GOÄ 2901: Portaler Hochdruck & Anastomose korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2901
Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2901: So rechnen Sie die operative Anlage einer venösen Anastomose bei portalem Hochdruck rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2901

Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose

Die GOÄ-Ziffer 2901 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Venenchirurgie. Ziel dieses Eingriffs ist die Senkung des pathologisch erhöhten Drucks im Pfortaderkreislauf durch die chirurgische Schaffung einer künstlichen Verbindung zwischen dem portalen und dem systemischen Venensystem.

Im Leistungsumfang enthalten sind die Freilegung der betroffenen Gefäße, die Präparation der Anastomosenpartner sowie die eigentliche mikrochirurgische oder konventionelle Gefäßnaht. Auch die intraoperative Funktionskontrolle des Shunts ist mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 2901 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Indikation zur Durchführung einer Operation nach GOÄ-Ziffer 2901 ist in der Regel eine fortgeschrittene portale Hypertension, meist infolge einer Leberzirrhose. Wenn konservative oder interventionelle Verfahren wie die transjuguläre intrahepatische portosystemische Shunt-Anlage (TIPS) nicht durchführbar oder kontraindiziert sind, stellt die offene chirurgische Shunt-Anlage eine lebensrettende Option dar.

Typische klinische Szenarien umfassen rezidivierende, therapierefraktäre Ösophagusvarizenblutungen oder einen therapierefraktären Aszites. Die präoperative Diagnostik mittels Duplexsonographie oder CT-Angiographie ist zwingend erforderlich, um die anatomische Eignung der Zielgefäße zu prüfen.

Tipp: Da es sich um einen elektiven oder notfallmäßigen chirurgischen Eingriff von hoher Komplexität handelt, sollte die Indikationsstellung im Operationsbericht detailliert begründet werden, um spätere Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2901

Fallbeispiel 1: Anlage einer mesenterico-kavalen Anastomose

Ein Patient mit bekannter posthepatischer Leberzirrhose stellt sich mit rezidivierenden Varizenblutungen vor. Nach erfolgloser endoskopischer Sklerosierung wird die Indikation zur chirurgischen Shunt-Anlage gestellt. Der Operateur legt die Vena mesenterica superior und die Vena cava inferior frei und verbindet diese mittels einer Gefäßprothese.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2901 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach). Zusätzlich können die Anästhesie, die postoperative Überwachung sowie verwendete Sachkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 2: Distaler splenorenaler Shunt (Warren-Shunt)

Bei einer Patientin mit portalem Hochdruck und gut erhaltener Leberfunktion wird ein selektiver splenorenaler Shunt angelegt, um das Blutungsrisiko zu minimieren, ohne die hepatische Enzephalopathie zu verschlimmern. Hierbei wird die Vena lienalis präpariert und mit der linken Vena renalis anastomosiert.

Aufgrund anatomischer Varianten und starker Verwachsungen gestaltet sich die Präparation der Milzvene als äußerst zeitaufwendig. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2901 erfolgt daher mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 unter Angabe einer detaillierten Begründung.

Fallbeispiel 3: Nabelvenen-Saphena-Shunt

Zur Entlastung des Pfortadersystems bei einem pädiatrischen Patienten mit extrahepatischer Pfortaderthrombose wird eine Anastomose zwischen der rekanalierten Nabelvene und der Vena saphena magna hergestellt. Der Eingriff verläuft komplikationslos.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2901 zum Regelsatz. Da es sich um einen operativen Eingriff an einem Kind handelt, können gegebenenfalls entsprechende Zuschläge der GOÄ geprüft werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2901: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2901 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen gefäßchirurgischen Ziffern. Laut den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ist die Ziffer 2901 nicht neben den Ziffern 2900 (Portokavale Anastomose) und 2902 (Andere Shunt-Operationen an großen Venen) berechenbar.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob die Indikation des portalen Hochdrucks zweifelsfrei aus den Diagnosen hervorgeht. Wird die Ziffer bei rein peripheren venösen Shunts angewendet, führt dies unweigerlich zur Beanstandung und Kürzung, da hierfür spezifischere Ziffern existieren.

Achtung: Die Ziffer 2901 darf ausschließlich bei Vorliegen eines portalen Hochdrucks herangezogen werden. Die Fehlcodierung für allgemeine venöse Rekonstruktionen ohne portalen Bezug ist ein häufiger Grund für Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 2901: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den genauen anatomischen Verlauf der präparierten Gefäße sowie die Art der Anastomose detailliert beschreiben.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der intraoperativen Durchgängigkeitsprüfung des Shunts, beispielsweise mittels Doppler-Sonographie. Auch die Angabe der Operationszeit und eventueller anatomischer Besonderheiten stützt die Abrechnung im Falle einer Prüfung.

Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Portale Hypertension bei Child-B-Leberzirrhose. Durchführung einer mesenterico-kavalen Anastomose mittels 8-mm-PTFE-Interponat. Schwierige Präparation der Vena cava bei ausgeprägten retroperitonealen Kollateralen. Intraoperative Doppler-Sonographie zeigt einen ungestörten Fluss über der Anastomose. OP-Dauer: 145 Minuten.

GOÄ 2901: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Rechtfertigende Gründe für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind beispielsweise ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, eine erhöhte Blutungsneigung bei fortgeschrittener Leberinsuffizienz oder anatomische Varianten der großen Bauchvenen.

Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Begründungen wie ein erhöhter Zeitaufwand ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2901 können weitere selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören präoperative und intraoperative sonographische Untersuchungen nach den Ziffern 410 oder 420. Auch die postoperative Überwachung sowie die anästhesiologischen Leistungen sind gesondert berechenbar.

Nicht gesondert berechnet werden dürfen hingegen operative Teilschritte wie der sterile Wundverschluss oder die temporäre Gefäßabklemmung, da diese als systemimmanente Bestandteile der Hauptleistung gelten.

Ziffer 2901 in der neuen GOÄ

Ziffer 2901 wird als neue Nummer 9735 fortgeführt — „Operation bei portalem Hochdruck durch Shunt-Anlage (z.B. splenorenaler, portokavaler oder mesorenaler Shunt)". Der feste Satz beträgt 838,83 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 496,02 €).

Die venöse Anastomose wird in der neuen Legende als Shunt-Anlage beschrieben; die Beispiele (splenorenaler, portokavaler, mesorenaler Shunt) entsprechen den alten Beispielen (Nabelvenen-Saphena-Shunt, Mesenterica-cavale-Anastomose).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2901

Die GOÄ-Ziffer 2901 umfasst die operative Anlage einer venösen Anastomose zur Entlastung des portalen Hochdrucks. Dazu gehören die Freilegung der Gefäße, die Präparation und die Gefäßnaht. Auch die intraoperative Kontrolle ist enthalten.
Die GOÄ-Ziffer 2901 darf nicht neben den Ziffern 2900 und 2902 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse dienen der Vermeidung von Doppelabrechnungen ähnlicher gefäßchirurgischer Shunt-Eingriffe. Achten Sie auf eine saubere Abgrenzung im OP-Bericht.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand zulässig. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen, anatomische Varianten oder eine schwere Blutungsneigung. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2901 darf nicht für die Anlage von Dialyseshunts verwendet werden. Diese Ziffer ist streng an die Indikation des portalen Hochdrucks gebunden. Für Dialyseshunts sind spezifischere Ziffern wie die GOÄ 2902 oder andere heranzuziehen.
Neben der GOÄ 2901 können prä- und intraoperative Ultraschalluntersuchungen gesondert abgerechnet werden. Hierzu zählen insbesondere duplexsonographische Untersuchungen nach den GOÄ-Ziffern 410 und 420. Auch postoperative Überwachungsleistungen sind separat ansetzbar.
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