GOÄ 3069: Shuntoperation herznahe Gefäße korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3069
Shuntoperation an herznahen Gefäßen
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3069 (Shuntoperation an herznahen Gefäßen): Indikationen, Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3069

GOÄ-Ziffer 3069: Shuntoperation an herznahen Gefäßen (3000 Punkte, Einfachsatz: 174,86 €)

Die GOÄ-Ziffer 3069 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Herzchirurgie. Sie umfasst die operative Anlage einer Kurzschlussverbindung (Shunt) zwischen großen, herznahen Blutgefäßen. Diese Eingriffe dienen meist der Optimierung der pulmonalen oder systemischen Durchblutung bei komplexen kardialen Fehlbildungen.

Typische Beispiele für diese Operationsmethode sind der Blalock-Taussig-Shunt zwischen der Arteria subclavia und der Pulmonalarterie. Auch der bidirektionale cavopulmonale Shunt (Glenn-Anastomose) bei Patienten mit einem funktionell einkammerigen Herzen (Single Ventricle) fällt unter diese Leistungsbeschreibung. Die Ziffer deckt den gesamten operativen Zugang, die Präparation der Gefäße sowie die Anastomosierung ab.

GOÄ 3069 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3069 ist in der Regel auf spezialisierte Zentren für Kinderherzchirurgie und angeborene Herzfehler beschränkt. Die klinische Indikation ergibt sich meist aus einer kritischen Unterversorgung des Lungenkreislaufs mit Sauerstoff. Durch den künstlich geschaffenen Shunt wird ein ausreichender pulmonaler Blutfluss sichergestellt, um das Überleben des Patienten bis zu einer definitiven Korrekturoperation zu sichern.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die schrittweise Palliation bei komplexen Herzfehlern wie dem hypoplastischen Linksherzsyndrom. Hierbei wird die Ziffer 3069 für die Zwischenschritte der operativen Rekonstruktion herangezogen. Es ist essenziell, diese hochspezifischen Eingriffe exakt von peripheren gefäßchirurgischen Maßnahmen abzugrenzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3069

Fallbeispiel 1: Modifizierter Blalock-Taussig-Shunt (mBTS)

Ein Säugling mit einer ausgeprägten Fallot-Tetralogie leidet unter rezidivierenden hypoxämischen Anfällen. Es erfolgt die operative Anlage eines modifizierten Blalock-Taussig-Shunts unter Verwendung einer PTFE-Prothese zwischen der Arteria subclavia und der rechten Lungenarterie. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3069 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach), da es sich um einen standardmäßigen Verlauf bei dieser komplexen Indikation handelt.

Fallbeispiel 2: Glenn-Anastomose bei Single Ventricle

Bei einem Kleinkind mit singulärem Ventrikel wird im Alter von sechs Monaten eine bidirektionale cavopulmonale Anastomose durchgeführt. Hierbei wird die obere Hohlvene direkt mit der rechten Lungenarterie verbunden, um den rechten Ventrikel zu entlasten.

Dieser anspruchsvolle herznahe Shunt wird über die GOÄ-Ziffer 3069 abgerechnet. Aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse und der engen Platzverhältnisse wird ein Steigerungsfaktor von 3,0 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Zentraler aortopulmonaler Shunt

Ein Neugeborenes mit Pulmonalatresie benötigt unmittelbar nach der Geburt eine Verbesserung des Lungenflusses. Der Chirurg legt einen direkten Shunt zwischen der Aorta ascendens und dem Stamm der Pulmonalarterie an.

Auch dieser zentrale Shunt erfüllt alle Kriterien der GOÄ-Ziffer 3069. Die Abrechnung erfolgt leitliniengerecht unter Berücksichtigung des Einfachsatzes von 174,86 € als Basis für die Faktorsteigerung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3069: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3069 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen herzchirurgischen Ziffern. Insbesondere der explizite Ausschluss der Ziffer 2844 (Anlage eines aortokoronaren Bypass) muss zwingend beachtet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und kürzen Rechnungen bei Verstößen konsequent.

Zudem kommt es gelegentlich zu Verwechslungen mit peripheren Shunt-Operationen. Die Ziffer 3069 darf ausschließlich für Eingriffe an herznahen Gefäßen genutzt werden. Die Anlage eines Shunts zur Hämodialyse an den Extremitäten ist nach anderen Ziffern des Kapitels L zu bewerten.

Achtung: Die missbräuchliche Verwendung der GOÄ 3069 für periphere Gefäßanschlüsse führt bei Prüfungen unweigerlich zur Rückforderung des Honorars. Achten Sie penibel auf die anatomische Lokalisation.

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Dokumentation der GOÄ 3069: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Präparationsschritte der herznahen Gefäße sowie die genauen Anastomosierungstechniken detailliert beschrieben werden. Auch die verwendeten Materialien, wie beispielsweise die genaue Größe und Länge eines Grafts, gehören in den Bericht.

Zusätzlich sollten intraoperative Messungen wie der Shunt-Fluss oder die Veränderung der Sauerstoffsättigung dokumentiert werden. Diese Parameter belegen die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des Eingriffs direkt in der Patientenakte.

Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt. Durchführung eines modifizierten Blalock-Taussig-Shunts rechts. Präparation der A. subclavia dextra und der rechten Pulmonalarterie. End-zu-Seit-Anastomose eines 4,0 mm PTFE-Grafts mittels fortlaufender Naht (Prolene 7-0). Nach Freigabe zeigt sich ein kräftiges Schwirren über dem Shunt. Die arterielle Sättigung steigt stabil von 65% auf 82% an.

GOÄ 3069: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität herzchirurgischer Eingriffe bei oft sehr kleinen Patienten ist eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus häufig medizinisch begründbar. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen nach kardialen Voroperationen, die eine zeitaufwendige Adhäsiolyse erfordern.

Auch anatomische Varianten der herznahen Gefäße oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen eine Schwellenwertüberschreitung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar im Liquidationsträger formuliert werden.

Tipp: Nutzen Sie konkrete Zeitangaben oder anatomische Besonderheiten in Ihrer Begründung, wie zum Beispiel: "Erhöhter Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand durch extreme Narbenbildung nach stattgehabter Voroperation am offenen Herzen."

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 3069 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen. Häufig wird die Ziffer zusammen mit Anästhesieleistungen oder der Anwendung der Herz-Lungenschnecke (HLM) nach den Ziffern 3095 oder 3096 kombiniert. Auch die intraoperative transösophageale Echokardiographie (TEE) ist eine typische Begleitleistung.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Ziffern berechnet werden, die bereits als Zielleistung in der GOÄ 3069 enthalten sind. Die reine Freilegung der Gefäße im selben Operationsgebiet ist beispielsweise mit der Hauptziffer abgegolten.

Ziffer 3069 in der neuen GOÄ

Ziffer 3069 (Shuntoperation an herznahen Gefäßen) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €.

  • bei aortopulmonaler Shunt (z.B. Blalock-Taussig-Shunt zwischen A. subclavia und Pulmonalarterie); isolierter aortopulmonaler Shunt kein Norwood I kein DKS keine Fontan Komplettierung: 9601 „Anlegen eines Shunts zwischen Aorta, A. subclavia oder Truncus brachiocephalicus und dem Pulmonalarteriensystem" (311,47 €) — 1x je Sitzung
  • bei bidirektionaler kavopulmonaler Shunt (z.B. Glenn-Anastomose, Hemi-Fontan-Operation); isolierter bidirektionaler kavopulmonaler Shunt kein Norwood I kein DKS keine Fontan Komplettierung: 9617 „Anlage eines bidirektionalen kavopulmonalen Shuntes (z.B. Glenn-Anastomose oder Hemi-Fontan-Operation)" (1.346,88 €) — 1x je Sitzung
  • bei Damus-Kay-Stansel-Anastomose bei funktionellem Single ventricle mit Shuntanlage: 9618 „Operation bei funktionellem Single ventricle mit Zusammenfassung der Aorta und Pulmonalis (Damus-Kay-Stansel-Anastomose), einschließlich Shuntanlage, ggf. einschließlich - chirurgischer Anlage eines Vorhofseptumdefektes -Verschluss des Ductus arteriosus" (2.806,00 €)
  • bei Fontan-Komplettierungsoperation (TCPC oder Norwood III) bei funktionellem Single ventricle: 9619 „Fontan-Komplettierungsoperation (TCPC/Norwood III)" (1.346,88 €)
  • bei Norwood-I-Operation mit Aortenerweiterung und aortopulmonalem Blalock-Taussig-Shunt: 9620 „Norwood I-Operation mit Aortenerweiterung, Shunteinlage und Anastomosen (Blalock-Taussig)" (2.806,00 €)

Die Bandbreite reicht von 311,47 € bis 2.806,00 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3069

Unter der GOÄ-Ziffer 3069 werden Shuntoperationen an herznahen Gefäßen abgerechnet. Typische Beispiele sind der Blalock-Taussig-Shunt oder der bidirektionale cavopulmonale Shunt bei angeborenen Herzfehlern. Die Ziffer ist mit 3000 Punkten bewertet.
Die GOÄ-Ziffer 3069 darf nicht neben der Ziffer 2844 (Anlage eines aortokoronaren Bypass) abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine OP-Zuschläge und Ziffern für dieselbe operative Leistung im selben Gebiet ausgeschlossen.
Nein, die GOÄ 3069 ist ausschließlich für Shuntoperationen an herznahen Gefäßen vorgesehen. Für die Anlage eines Dialyseshunts (z. B. Cimino-Shunt) müssen periphere Gefäßziffern wie die GOÄ 3060 genutzt werden.
Beim Regelhöchstsatz von 2,3-fach beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3069 genau 402,18 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 174,86 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 612,01 Euro vergütet wird.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Verwachsungen durch Voroperationen gerechtfertigt. Auch ein hoher Blutverlust oder intraoperative Komplikationen können als individuelle Begründung dienen.
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