Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3071 (Naht einer Myokardverletzung): Indikationen, Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3071
Naht einer Myokardverletzung - Gebühr: 3000 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 3071 beschreibt die chirurgische Naht einer Myokardverletzung. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Der Leistungsinhalt umfasst den direkten operativen Verschluss einer traumatischen oder iatrogenen Beschädigung des Herzmuskelgewebes.
Die Ziffer deckt alle vorbereitenden und begleitenden chirurgischen Teilschritte ab, die unmittelbar zur Durchführung der Naht am Myokard notwendig sind. Hierzu gehören die Freilegung des verletzten Areals sowie die anschließende Blutstillung. Die Leistung ist als selbstständige Leistung definiert und darf nicht als bloßer Teilschritt einer umfassenderen Herzoperation abgerechnet werden.
GOÄ 3071 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3071 setzt eine akute, behandlungsbedürftige Läsion des Myokards voraus. Typische klinische Szenarien umfassen penetrierende Thoraxchemata, wie sie bei Messerstichverletzungen oder schweren Verkehrsunfällen auftreten. Auch iatrogene Verletzungen, beispielsweise im Rahmen einer Herzkatheteruntersuchung oder einer Schrittmacherimplantation, können die Indikation begründen.
Entscheidend für die Berechenbarkeit ist, dass die Naht das primäre Ziel des operativen Eingriffs darstellt. Wenn der Verschluss des Myokards lediglich den regulären Verschlusszugang einer geplanten herzchirurgischen Operation darstellt, ist die Ziffer 3071 nicht anwendbar. Die Abgrenzung zu komplexeren Rekonstruktionen am Herzen muss im Operationsbericht eindeutig dokumentiert sein.
Tipp: Bei iatrogenen Myokardperforationen während minimalinvasiver Eingriffe ist die GOÄ 3071 voll berechnungsfähig, sofern ein eigenständiger offener oder thorakoskopischer Folgeeingriff zur Rettung des Patienten notwendig wird.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3071
Fallbeispiel 1: Versorgung einer Stichverletzung
Ein Patient wird mit einer penetrierenden Stichverletzung im linken Thoraxbereich notfallmäßig eingeliefert. Nach medianer Sternotomie zeigt sich eine 1,5 cm lange, spritzende Blutung aus der Vorderwand des linken Ventrikels. Der Operateur versorgt die Myokardverletzung mittels direktem Nahtverschluss unter Verwendung von Filz-Zügeln. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3071 zum Schwellensatz (2,3-fach), da keine unvorhergesehenen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 2: Iatrogene Perforation bei Katheterablation
Während einer elektrophysiologischen Untersuchung kommt es zu einer akuten Perforation des rechten Vorhofohrs mit beginnender Herzbeuteltamponade. Nach sofortiger Thorakotomie erfolgt die direkte Naht der Perforationsstelle am schlagenden Herzen. Neben der Notfall-Thorakotomie wird die GOÄ-Ziffer 3071 berechnet. Aufgrund der Reanimationsbedingungen und des erhöhten Schwierigkeitsgrades wird ein gesteigerter Steigerungssatz von 3,5 angewendet.
Fallbeispiel 3: Pfählungsverletzung bei Verkehrsunfall
Ein Patient erleidet bei einem Autounfall eine Pfählungsverletzung durch ein abgebrochenes Lenkradteil, welches das Myokard des rechten Ventrikels verletzt. Nach chirurgischer Freilegung erfolgt die aufwendige Rekonstruktion und Naht des zerfetzten Myokardgewebes. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3071, wobei die erhöhte Gewebedestruktion eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3071: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Doppelabrechnung der GOÄ-Ziffer 3071 neben anderen großen herzchirurgischen Eingriffen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Naht eine selbstständige Leistung darstellt. Wird beispielsweise im Rahmen eines geplanten Klappenersatzes das Myokard verschlossen, ist dies mit der Hauptleistung abgegolten.
Zudem führen mangelhafte Begründungen bei der Überschreitung des Schwellensatzes regelmäßig zu Kürzungen. Die bloße Diagnose einer Myokardverletzung reicht nicht aus, um den 3,5-fachen Satz zu rechtfertigen. Es müssen patientenindividuelle Besonderheiten wie eine extreme Blutungsneigung oder anatomische Varianten detailliert dargelegt werden.
Achtung: Die präoperative Planung schließt die Ziffer 3071 in der Regel aus. Sie ist fast ausschließlich für unvorhergesehene Notfälle, traumatische Ereignisse oder akute iatrogene Komplikationen reserviert.
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Dokumentation der GOÄ 3071: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation, die Größe der Myokardverletzung sowie die verwendete Nahttechnik detailliert beschreiben. Auch die Darstellung des akuten Handlungsbedarfs (z. B. hämorrhagischer Schock, Tamponade) ist essenziell.
Zusätzlich sollten alle intraoperativen Besonderheiten, die den Eingriff erschwert haben, zeitnah im Protokoll festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise stark verändertes Gewebe, erschwerte Sichtverhältnisse oder die Notwendigkeit von temporären Entlastungsmaßnahmen. Diese Angaben bilden das Fundament für eine rechtssichere Rechnungsstellung.
Dokumentationsbeispiel: "Notfallmäßige mediane Sternotomie bei Zustand nach penetrierendem Thoraxtrauma. Darstellung einer 2 cm langen, stark blutenden Risswunde im Bereich des linken Herzohrs. Blutstillung und anschließende Versorgung der Myokardverletzung mittels fortlaufender Prolene-Naht (Größe 4-0) unter Verwendung von Teflon-Filz-Streifen zur Gewebesicherung. Vollständige Hämostase."
GOÄ 3071: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ-Ziffer 3071 aufgrund der Komplexität des Eingriffs häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein instabiler Kreislaufzustand des Patienten, erhebliche Verwachsungen nach Voroperationen oder eine erschwerte Zugänglichkeit der Hinterwand des Myokards. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und für medizinische Laien nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3071 können weitere Ziffern für begleitende Maßnahmen anfallen. Häufig wird die Thorakotomie (z. B. nach GOÄ 2990) oder die Anlage von Drainagen (z. B. nach GOÄ 310) kombiniert berechnet. Auch Anästhesieleistungen und intensivmedizinische Überwachungsmaßnahmen sind separat anzusetzen. Es ist jedoch streng darauf zu achten, dass keine Zielleistungsstörungen vorliegen und jede Ziffer eine eigenständige, nicht in der Hauptleistung enthaltene Maßnahme abbildet.
Ziffer 3071 in der neuen GOÄ
Ziffer 3071 wird als neue Nummer 9552 fortgeführt — „Naht einer Myokardverletzung, als selbständige Leistung". Der feste Satz beträgt 373,20 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €). Abrechenbar: 1x als selbständige Leistung.
Die Selbständigkeit bleibt entsprechend dem Altkommentar zu beachten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3071
Was hat nicht gestimmt?