteriovenöse Fistel im Bereich der Arteria profunda femoris. Aufgrund der tiefen Lage und der Nähe zu Nervenstrukturen gestaltet sich die Präparation der arteriovenösen Verbindung als technisch äußerst anspruchsvoll. Nach erfolgreicher Rekonstruktion wird die Ziffer 2843 abgerechnet.

Wegen des erhöhten anatomischen Schwierigkeitsgrades und der tiefen Präparation wird die Ziffer mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2843: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen gefäßchirurgischen Basiseingriffen im selben Operationsgebiet. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen kritisch, ob die Fisteloperation als selbstständige Leistung oder als Teilschritt einer umfassenderen Rekonstruktion erbracht wurde. Wenn beispielsweise eine größere arterielle Rekonstruktion nach den Nummern 2834 oder 2835 erfolgt, ist die Fistelsanierung oft inkludiert.

Zudem wird fälschlicherweise manchmal die GOÄ 2843 für einfache Gefäßnähte ohne das Vorliegen einer echten arteriovenösen Fistel herangezogen. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Ziffer. Es muss sich zwingend um eine pathologische oder künstlich angelegte Kurzschlussverbindung zwischen dem arteriellen und venösen System handeln.

Achtung: Die bloße Ligatur einer Vene oder Arterie ohne rekonstruktive Wiederherstellung der Strombahn rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 2843 nicht. Achten Sie auf die präzise Dokumentation des rekonstruktiven Charakters.

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Dokumentation der GOÄ 2843: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomische Lokalisation, der Durchmesser der Fistel sowie die Darstellung der zuführenden und abführenden Gefäße exakt beschrieben werden. Auch die angewandte rekonstruktive Technik (z.B. Direktnaht, Patch-Plastik) muss zweifelsfrei aus dem Bericht hervorgehen.

Besondere Erschwernisse, wie starke Vernarbungen, atypische Gefäßverläufe oder erhebliche Blutungsneigungen, sollten detailliert im Fließtext dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Darstellung der tiefen Leistengefäße zeigt sich eine ausgeprägte, ca. 5 mm messende arteriovenöse Fistel zwischen der A. profunda femoris und der Begleitvene. Sorgfältige Präparation des Fistelganges unter Schonung des N. femoralis. Nach Klemmenapplikation schrittweise Trennung der Fistel. Rekonstruktive fortlaufende Gefäßnaht der Arterie mittels Prolene 6-0 sowie Rekonstruktion der Vene..."

GOÄ 2843: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2843 gut begründbar, wenn besondere anatomische Verhältnisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine tiefe Lage der Fistel im Halsbereich, ausgeprägte postoperative oder posttraumatische Vernarbungen oder die Notwendigkeit einer zeitaufwendigen mikrochirurgischen Rekonstruktion bei sehr kleinen Gefäßkalibern. Auch ein hoher Blutverlust oder die Durchführung des Eingriffs bei multimorbiden Patienten mit erhöhtem Narkoserisiko können herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2843 können begleitende Leistungen wie die intraoperative Angiographie oder sonographische Strömungsmessungen (z.B. nach GOÄ 410 oder 644) berechnet werden, sofern diese medizinisch indiziert und dokumentiert sind. Anästhesieleistungen (z.B. GOÄ 451 ff.) und postoperative Überwachungen sind ebenfalls separat anzusetzen. Eine Kombination mit anderen rekonstruktiven Ziffern an derselben Extremität ist jedoch nur zulässig, wenn es sich um vollkommen getrennte Operationsgebiete handelt.

Ziffer 2843 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2843 (Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich, heute 496,02 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9819 „Revision eines Hämodialyseshuntes, ggf. einschließlich Phlebographie“ (421,85 €) — bei: haemodialyse
  • 9816 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit alloplastischer Gefäßprothese, ggf. einschließlich Phlebographie“ (504,30 €) — bei: haemodialyse
  • 9815 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse, ggf. einschließlich Phlebographie“ (478,01 €) — bei: haemodialyse
  • 9808 „Rekonstruktive Operation einer sonstigen arteriovenösen Fistel (z.B. konnatal oder traumatisch) an den Extremitäten oder im Halsbereich, ggf. einschließlich Angiographie“ (476,35 €)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 421,85 € bis 504,30 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2843

Die GOÄ-Ziffer 2843 kostet zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) aktuell 496,02 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 215,66 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Faktor) mit 754,81 Euro berechnet werden kann. Die Abrechnung setzt eine entsprechende medizinische Begründung voraus, wenn der Schwellenwert überschritten wird.
Die GOÄ-Ziffer 2843 darf für die operative Sanierung und rekonstruktive Wiederherstellung einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich abgerechnet werden. Typische Indikationen sind traumatische Fisteln, iatrogene Gefäßverbindungen nach Punktionen oder der geplante Verschluss eines Dialyseshunts. Reine Gefäßnähte ohne Fistelrekonstruktion fallen jedoch nicht unter diese Ziffer.
Nein, die GOÄ 2843 kann in der Regel nicht neben der Neuanlage eines arteriovenösen Shunts im selben Operationsgebiet berechnet werden. Die Shunt-Neuanlage wird über spezifischere Ziffern wie die GOÄ 2840 oder 2841 abgerechnet, welche die Fistelbildung bereits beinhalten. Eine Nebeneinanderberechnung ist nur bei getrennten operativen Eingriffen zulässig.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist durch besondere anatomische Schwierigkeiten wie eine tiefe Lage der Fistel oder starke postoperative Vernarbungen gerechtfertigt. Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch mikrochirurgische Rekonstruktionstechniken bei kleinen Gefäßdurchmessern stellt eine valide Begründung dar. Diese Besonderheiten müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert werden.
Ja, der operative Verschluss eines nicht mehr benötigten Dialyseshunts kann über die GOÄ-Ziffer 2843 abgerechnet werden. Da ein Dialyseshunt eine künstliche arteriovenöse Fistel darstellt, entspricht seine operative Trennung mit anschließender Rekonstruktion der Gefäßstrombahn genau dem Leistungsinhalt dieser Ziffer. Wichtig ist auch hier die präzise Dokumentation des rekonstruktiven Vorgehens.
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