Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 für die rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2843
Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich
Die GOÄ-Ziffer 2843 beschreibt eine hochspezialisierte gefäßchirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Ziffer deckt den operativen Eingriff zur Sanierung einer pathologischen Kurzschlussverbindung zwischen einer Arterie und einer Vene ab. Der Eingriff erfordert eine präzise Präparation und die anschließende rekonstruktive Wiederherstellung der Gefäßstrombahn.
Im Leistungsumfang enthalten sind der operative Zugang, die Darstellung der beteiligten Gefäße sowie die Trennung der Fistelverbindung. Die anschließende Rekonstruktion kann durch direkte Naht, Patch-Plastik oder Interponat erfolgen. Vorbereitende und nachbereitende Maßnahmen des operativen Eingriffs sind mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 2843 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 ist gegeben, wenn eine symptomatische oder hämodynamisch relevante arteriovenöse Fistel operativ saniert werden muss. Häufige Ursachen für solche Fisteln sind traumatische Verletzungen, iatrogene Punktionsfolgen oder angeborene Fehlbildungen. Die Lokalisation beschränkt sich gemäß Leistungsbeschreibung auf die Extremitäten sowie den Halsbereich.
Ein typisches Einsatzgebiet ist auch die operative Revision oder der Verschluss eines nicht mehr benötigten oder fehlfunktionierenden Hämodialyseshunts. Da ein Dialyseshunt eine künstlich angelegte arteriovenöse Fistel darstellt, fällt die operative Korrektur oder der Verschluss unter diese rekonstruktiven Maßnahmen. Eine sorgfältige Abgrenzung zu reinen Gefäßnähten ohne Fistelrekonstruktion ist zwingend erforderlich.
Tipp: Bei der operativen Revision von Dialyseshunts sollte genau geprüft werden, ob eine rekonstruktive Fisteloperation nach GOÄ 2843 vorliegt oder ob andere Ziffern der Arterienchirurgie spezifischer sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2843
Fallbeispiel 1: Posttraumatische AV-Fistel am Oberschenkel
Ein Patient stellt sich mit einer pulsierenden Schwellung und einem maschinellen Geräusch am Oberschenkel nach einer zurückliegenden Stichverletzung vor. Diagnostisch wird eine traumatische arteriovenöse Fistel zwischen der Arteria femoralis superficialis und der Vena femoralis gesichert. Es erfolgt die operative Freilegung, die Trennung der Fistelverbindung und die rekonstruktive Gefäßnaht beider Gefäße.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2843 zum Regelsatz (2,3-fach). Da der Eingriff aufgrund von Vernarbungen im traumatisierten Gewebe erschwert war, kann ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet werden.
Fallbeispiel 2: Verschluss eines Dialyseshunts am Unterarm
Nach erfolgreicher Nierentransplantation ist der verbliebene Cimino-Shunt am linken Unterarm eines Patienten nicht mehr erforderlich und führt zu einer kardialen Volumenbelastung. Der Operateur legt die Anastomose zwischen Arteria radialis und Vena cephalica frei, ligiert die Verbindung und führt eine rekonstruktive Übernähung der Arterie durch.
Dieser geplante Verschluss der arteriovenösen Fistel erfüllt die Kriterien der GOÄ 2843. Die Leistung wird mit dem Regelsatz von 496,02 € liquidiert.
Fallbeispiel 3: Iatrogene AV-Fistel nach Herzkatheteruntersuchung
Nach einer arteriellen Punktion in der Leiste entwickelt sich eine persistierende arteriovenöse Fistel im Bereich der Arteria profunda femoris. Aufgrund der tiefen Lage und der Nähe zu Nervenstrukturen gestaltet sich die Präparation der arteriovenösen Verbindung als technisch äußerst anspruchsvoll. Nach erfolgreicher Rekonstruktion wird die Ziffer 2843 abgerechnet.
Wegen des erhöhten anatomischen Schwierigkeitsgrades und der tiefen Präparation wird die Ziffer mit dem Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2843: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2843 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen gefäßchirurgischen Basiseingriffen im selben Operationsgebiet. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen kritisch, ob die Fisteloperation als selbstständige Leistung oder als Teilschritt einer umfassenderen Rekonstruktion erbracht wurde. Wenn beispielsweise eine größere arterielle Rekonstruktion nach den Nummern 2834 oder 2835 erfolgt, ist die Fistelsanierung oft inkludiert.
Zudem wird fälschlicherweise manchmal die GOÄ 2843 für einfache Gefäßnähte ohne das Vorliegen einer echten arteriovenösen Fistel herangezogen. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Ziffer. Es muss sich zwingend um eine pathologische oder künstlich angelegte Kurzschlussverbindung zwischen dem arteriellen und venösen System handeln.
Achtung: Die bloße Ligatur einer Vene oder Arterie ohne rekonstruktive Wiederherstellung der Strombahn rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 2843 nicht. Achten Sie auf die präzise Dokumentation des rekonstruktiven Charakters.
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Dokumentation der GOÄ 2843: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomische Lokalisation, der Durchmesser der Fistel sowie die Darstellung der zuführenden und abführenden Gefäße exakt beschrieben werden. Auch die angewandte rekonstruktive Technik (z.B. Direktnaht, Patch-Plastik) muss zweifelsfrei aus dem Bericht hervorgehen.
Besondere Erschwernisse, wie starke Vernarbungen, atypische Gefäßverläufe oder erhebliche Blutungsneigungen, sollten detailliert im Fließtext dokumentiert werden. Diese Angaben dienen als direkte Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach Darstellung der tiefen Leistengefäße zeigt sich eine ausgeprägte, ca. 5 mm messende arteriovenöse Fistel zwischen der A. profunda femoris und der Begleitvene. Sorgfältige Präparation des Fistelganges unter Schonung des N. femoralis. Nach Klemmenapplikation schrittweise Trennung der Fistel. Rekonstruktive fortlaufende Gefäßnaht der Arterie mittels Prolene 6-0 sowie Rekonstruktion der Vene..."
GOÄ 2843: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2843 gut begründbar, wenn besondere anatomische Verhältnisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine tiefe Lage der Fistel im Halsbereich, ausgeprägte postoperative oder posttraumatische Vernarbungen oder die Notwendigkeit einer zeitaufwendigen mikrochirurgischen Rekonstruktion bei sehr kleinen Gefäßkalibern. Auch ein hoher Blutverlust oder die Durchführung des Eingriffs bei multimorbiden Patienten mit erhöhtem Narkoserisiko können herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2843 können begleitende Leistungen wie die intraoperative Angiographie oder sonographische Strömungsmessungen (z.B. nach GOÄ 410 oder 644) berechnet werden, sofern diese medizinisch indiziert und dokumentiert sind. Anästhesieleistungen (z.B. GOÄ 451 ff.) und postoperative Überwachungen sind ebenfalls separat anzusetzen. Eine Kombination mit anderen rekonstruktiven Ziffern an derselben Extremität ist jedoch nur zulässig, wenn es sich um vollkommen getrennte Operationsgebiete handelt.
Ziffer 2843 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2843 (Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich, heute 496,02 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 9819 „Revision eines Hämodialyseshuntes, ggf. einschließlich Phlebographie“ (421,85 €) — bei: haemodialyse
- 9816 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit alloplastischer Gefäßprothese, ggf. einschließlich Phlebographie“ (504,30 €) — bei: haemodialyse
- 9815 „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse, ggf. einschließlich Phlebographie“ (478,01 €) — bei: haemodialyse
- 9808 „Rekonstruktive Operation einer sonstigen arteriovenösen Fistel (z.B. konnatal oder traumatisch) an den Extremitäten oder im Halsbereich, ggf. einschließlich Angiographie“ (476,35 €)
Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 421,85 € bis 504,30 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2843
Was hat nicht gestimmt?