GOÄ 3067: Myokardbiopsie abrechnen – Fehler vermeiden

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3067
Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbstständige Leistung
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3067 (Myokardbiopsie): Erfahren Sie, wie Sie die Leistung rechtssicher abrechnen, Fallstricke vermeiden und korrekt steigern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3067

Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3067 beschreibt die operative Entnahme von Herzmuskelgewebe unter direkter Sicht nach chirurgischer Freilegung des Herzens. Diese Leistung ist mit 1480 Punkten bewertet und stellt eine hochspezifische chirurgische Maßnahme dar. Sie unterscheidet sich grundlegend von minimalinvasiven, kathetergestützten Verfahren.

Der Leistungstext betont die Eigenschaft als selbstständige Leistung. Dies bedeutet, dass die Biopsie ein eigenständiges diagnostisches Ziel verfolgen muss und nicht lediglich ein unselbstständiger Teilschritt eines anderen Eingriffs sein darf. Die medizinische Notwendigkeit muss separat begründet und dokumentiert werden.

GOÄ 3067 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Durchführung einer offenen Myokardbiopsie ist in der klinischen Praxis meist auf spezifische Fragestellungen eingegrenzt. Typische Indikationen umfassen den dringenden Verdacht auf eine autoimmune Myokarditis oder systemische Erkrankungen wie die kardiale Amyloidose. Auch die Abklärung unklarer Kardiomyopathien kann diesen Eingriff erfordern.

Häufig wird die Gewebeentnahme im Rahmen einer ohnehin indizierten Herzoperation durchgeführt, wenn sich intraoperativ neue Verdachtsmomente ergeben. Wichtig ist hierbei die Abgrenzung zu anderen Biopsieverfahren. Die perkutane Nadelbiopsie oder die kathetergestützte Probeexzision fallen unter andere Gebührenziffern und dürfen nicht mit der Ziffer 3067 verwechselt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3067

Fallbeispiel 1: Verdacht auf kardiale Amyloidose bei Klappenersatz

Ein Patient unterzieht sich einem chirurgischen Aortenklappenersatz. Intraoperativ zeigt das Myokard makroskopische Veränderungen, die den dringenden Verdacht auf eine kardiale Amyloidose nahelegen. Der Chirurg entnimmt daraufhin ein Myokardstück zur immunologischen Aufbereitung.

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3067 ist hier neben der Hauptoperation zulässig, da eine eigenständige diagnostische Indikation vorliegt. Die histopathologische Untersuchung wird separat beauftragt.

Fallbeispiel 2: Isolierte offene Biopsie bei V.a. autoimmune Myokarditis

Bei einem Patienten mit hochgradigem Verdacht auf eine autoimmune Myokarditis ist eine kathetergestützte Biopsie aufgrund anatomischer Besonderheiten nicht durchführbar. Es erfolgt die chirurgische Freilegung des Herzens zur gezielten Gewebeentnahme.

Da es sich um einen primär diagnostischen, eigenständigen Eingriff handelt, ist die Ziffer 3067 vollumfänglich als Hauptleistung berechenbar.

Fallbeispiel 3: Intraoperative Biopsie bei unklarer Kardiomyopathie

Während einer koronaren Bypass-Operation wird zur Abklärung einer begleitenden, unklaren Kardiomyopathie eine Myokardbiopsie durchgeführt. Die Entnahme dient der differenzialdiagnostischen Abgrenzung von Speicherkrankheiten.

Auch in diesem Szenario ist die Ziffer 3067 als selbstständige Leistung neben den Bypass-Ziffern ansetzbar, da sie nicht Teil des Standard-Bypass-Verfahrens ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3067: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, die Ziffer 3067 analog für das Lösen von retrosternalen Verwachsungen bei Re-Operationen anzusetzen. Die Bundesärztekammer hat explizit klargestellt, dass diese Analogie nicht zulässig ist. Das Lösen von Verwachsungen ist mit den Hauptleistungen abgegolten.

Zudem führen Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen häufig Beanstandungen durch, wenn die Biopsie ohne eigenständige Indikation im Rahmen einer Herzoperation dokumentiert wird. Es muss stets nachweisbar sein, dass die Gewebeentnahme einem separaten diagnostischen Zweck diente.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3067 neben den Ziffern 2401 oder 2402 ist strikt ausgeschlossen. Achten Sie darauf, dass keine Dopplung mit kathetergestützten Verfahren erfolgt.

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Dokumentation der GOÄ 3067: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss die medizinische Indikation für die Biopsie klar von der Indikation des eventuellen Haupteingriffs abgegrenzt werden. Der Bericht sollte den genauen Ort der Entnahme und das chirurgische Vorgehen detailliert beschreiben.

Zusätzlich sollte der Nachweis über den Versand der Probe an die Pathologie zur immunologischen oder histologischen Aufbereitung in der Akte hinterlegt sein. Dies belegt den eigenständigen Charakter der diagnostischen Maßnahme.

Dokumentation: Nach Freilegung des Herzens zeigt sich das Myokard im Bereich des linken Ventrikels untypisch verändert. Zur Abklärung einer vermuteten Amyloidose erfolgt die geziehlte Entnahme eines Myokardstücks (Größe ca. 5x5 mm) als selbstständige Leistung. Die Probe wird zur immunologischen Aufbereitung an die Pathologie versandt.

Tipp: Fügen Sie der Liquidation stets eine Kopie des pathologischen Befundberichts bei, um die diagnostische Notwendigkeit proaktiv zu belegen.

GOÄ 3067: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes (bis zum 3,5-fachen Satz) erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Relevante Faktoren sind hierbei schwierige anatomische Verhältnisse, wie sie beispielsweise bei ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen vorkommen. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko oder eine instabile Hämodynamik des Patienten können den Mehraufwand rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3067 wird häufig in Kombination mit großen herzchirurgischen Eingriffen wie Klappenrekonstruktionen oder Bypass-Operationen abgerechnet. Wichtig ist, dass die Ausschlussziffern 2401 und 2402 beachtet werden. Eine zeitgleiche Abrechnung dieser Ziffern für denselben operativen Zugangsweg ist nicht statthaft.

Ziffer 3067 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 3067 (Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbstständige Leistung) sieht der Entwurf nur in bestimmten Konstellationen eine eigene Nachfolgeziffer vor:

  • Bei bestimmte Konstellation: 9553 „Myokardbiopsie, endomyokardial oder transvenös" (207,83 €)

Für andere Varianten dieser Leistung ist im Entwurf keine eigenständige Position vorgesehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3067

Die GOÄ-Ziffer 3067 wird für eine Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens als selbstständige Leistung berechnet. Typische Indikationen sind die Entnahme von Myokardgewebe zur immunologischen oder histologischen Aufbereitung bei Verdacht auf Autoimmunerkrankungen oder Kardiomyopathien.
Ja, die Abrechnung ist neben einer Herzoperation zulässig, sofern eine eigenständige medizinische Indikation für die Biopsie vorliegt. Dies ist beispielsweise zur Abklärung einer Amyloidose oder einer Myokarditis der Fall.
Nein, eine analoge Abrechnung der GOÄ 3067 für das Lösen retrosternaler Verwachsungen im Rahmen einer Herzoperation ist unzulässig. Dies wurde durch die Bundesärztekammer explizit klargestellt.
Die GOÄ-Ziffer 3067 darf nicht neben den Ziffern 2401 (Probeexzision aus tiefgelegenem Gewebe) und 2402 (Probeexzision mit Biopsiezange) abgerechnet werden. Auch eine Kombination mit der perkutanen Nadelbiopsie nach Ziffer 315 ist ausgeschlossen.
Ein erhöhter Steigerungssatz über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus kann durch besondere anatomische Schwierigkeiten begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Verwachsungen, ein erhöhtes Blutungsrisiko oder eine instabile Hämodynamik des Patienten während des Eingriffs.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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