GOÄ 3070: Vorhofseptumdefekt anlegen – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3070
Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3070 (Anlage eines Vorhofseptumdefektes). Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3070

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3070 wie folgt:

Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes – 3000 Punkte

Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) verortet. Sie umfasst die gezielte Schaffung einer Verbindung zwischen dem rechten und linken Vorhof des Herzens. Ziel dieses Eingriffs ist es, bei bestimmten zyanotischen Herzfehlern eine ausreichende Durchmischung von sauerstoffarmem und sauerstoffreichem Blut zu gewährleisten.

Obwohl der historische Wortlaut primär auf ein offenes operatives Vorgehen abzielt, fallen heute unter diese Ziffer vor allem die modernen, interventionellen Katheterverfahren. Die medizinische Entwicklung hat dazu geführt, dass die Ziffer 3070 als Abrechnungsgrundlage für diese hochspezialisierten kardiologischen Eingriffe herangezogen wird.

GOÄ 3070 in der Praxis: Indikationen und interventionelle Verfahren

Die klinische Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ 3070 liegt in der palliativen Versorgung von Neugeborenen mit schweren angeborenen Herzfehlern. Hierzu zählen insbesondere die Transposition der großen Arterien (TGA) sowie die totale Lungenvenenfehlmündung (TAPVC). Ohne eine künstlich geschaffene Shunt-Verbindung auf Vorhofebene sind diese Fehlbildungen unmittelbar nach der Geburt lebensbedrohlich.

Historisch wurde dieser Eingriff als geschlossene atriale Septektomie nach Blalock-Hanlon durchgeführt. In der modernen Medizin hat sich jedoch das interventionelle Verfahren mittels Katheter, die sogenannte Rashkind-Ballonatrioseptektomie, als Standard etabliert. Hierbei wird ein Ballonkatheter über die Nabelvene oder die Leistenvene in den linken Vorhof vorgebracht, dort aufgeblasen und mit Zug in den rechten Vorhof zurückgezogen, um das Septum einzureißen.

Tipp: Auch wenn das Rashkind-Manöver minimalinvasiv per Katheter erfolgt, ist die Abrechnung über die operative Ziffer 3070 (ggf. analog) korrekt, da das Behandlungsziel und der medizinische Aufwand der operativen Ziffer entsprechen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3070

Fallbeispiel 1: Rashkind-Manöver bei Neugeborenem mit TGA

Ein Neugeborenes mit einer pränatal bekannten Transposition der großen Arterien zeigt postpartal eine kritische Zyanose. Es erfolgt die sofortige Verlegung in das Herzkatheterlabor zur Durchführung einer Notfall-Atrioseptektomie. Der interventionelle Kardiologe führt erfolgreich eine Ballonatrioseptektomie nach Rashkind durch.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3070. Da es sich um einen hochakuten Notfall unter schwierigen anatomischen Bedingungen beim Neugeborenen handelt, wird ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5-fach begründet.

Fallbeispiel 2: Palliative Septektomie bei totaler Lungenvenenfehlmündung

Bei einem Säugling mit totaler Lungenvenenfehlmündung und restriktivem Foramen ovale wird eine Entlastung des linken Vorhofs notwendig. Der Eingriff wird interventionell im Herzkatheterlabor durchgeführt, um die Überlebenszeit bis zur definitiven Korrekturoperation zu überbrücken.

Neben den diagnostischen Katheterleistungen wird die therapeutische Eröffnung des Septums mit der Ziffer 3070 liquidiert. Die Dokumentation weist die kritische hämodynamische Situation als Begründung für den Eingriff aus.

Fallbeispiel 3: Operative atriale Septektomie nach Blalock-Hanlon

In einem seltenen Ausnahmefall, bei dem ein interventionelles Vorgehen aufgrund anatomischer Besonderheiten scheitert, muss die Eröffnung des Vorhofseptums chirurgisch-operativ erfolgen. Der Herzchirurg führt eine geschlossene atriale Septektomie am schlagenden Herzen durch.

Hierbei handelt es sich um die klassische operative Erbringung der Leistung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 3070 zum Regelsatz, da keine unvorhergesehenen Komplikationen auftraten, der chirurgische Aufwand jedoch vollumfänglich abgebildet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3070: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3070 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von rein diagnostischen Teilschritten. Private Krankenversicherungen prüfen kritisch, ob die zur Vorbereitung des Shunts notwendigen Sondierungen und Kontrastmitteleinbringungen separat liquidiert wurden. Diese sind oft als unselbstständige Teilschritte der therapeutischen Hauptleistung anzusehen.

Zudem wird häufig übersehen, dass die Ziffer 3070 nicht für den interventionellen Verschluss eines Vorhofseptumdefektes (z. B. mittels ASD-Okkluder) herangezogen werden darf. Für den Verschluss existieren eigene, spezifische Ziffern im GOÄ-Katalog. Eine Verwechslung von "Anlage" und "Verschluss" führt unweigerlich zur Beanstandung und Honorarkürzung.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffern für einfache Rechtsherzkatheterisierungen neben der therapeutischen Ziffer 3070 wird von Prüfstellen oft gestrichen, wenn diese nicht als eigenständige, medizinisch getrennte Leistungen begründet werden können.

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Dokumentation der GOÄ 3070: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operations- oder Katheterbericht müssen alle Schritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Indikationsstellung (z. B. echokardiographisch gesicherte TGA mit restriktivem Foramen ovale) muss klar aus der Akte hervorgehen.

Bei der Durchführung des Rashkind-Manövers sollten die verwendeten Katheter, die Anzahl der Ballonpassagen sowie der erzielte Durchmesser des Defekts dokumentiert werden. Auch die prä- und postinterventionellen Sauerstoffsättigungswerte und Druckgradienten dienen als Beleg für die medizinische Notwendigkeit und den Erfolg des Eingriffs.

Dokumentationsbeispiel: "Indikation: Kritische Zyanose bei TGA. Interventionelles Rashkind-Manöver über die Vena umbilicalis. Platzierung des Ballonkatheters im linken Vorhof unter echokardiographischer Kontrolle. Blockung des Ballons auf 12 mm und rascher Rückzug durch das Vorhofseptum. Postinterventionell breiter Shunt im Farbdoppler nachweisbar, Anstieg der systemischen Sättigung von 60% auf 85%."

GOÄ 3070: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität von Eingriffen am Herzen bei Neugeborenen und Säuglingen ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem geringes Geburtsgewicht, anatomische Varianten des Gefäßsystems oder das Auftreten von Herzrhythmusstörungen während des Eingriffs.

Auch ein erhöhter Zeitaufwand durch schwierige Punktionsverhältnisse bei kritisch kranken Patienten rechtfertigt eine Steigerung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3070 können begleitende Leistungen abrechnungsfähig sein, sofern sie eigenständige Indikationen besitzen. Hierzu gehören die Echokardiographie (z. B. GOÄ 424) zur Steuerung des Eingriffs sowie Anästhesieleistungen. Die Kombination mit rein diagnostischen Herzkatheterziffern ist nur dann zulässig, wenn im selben Zuge eine eigenständige, über die reine Interventionsvorbereitung hinausgehende Diagnostik stattfindet.

Ziffer 3070 in der neuen GOÄ

Ziffer 3070 (Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €.

  • bei interventionelle Vorhofseptumerweiterung per Katheter (z.B. Rashkind-Septostomie): 3050 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3001, 3007 oder 3046 für die Vorhofseptumerweiterung" (162,58 €) [Zuschlag]
  • 9593 „Offen chirurgische Anlage eines Vorhofseptumdefektes" (171,56 €) — 1x je Sitzung

Die Bandbreite reicht von 162,58 € bis 171,56 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3070

Die GOÄ-Ziffer 3070 wird für die operative oder interventionelle Anlage eines Vorhofseptumdefektes berechnet. Dies erfolgt meist als palliative Maßnahme bei angeborenen Herzfehlern wie der Transposition der großen Arterien. Heutzutage wird der Eingriff überwiegend interventionell mittels Ballon-Atrioseptektomie durchgeführt.
Ja, die interventionelle Ballon-Atrioseptektomie nach Rashkind wird analog oder direkt über die GOÄ-Ziffer 3070 abgerechnet. Da die GOÄ von 1982 stammt, bildet sie moderne kathetergestützte Verfahren oft über die historischen operativen Ziffern ab. Eine entsprechende Analogbewertung ist in der Praxis etabliert.
Bei der Abrechnung der GOÄ 3070 müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L der GOÄ beachtet werden. Insbesondere sind Ziffern für operative Standardzugänge oder einfache Katheterisierungen oft mit der Hauptleistung abgegolten. Eine zeitgleiche Abrechnung von Ziffern mit ähnlicher Zielsetzung am Vorhofseptum ist genau zu prüfen.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer 3070 beträgt 174,86 € bei einer Bewertung von 3000 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3-fach beläuft sich das Honorar auf 402,18 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5-fach können bis zu 612,01 € geltend gemacht werden.
Die Dokumentation muss die medizinische Indikation, wie eine Transposition der großen Arterien, sowie den genauen Ablauf des Eingriffs lückenlos nachweisen. Bei interventionellen Eingriffen sind die Katheterführung, die Ballongröße und der Erfolg der Shunt-Anlage mittels Echokardiographie zu protokollieren. Dies sichert die Abrechnung gegenüber privaten Krankenversicherungen ab.
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