Die Abrechnung der thorakalen Sympathektomie nach GOÄ 2920 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2920
Thorakale Sympathektomie - Punktzahl: 2000
Die GOÄ-Ziffer 2920 beschreibt die thorakale Sympathektomie, welche im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik "Sympathikuschirurgie" eingeordnet ist. Diese Leistung umfasst die partielle oder vollständige operative Ausschaltung beziehungsweise Durchtrennung des sympathischen Grenzstranges im Bereich der Brustwirbelsäule.
In der modernen Medizin wird dieser Eingriff meist als minimal-invasive, endoskopische thorakale Sympathektomie (ETS) durchgeführt. Die Ziffer deckt den operativen Zugang, die Identifikation des relevanten Grenzstrangsegments sowie die eigentliche Resektion oder Clippung des Nervengewebes ab.
Wichtig für die Abgrenzung ist, dass Eingriffe am Grenzstrang je nach anatomischer Lokalisation unterschiedlichen Kapiteln der GOÄ zugeordnet sind. Während die thorakale und lumbale Sympathektomie im Kapitel der Gefäßchirurgie stehen, gehören zervikale oder kombinierte Eingriffe zum Bereich der Neurochirurgie. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt im Prüfverfahren regelmäßig zu Beanstandungen.
GOÄ 2920 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die thorakale Sympathektomie kommt primär bei Erkrankungen zum Einsatz, die durch eine Überaktivität des vegetativen Nervensystems bedingt sind. Das mit Abstand häufigste Einsatzgebiet in der ambulanten und stationären Praxis ist die primäre Hyperhidrosis thoracalis beziehungsweise axillaris und palmaris, wenn konservative Therapieversuche versagt haben.
Ein weiteres wichtiges Indikationsgebiet stellt das schwere, therapieresistente Raynaud-Syndrom dar. Durch die Ausschaltung der sympathischen Innervation wird eine Vasodilatation der peripheren Blutgefäße in den oberen Extremitäten erreicht, was die Durchblutung der Finger signifikant verbessert.
Tipp: Achten Sie bei der Indikationsstellung auf eine lückenlose Dokumentation der erfolglosen konservativen Vortherapien, da private Krankenversicherungen hierauf bei der Erstattungsprüfung besonders achten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2920
Fallbeispiel 1: Endoskopische thorakale Sympathektomie bei Hyperhidrosis
Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter, konservativ therapieresistenter palmarer Hyperhidrosis vor. Es erfolgt eine bilaterale endoskopische thorakale Sympathektomie (ETS) in Vollnarkose. Der Eingriff verläuft komplikationslos.
Abrechnung: Die thorakale Sympathektomie wird mit der GOÄ-Ziffer 2920 berechnet. Da der Eingriff beidseitig durchgeführt wurde, kann die Ziffer für die rechte und linke Seite jeweils gesondert geltend gemacht werden.
Fallbeispiel 2: Sympathektomie bei schwerem Raynaud-Syndrom
Bei einer Patientin mit ausgeprägten trophischen Störungen der Fingerkuppen infolge eines sekundären Raynaud-Syndroms wird eine thorakale Sympathektomie durchgeführt. Zur anatomischen Orientierung erfolgt vorab eine diagnostische Thorakoskopie.
Abrechnung: Neben der GOÄ 2920 für die Sympathektomie ist die vorangehende Thorakoskopie als selbstständige Leistung berechnungsfähig. Dies stellt eine zulässige und medizinisch begründete Ziffernkombination dar.
Fallbeispiel 3: Komplexe thorakolumbale Grenzstrangresektion
Ein Patient benötigt aufgrund einer komplexen vaskulären Störung eine kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion.
Abrechnung: In diesem Fall darf nicht die GOÄ 2920 neben der GOÄ 2921 abgerechnet werden. Stattdessen greift die speziellere neurochirurgische GOÄ-Ziffer 2603 für den kombinierten Eingriff.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2920: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen, die eigentlich in einer komplexeren Ziffer aufgehen. So ist der gleichzeitige Ansatz der GOÄ 2920 und der GOÄ 2921 bei einem kombinierten thorakolumbalen Eingriff explizit ausgeschlossen; hier muss zwingend die GOÄ-Ziffer 2603 gewählt werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Kombination mit herzchirurgischen Eingriffen. Der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer hat klargestellt, dass die GOÄ 2920 neben der GOÄ 3089 (Bypass-Operation) nur in absoluten Ausnahmefällen berechenbar ist, wenn eine vollständige Revaskularisierung unmöglich ist.
Achtung: Die bloße Teilresektion des Plexus cardiacus im Rahmen einer Bypass-Operation gilt als unselbstständige Teilleistung und darf keinesfalls als eigenständige thorakale Sympathektomie nach GOÄ 2920 abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 2920: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Darstellung des Grenzstrangs sowie die exakte Höhe der Resektion (z. B. Th2 bis Th4) detailliert beschrieben werden.
Falls eine Thorakoskopie zur Orientierung vorgeschaltet wurde, muss sich deren eigenständiger Charakter klar aus der Dokumentation ergeben. Es muss ersichtlich sein, dass die Thorakoskopie der Inspektion des Pleuraraums diente und nicht lediglich als optisches Hilfsmittel für die Sympathektomie genutzt wurde.
Dokumentation: Videoassistierte Thorakoskopie zur Orientierung über die pleuralen Verhältnisse und Ausschluss von Verwachsungen. Anschließend Identifikation des sympathischen Grenzstrangs auf Höhe Th3/Th4. Präparation und vollständige Resektion des Segments mittels HF-Chirurgie (thorakale Sympathektomie nach GOÄ 2920).
GOÄ 2920: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 2920 sind ausgeprägte pleurale Adhäsionen (Verwachsungen), die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern, oder atypische anatomische Verläufe des Grenzstrangs.
Auch ein überdurchschnittlich hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer erweiterten intraoperativen Überwachung können als Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2920 können Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungsziffern sowie die bereits erwähnte diagnostische Thorakoskopie abgerechnet werden. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der GOÄ 2603, da diese den kombinierten Eingriff bereits vollumfänglich abbildet. Achten Sie auf diese Ziffernkombinationen, um Honorarverluste zu vermeiden.
Ziffer 2920 in der neuen GOÄ
Ziffer 2920 (Thorakale Sympathektomie) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 268,11 €.
- bei thorakoskopisch, Durchtrennung/Resektion des Grenzstrangs (keine Clipanlage): 9302 „Thorakoskopische Sympathektomie, ggf. einschließlich Thoraxdrainage(n), je Seite" (255,29 €) — je Seite
- bei thorakoskopisch, Sympathikusblockade mittels Clipanlage (reversibler Block): 9303 „Thorakoskopische Sympathikusblockade mittels Clipanlage, je Seite" (258,44 €) — je Seite
- bei offene Operation (nicht thorakoskopisch): 8325 „Grenzstrangablation, ggf. einschließlich -Endoskopie -Zielpunktbestimmung(en)" (214,48 €) — 1x je Eingriff
Die Bandbreite reicht von 214,48 € bis 258,44 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2920
Was hat nicht gestimmt?