GOÄ 2902: Portaler Hochdruck – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2902
Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation
Punktzahl 4620  
Einfachsatz 269,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 619,37 € 2,3x
Höchstsatz 942,52 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2902: So rechnen Sie die operative Behandlung des portalen Hochdrucks rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2902

Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2902 erfasst hochkomplexe gefäßchirurgische Eingriffe zur Druckminderung im Pfortadersystem. Diese Operationen kommen zum Einsatz, wenn konservative oder interventionelle Maßnahmen bei portalem Hochdruck versagen.

Der Leistungsumfang beinhaltet die Präparation der beteiligten Gefäße, die Durchführung der venösen Anastomose (z. B. portokavaler Shunt) sowie die arterielle Revaskularisation bzw. Arterialisation. Alle typischen Teilschritte wie die temporäre Gefäßabklemmung und die anschließende Durchflusskontrolle sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 2902 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die primäre Indikation für eine Operation nach GOÄ 2902 ist die therapierefraktäre portale Hypertension, meist infolge einer fortgeschrittenen Leberzirrhose. Typische klinische Komplikationen, die diesen Eingriff notwendig machen, sind rezidivierende, lebensbedrohliche Ösophagusvarizenblutungen oder ein therapierefraktärer Aszites.

Im klinischen Alltag wird im Rahmen dieses Eingriffs häufig eine portokavale Anastomose angelegt, um das Blut unter Umgehung der Leber direkt in die untere Hohlvene zu leiten. Die zusätzliche Arterialisation dient der Aufrechterhaltung einer ausreichenden Leberperfusion zur Vermeidung eines akuten Leberversagens.

Tipp: Die Abgrenzung zu rein interventionellen Verfahren wie dem TIPS (Transjugulärer intrahepatischer portosystemischer Shunt) ist essenziell, da letzterer radiologisch-interventionell erbracht und anders codiert wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2902

Fallbeispiel 1: Portokavaler Shunt bei Leberzirrhose

Ein Patient mit fortgeschrittener Leberzirrhose leidet unter rezidivierenden Ösophagusvarizenblutungen, die endoskopisch nicht mehr beherrschbar sind. Es erfolgt die offene Anlage einer portokavalen Anastomose zur Druckentlastung des Pfortaderkreislaufs.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2902 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen intraoperativen Komplikationen auftraten. Die postoperative Überwachung und die Anästhesie werden gesondert liquidiert.

Fallbeispiel 2: Komplexe Shunt-Anlage mit Arterialisation bei Gefäßanomalie

Bei einem Patienten mit portalem Hochdruck und anatomischen Besonderheiten der Pfortader wird eine venöse Anastomose mit zusätzlicher Arterialisation der Leber durchgeführt. Aufgrund massiver Verwachsungen im Oberbauch verzögert sich die Präparation der Gefäße erheblich.

Neben der GOÄ-Ziffer 2902 wird ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5-fach angewendet. Die Begründung verweist explizit auf die zeitaufwendige Adhäsiolyse und die schwierigen anatomischen Verhältnisse.

Fallbeispiel 3: Operative Revision einer bestehenden Anastomose

Nach einer früheren Shunt-Operation kommt es zu einem Verschluss der Anastomose, was eine operative Revision und Neuanlage der venösen Verbindung erforderlich macht. Der Eingriff erfordert eine erneute, aufwendige Freilegung der vernarbten Gefäßstrukturen.

Auch in diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2902 gerechtfertigt. Die Vernarbungen im Operationsgebiet begründen eine Schwellenwertüberschreitung auf den 3,5-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2902: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung mit anderen Shunt-Ziffern. Die GOÄ-Ziffer 2902 ist gemäß den allgemeinen Bestimmungen explizit nicht neben den Ziffern 2900 (Anlage eines extra- oder intrahepatischen Shunts) und 2901 (Anlage einer splenorenalen Anastomose) abrechenbar.

Zudem kommt es gelegentlich zu Verwechslungen mit gefäßchirurgischen Eingriffen an anderen Organen. So ist die Anlage einer Gefäßanastomose bei Priapismus streng nach den Ziffern 1749 oder 1750 zu liquidieren, während die Operation eines aberrierenden Nierengefäßes unter die Ziffer 1834 fällt.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen bei der Ziffer 2902 sehr genau, ob tatsächlich eine offene chirurgische Anastomosierung stattgefunden hat oder ob fälschlicherweise ein interventioneller TIPS-Eingriff über diese Ziffer abgerechnet wurde.

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Dokumentation der GOÄ 2902: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der venösen Anastomosierung und der Arterialisation präzise beschrieben werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der Gefäßdurchmesser, der Nahttechnik sowie der intraoperativen Flussmessungen (z. B. mittels Doppler-Sonographie). Auch eventuelle Erschwerungsgründe wie ausgeprägte Verwachsungen oder anatomische Varianten müssen detailliert im Bericht auftauchen.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach medianer Laparotomie Darstellung der Pfortader und der Vena cava inferior. Deutliche portalvenöse Hypertension messbar. Durchführung einer Seit-zu-Seit-Anastomose mittels fortlaufender Prolene-Naht. Anschließende Arterialisation zur Sicherung des hepatischen Blutflusses. Problemlose Freigabe des Blutstroms, sonographisch nachgewiesener suffizienter Shunt-Fluss..."

GOÄ 2902: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Berechtigte Gründe für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind beispielsweise extreme Adhäsionen nach Voroperationen, schwere Blutgerinnungsstörungen mit erhöhtem intraoperativem Blutverlust oder atypische Gefäßverläufe.

Die Begründung auf der Liquidation muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2902 können begleitende chirurgische Maßnahmen abgerechnet werden, sofern sie selbstständige Leistungen darstellen. Hierzu gehören beispielsweise die Adhäsiolyse (GOÄ 2906) bei massiven Verwachsungen oder die intraoperative Ultraschalldiagnostik zur Flusskontrolle.

Nicht gesondert berechnet werden dürfen hingegen die typischen Zugangswege (Laparotomie) oder die standardmäßige Blutstillung, da diese als systemimmanente Bestandteile der Hauptleistung gelten.

Ziffer 2902 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst Ziffer 2902 (Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 619,37 €.

  • 9735 „Operation bei portalem Hochdruck durch Shunt-Anlage (z.B. splenorenaler, portokavaler oder mesorenaler Shunt)" (838,83 €)
  • 9736 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 9735 für Arterialisation des Pfortadersystems" (291,46 €) [Zuschlag]

Die Bandbreite reicht von 291,46 € bis 838,83 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2902

Die GOÄ-Ziffer 2902 wird für chirurgische Operationen zur Entlastung des portalen Hochdrucks mittels venöser Anastomose und Arterialisation berechnet. Typischerweise betrifft dies offene Shunt-Operationen wie den portokavalen Shunt bei Leberzirrhose. Interventionelle Verfahren fallen nicht unter diese Ziffer.
Die GOÄ-Ziffer 2902 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 2900 und 2901 abgerechnet werden. Diese Ziffern beschreiben ähnliche Shunt-Anlagen und sind somit gegenseitig ausgeschlossen. Andere selbstständige gefäßchirurgische Leistungen bleiben unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnungsfähig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die GOÄ-Ziffer 2902 beträgt aktuell 619,37 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 269,29 Euro, während bei maximaler Steigerung (3,5-fach) bis zu 942,52 Euro liquidiert werden können. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Honorarvereinbarung vor dem Eingriff.
Nein, ein transjugulärer intrahepatischer portosystemischer Shunt (TIPS) darf nicht über die GOÄ 2902 abgerechnet werden. Da es sich um ein radiologisch-interventionelles Verfahren handelt, kommen hierfür spezifische Ziffern aus dem radiologischen Kapitel der GOÄ zur Anwendung. Die GOÄ 2902 ist ausschließlich für offene chirurgische Eingriffe reserviert.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder massiven Verwachsungen im Operationsgebiet zulässig. Auch ein stark erhöhtes Blutungsrisiko bei fortgeschrittener Koagulopathie kann als patientenindividuelle Begründung dienen. Die Erschwerungsgründe müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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