GOÄ 3072: Verschluss des Vorhofseptumdefektes abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3072
Operativer Verschluss des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3072 für den Verschluss eines Vorhofseptumdefektes (ASD II) – inklusive Analogabrechnung und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3072

GOÄ-Ziffer 3072: Operativer Verschluss des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ (3000 Punkte)

Die Ziffer 3072 beschreibt den chirurgischen Verschluss eines Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ (ASD II). Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XIII (Herzchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Der Eingriff dient der Korrektur eines angeborenen Herzfehlers, bei dem eine Fehlbildung der Scheidewand zwischen den Vorhöfen vorliegt.

Inhaltlich umfasst die Ziffer den kompletten operativen Akt des Verschlusses. Dies beinhaltet den Zugang zum Herzen, die Etablierung der extrakorporalen Zirkulation sowie den eigentlichen Defektverschluss. Die Wahl der chirurgischen Technik, ob Direktnaht oder der Einsatz eines Perikardflickens, beeinflusst die Ziffernauswahl nicht.

GOÄ 3072 in der Praxis: Indikationen und interventionelle Alternativen

Der klassische Anwendungsbereich der GOÄ 3072 ist der offene herzchirurgische Verschluss eines ASD II unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine. Diese Methode kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Defekt aufgrund seiner Größe oder einer ungünstigen Anatomie nicht für ein interventionelles Verfahren geeignet ist. Auch bei kombinierten Eingriffen, beispielsweise in Verbindung mit einer Klappenrekonstruktion, ist der offene Weg indiziert.

In der modernen Kardiologie hat sich jedoch der interventionelle Verschluss mittels Kathetertechnik (z. B. Amplatzer-Occluder) als Standard für geeignete Befunde etabliert. Für diesen minimalinvasiven Verschluss eines ASD II oder eines offenen Foramen ovale (PFO) ist die chirurgische GOÄ 3072 nicht direkt anwendbar. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung über eine Analogbewertung der GOÄ-Ziffer 5348.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3072

Fallbeispiel 1: Offener chirurgischer Verschluss mittels Direktnaht bei ASD II

Ein Patient mit einem symptomatischen, hämodynamisch relevanten Vorhofseptumdefekt vom Sekundum-Typ wird mittels medianer Sternotomie operiert. Nach Anschluss an die Herz-Lungen-Maschine und Eröffnung des rechten Vorhofs erfolgt der direkte Verschluss des Defekts durch eine fortlaufende Naht. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3072 mit dem Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Operativer Verschluss mittels Perikardflicken bei großem Defekt

Bei einer Patientin zeigt sich ein sehr großer ASD II, der eine Direktnaht unmöglich macht. Der Chirurg entnimmt ein Stück des patienteneigenen Perikards, bereitet dieses vor und verschließt den Defekt mittels Flickenplastik (Patch). Aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands bei der Flickenpräparation und -anpassung wird die GOÄ 3072 mit einem gesteigerten Faktor von 2,8 abgerechnet. Die Begründung wird in der Rechnung detailliert dargelegt.

Fallbeispiel 3: Interventioneller Verschluss eines PFO (Analogabrechnung)

Ein Patient stellt sich nach einem kryptogenen ischämischen Schlaganfall zum interventionellen Verschluss eines offenen Foramen ovale (PFO) vor. Der Eingriff erfolgt minimalinvasiv über die Vena femoralis mittels eines Schirmchendezentrums unter Durchleuchtungs- und Ultraschallkontrolle. Da kein offener chirurgischer Eingriff vorliegt, erfolgt die Abrechnung korrekt über die Analogziffer 5348 (Interventioneller Verschluss eines Vorhofseptumdefektes) zum 2,3-fachen Satz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3072: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3072 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 3073. Die Ziffer 3073 beschreibt den Verschluss eines Vorhofseptumdefektes vom Primum-Typ (ASD I) oder eines Sinus-venosus-Defektes. Da es sich um unterschiedliche anatomische Entitäten handelt, schließt die GOÄ die gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern am selben Herzen explizit aus.

Ein weiterer kritischer Punkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist die Verwechslung von offen-chirurgischen und interventionellen Verfahren. Private Krankenversicherungen fordern regelmäßig Rückzahlungen, wenn die operative Ziffer 3072 für einen kathetergestützten Verschluss herangezogen wurde. Für kathetergestützte Eingriffe muss zwingend die Analogabrechnung nach GOÄ 5348 genutzt werden.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3072 setzt zwingend eine offene chirurgische Eröffnung des Herzens voraus. Die fälschliche Deklaration eines Kathetereingriffs unter dieser Ziffer wird von Prüfstellen als Falschabrechnung gewertet.

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Dokumentation der GOÄ 3072: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der gewählte Zugangsweg, die Details zur extrakorporalen Zirkulation und die genaue Beschaffenheit des Defekts dokumentiert sein. Auch die Art des Verschlusses – ob Direktnaht oder Patch-Plastik – muss eindeutig aus dem Bericht hervorgehen.

Falls ein erhöhter Schwierigkeitsgrad vorlag, der eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigt, muss dieser Mehraufwand bereits im OP-Bericht plastisch beschrieben werden. Zeitliche Verzögerungen, anatomische Besonderheiten oder unerwartete Blutungen sollten mit genauen Zeitangaben und chirurgischen Details hinterlegt sein, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei zu belegen.

Dokumentationsbeispiel: Medianer Zugang, Etablierung der HLM. Eröffnung des rechten Vorhofs. Darstellung eines 2,5 cm großen ASD II. Aufgrund der Ränder keine Direktnaht möglich. Entnahme und Präparation eines autologen Perikardflickens. Einnähen des Flickens mittels fortlaufender Prolene-Naht 4-0. Vollständiger, dichter Verschluss.

GOÄ 3072: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 3072 kann bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsbedingungen über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Ein typischer Grund für eine Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz ist das Vorliegen von ausgeprägten Verwachsungen bei Zustand nach vorangegangenen herzchirurgischen Eingriffen. Auch eine instabile Hämodynamik des Patienten oder komplexe anatomische Verhältnisse, die eine verlängerte Bypass-Zeit erfordern, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer offenen Herzoperation treten regelmäßig weitere abrechenbare Leistungen auf. Typischerweise wird die GOÄ 3072 in Kombination mit Anästhesieleistungen, der Überwachung mittels transösophagealer Echokardiographie (TEE, z. B. GOÄ 424) und den Ziffern für die extrakorporale Zirkulation (HLM, GOÄ 3095) abgerechnet. Es ist darauf zu achten, dass selbstständige Begleituntersuchungen separat ausgewiesen werden, sofern sie nicht integraler Bestandteil der Hauptleistung sind.

Tipp: Dokumentieren Sie bei einer beabsichtigten Steigerung die genaue Dauer der extrakorporalen Zirkulation und eventuelle Abweichungen vom Standardverlauf. Dies erleichtert die Begründung gegenüber privaten Krankenversicherungen erheblich.

Ziffer 3072 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ überführt Ziffer 3072 in die neue Nummer 9592 — „Operativer Verschluss eines angeborenen Vorhofseptumdefektes oder Sinus venosus-Defektes" — mit festem Satz von 589,26 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 402,18 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3072

Nein, die GOÄ 3072 ist primär für den offenen operativen Verschluss vorgesehen. Für den interventionellen Verschluss eines PFO oder ASD II ist stattdessen eine Analogabrechnung nach der GOÄ-Ziffer 5348 sachgerecht. Dies entspricht den offiziellen Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Die GOÄ-Ziffer 3072 darf nicht zeitgleich mit der GOÄ-Ziffer 3073 abgerechnet werden. Die Ziffer 3073 beschreibt den operativen Verschluss eines Vorhofseptumdefektes vom Primum-Typ oder eines Sinus-venosus-Defektes. Da es sich um unterschiedliche anatomische Defekttypen handelt, schließt sich eine gemeinsame Abrechnung am selben Defekt aus.
Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ 3072 genau 402,18 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 174,86 Euro für die 3000 Punkte umfassende Leistung. Bei begründetem Mehraufwand kann der Schwellenwert bis zum 3,5-fachen Satz auf 612,01 Euro gesteigert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist bei besonderen Erschwernissen während der Operation möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen bei Re-Operationen, anatomische Varianten oder schwere intraoperative Blutungen. Auch eine signifikant verlängerte OP-Dauer oder instabile hämodynamische Verhältnisse rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor.
Die GOÄ-Ziffer 5348 dient als Analogziffer für den minimalinvasiven, interventionellen Verschluss eines ASD II oder PFO mittels Schirmchen (Occluder). Da die GOÄ von 1996 diese moderne Kathetertechnik nicht originär abbildet, wird diese Leistung analog bewertet. Die Abrechnung der chirurgischen Ziffer 3072 ist in diesen interventionellen Fällen nicht korrekt. lichen Fällen nicht korrekt.
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