GOÄ 3068: Pulmonalarterienbanding korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3068
Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose
Punktzahl 3140  
Einfachsatz 183,02 € 1,0x
Regelhöchstsatz 420,95 € 2,3x
Höchstsatz 640,57 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3068: So rechnen Sie die Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose (Pulmonalarterienbanding) rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3068

Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose

Die Gebührenordnungsziffer 3068 beschreibt eine hochspezialisierte herzchirurgische Leistung aus dem Bereich der Kinderherzchirurgie und der operativen Behandlung angeborener Herzfehler. Das Verfahren ist in der klinischen Praxis auch als Pulmonalarterienbanding (PAB) bekannt.

Ziel dieses operativen Eingriffs ist es, den Blutfluss in die Lunge künstlich zu drosseln. Dies schützt das pulmonale Gefäßbett vor irreversiblem Hochdruck und bereitet das Herz auf spätere Korrekturoperationen vor.

GOÄ 3068 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3068 setzt eine strenge Indikationsstellung voraus. Typischerweise erfolgt der Eingriff im Säuglings- oder Kleinkindalter als Vorbereitungsoperation im Rahmen eines mehrstufigen chirurgischen Konzepts.

Häufige Indikationen sind komplexe Herzfehler mit erheblichem Links-Rechts-Shunt, wie ein großer Ventrikelseptumdefekt (VSD) oder ein univentrikuläres Herz (Single Ventricle). Auch bei einer Transposition der großen Arterien (TGA) dient das Banding dem Training des linken Ventrikels.

Tipp: Da es sich um eine palliative Maßnahme handelt, muss der temporäre Charakter des Bandings und die geplante Folgeoperation aus der Indikationsstellung in der Akte klar hervorgehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3068

Fallbeispiel 1: Säugling mit großem Ventrikelseptumdefekt (VSD)

Ein dreimonatiger Säugling zeigt Anzeichen einer dekompensierten Herzinsuffizienz und pulmonalen Hyperperfusion bei großem VSD. Zur Vermeidung einer pulmonalen vaskulären Lungenschädigung erfolgt die palliative Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3068 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach). Aufgrund des geringen Alters und des fragilen Zustands des Säuglings kann eine Steigerung des Faktors in Erwägung gezogen werden.

Fallbeispiel 2: Vorbereitung bei univentrikulärem Herzen (Single Ventricle)

Bei einem Neugeborenen mit hypoplastischem Linksherzsyndrom oder Trikuspidalatresie soll der pulmonale Blutfluss vor dem geplanten Glenn-Verfahren reguliert werden. Der Operateur führt ein präzises Pulmonalarterienbanding durch.

Neben der GOÄ 3068 werden die Anästhesieleistungen und die intraoperative Überwachung separat liquidiert. Die Ziffer 3068 bildet dabei die chirurgische Hauptleistung ab.

Fallbeispiel 3: LV-Training bei Transposition der großen Arterien (TGA)

Ein Säugling mit TGA benötigt ein Training des linken Ventrikels vor einer arteriellen Switch-Operation. Es wird ein temporäres Banding des Pulmonalisstamms durchgeführt, um den systemischen Druck im linken Ventrikel aufzubauen.

Die Abrechnung der GOÄ 3068 erfolgt hier als vorbereitende Maßnahme. Die spätere Switch-Operation stellt eine eigenständige Zielleistung dar und wird in einer separaten Sitzung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3068: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3068 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von operativen Zugängen. Der chirurgische Zugang mittels Thorakotomie oder Sternotomie ist mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen regelmäßig die zeitgleiche Abrechnung von definitiven Korrekturoperationen am Septum oder den großen Gefäßen in derselben Sitzung. Ein Banding ist eine palliative Vorbereitungsoperation und schließt sich mit einer definitiven Korrektur am selben Tag logisch aus.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Ziffer 3068 nicht fälschlicherweise mit Ziffern für die definitive Rekonstruktion der Pulmonalarterie in derselben Sitzung kombiniert wird, da dies als unzulässige Doppelabrechnung gewertet wird.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3068: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Indikation, den gewählten operativen Zugang und die exakten Maße des verwendeten Banding-Materials enthalten.

Besonders wichtig ist die Dokumentation der intraoperativen Druckmessung vor und nach der Verengung. Der erzielte Druckgradient im Pulmonalisstamm muss präzise in mmHg angegeben werden, um die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des Eingriffs zu belegen.

Dokumentation: "...Nach medianer Sternotomie und Eröffnung des Perikards Darstellung des Pulmonalisstamms. Anlage eines 4 mm breiten Dacron-Bandes um den Stamm der Arteria pulmonalis. Intraoperative Druckmessung zeigt einen Abfall des distal gemessenen Drucks von 55 mmHg auf 22 mmHg bei stabilem Systemdruck..."

GOÄ 3068: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen Komplexität kinderherzchirurgischer Eingriffe ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ein extrem geringes Geburtsgewicht des Säuglings, ausgeprägte anatomische Varianten oder schwere intraoperative hämodynamische Instabilität.

Auch vorangegangene chirurgische Eingriffe im Thoraxbereich, die zu massiven Verwachsungen führen und die Präparation des Pulmonalisstamms erheblich erschweren, rechtfertigen einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3068 wird regelmäßig in Kombination mit diagnostischen und monitoringbezogenen Leistungen abgerechnet. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von intraoperativer Echokardiographie (z. B. transösophageal zur Lagekontrolle des Bandes) sowie von Ziffern für das invasive hämodynamische Monitoring.

Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Schnitt-Naht-Zeiten oder allgemeinen Zuschlägen, die bereits in den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L ausgeschlossen sind.

Ziffer 3068 in der neuen GOÄ

Ziffer 3068 wird als neue Nummer 9610 fortgeführt — „Isolierte Bändelung des Pulmonalishauptstammes und/oder beider Pulmonalarterien oder isolierte Operation(en) (z.B. Patcherweiterung) an den Pulmonalarterien und/oder Pulmonalis-Hauptstamm und/oder an den Pulmonalarterien proximal der Hili". Der feste Satz beträgt 505,08 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 420,95 €). Abrechenbar: 1x je Sitzung.

Direkter Nachfolger für die isolierte Bändelung des Pulmonalishauptstammes. Die neue Legende 9610 ist breiter gefasst als nur die Bändelung; sie erfasst zusätzlich isolierte Operationen (z.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3068

Die GOÄ-Ziffer 3068 rechnet die Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose ab, auch bekannt als Pulmonalarterienbanding. Dieser palliative Eingriff verringert den Blutfluss zur Lunge bei angeborenen Herzfehlern. Er dient dem Schutz der Lungengefäße vor irreversiblem Hochdruck.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ 3068 beträgt 183,02 €. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 liegt das Honorar bei 420,95 €, während der Höchstsatz von 3,5 mit 640,57 € vergütet wird. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonderen Erschwernissen zulässig. Dazu gehören ein extrem niedriges Patientengewicht, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine intraoperative hämodynamische Instabilität. Diese Gründe müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert begründet werden.
In der GOÄ-Ziffer 3068 sind der operative Zugang wie eine Thorakotomie und der anschließende Wundverschluss bereits enthalten. Diese Teilschritte dürfen nicht als eigenständige Leistungen abgerechnet werden. Auch die einfache intraoperative Standardüberwachung ist mit der Ziffer abgegolten.
Nein, die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 3068 neben einer definitiven Korrekturoperation am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig. Das Banding ist ein palliativer Vorbereitungseingriff, der durch eine definitive Korrektur obsolet wird. Beide Eingriffe schließen sich in derselben Sitzung medizinisch und abrechnungstechnisch aus.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich