GOÄ 319: Prostata- & Schilddrüsenpunktion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 319
Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,82 € 2,3x
Höchstsatz 40,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 319: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung von Prostata- und Schilddrüsenpunktionen sowie wichtige BÄK-Vorgaben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 319

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 319 wie folgt:

Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse

Diese Ziffer bildet die diagnostische oder therapeutische Punktion der genannten Organe ab. Der Leistungsinhalt umfasst die sterile Vorbereitung, das Einbringen der Punktionskanüle oder der Biopsienadel sowie die Aspiration von Flüssigkeit oder die Gewinnung von Gewebe. Auch die Durchführung einer Stanzbiopsie der Prostata bei Verdacht auf ein Prostatakarzinom fällt unter diese Leistungslegende.

Die Ziffer ist dem Abschnitt C III. (Punktionen) zugeordnet. Besondere Vorbemerkungen schränken die Anwendung nicht ein, jedoch sind die allgemeinen Bestimmungen zur Mehrfachberechnung und die spezifischen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu beachten.

GOÄ 319 in der Praxis: Indikationen und Besonderheiten bei Mehrfachbiopsien

In der urologischen und endokrinologischen Praxis gehört die GOÄ-Ziffer 319 zu den Standardleistungen. Bei der Schilddrüse steht die Feinnadelaspirationsbiopsie (FNAB) zur Abklärung suspekter, kalter Knoten im Vordergrund. Hierbei wird in der Regel eine einzige Punktion durchgeführt, um zytologisches Material zu gewinnen.

Deutlich komplexer gestaltet sich die Abrechnung in der Urologie bei der Verdachtsdiagnose eines Prostatakarzinoms. Zur Gewährleistung einer hinreichenden diagnostischen Sicherheit ist eine systematische Biopsie erforderlich. Wissenschaftliche Leitlinien und die Bundesärztekammer fordern hierfür in der Regel eine Entnahme von mindestens zehn Gewebezylindern.

Tipp: Da die Leistungslegende der Nr. 319 keine mengenmäßige Beschränkung enthält, kann die Ziffer für jede einzelne, medizinisch notwendige Stanze separat berechnet werden. Bei einer 10-fach-Biopsie wird die Ziffer folglich 10-mal in der Rechnung aufgeführt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 319

Fallbeispiel 1: Systematische Prostatastanzbiopsie

Ein Patient stellt sich mit einem suspekten Tastbefund und einem signifikant erhöhten PSA-Wert vor. Es erfolgt eine transrektale, ultraschallgesteuerte Prostatastanzbiopsie, bei der insgesamt 12 Gewebezylinder aus verschiedenen Arealen entnommen werden. Die Durchführung erfolgt in Lokalanästhesie.

Die Abrechnung erfolgt durch den 12-fachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 319. Die medizinische Notwendigkeit der Mehrfachbiopsie ergibt sich aus den urologischen Leitlinien zur Tumordiagnostik. Zusätzlich werden die Ultraschallsteuerung (z. B. Nr. 410 und 420) sowie die Infiltrationsanästhesie (Nr. 490) berechnet.

Fallbeispiel 2: Feinnadelpunktion eines Schilddrüsenknotens

Bei einer Patientin wird sonographisch ein echoarmer, szintigraphisch kalter Schilddrüsenknoten von 1,5 cm Durchmesser festgestellt. Zur zytologischen Abklärung führt der Arzt eine Feinnadelpunktion unter sonographischer Sicht durch.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 319 einmalig abgerechnet. Neben der Punktion wird die Schilddrüsensonographie nach Nr. 417 sowie die Ultraschallsteuerung nach Nr. 410 angesetzt. Die anschließende zytologische Untersuchung wird separat über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M (Labor) liquidiert.

Fallbeispiel 3: Prostata-Seed-Implantation (PSI)

Bei einem Patienten mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom wird eine interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie durchgeführt. Hierbei werden unter Ultraschallkontrolle 15 Hohlnadeln zur Platzierung der radioaktiven Seeds in die Prostata eingebracht.

Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer ist die GOÄ-Ziffer 319 im Rahmen der PSI einmal je Hohlnadel ansetzbar. Der Arzt rechnet die Nr. 319 somit 15-mal ab. Begleitende Leistungen wie die Zystourethroskopie (Nr. 1787) sind daneben ebenfalls berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 319: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 319 darf laut Regelwerk nicht neben den Ziffern 200 (Anlegen eines Wundverbandes) und 264 (Einbringung von Arzneimitteln in die Blase) berechnet werden. Solche Kombinationen führen bei der Rechnungsprüfung unweigerlich zur Kürzung.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Abrechnung im Rahmen der Prostata-Seed-Implantation. Private Krankenversicherungen prüfen hier sehr genau, ob unzulässige Nebeneinanderberechnungen vorliegen. Bestimmte Begleitmahnahmen sind in diesem speziellen Kontext nicht separat berechnungsfähig.

Achtung: Bei einer Prostata-Seed-Implantation dürfen die Lokalanästhesie der Harnröhre (Nr. 488) sowie das Einlegen eines Blasenkatheters (Nrn. 1729, 1732, 1733) nicht neben der Nr. 319 abgerechnet werden, da diese als abgegolten gelten.

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Dokumentation der GOÄ 319: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. Insbesondere bei der Mehrfachabrechnung der Nr. 319 bei Prostatabiopsien muss die exakte Anzahl und die jeweilige Lokalisation der Gewebeentnahme zweifelsfrei aus der Patientenakte hervorgehen. Jede einzelne Stanze sollte mit einer anatomischen Zuordnung (z. B. "rechts apikal", "links lateral") dokumentiert werden.

Auch der Einsatz von Hilfsmitteln wie der Ultraschallsteuerung muss explizit im Bericht erwähnt werden. Dies sichert nicht nur die Abrechnung der Punktion selbst, sondern auch die der begleitenden Sonographie-Ziffern.

Dokumentationsbeispiel: Transrektale Prostatastanzbiopsie unter sonographischer Führung (Sonde 7,5 MHz). Lokalanästhesie mittels periprostatischem Block (10 ml Mepivacain 1%). Systematische Entnahme von insgesamt 10 Gewebezylindern (je 5 rechts/links, exakte Lokalisationen siehe Biopsieschema). Keine unmittelbaren Komplikationen.

GOÄ 319: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung bei der Schilddrüsenpunktion sind eine extreme Adipositas des Patienten, eine ausgeprägte Kropfbildung (Struma) mit Einengung der Trachea oder sehr kleine, schwer zugängliche Knoten.

Bei der Prostatapunktion rechtfertigen starke postoperative Vernarbungen, eine ausgeprägte Prostatahyperplasie oder eine erhebliche Unruhe des Patienten einen erhöhten Zeitaufwand. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Nr. 319 wird selten als Einzelleistung erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die sonographische Steuerung nach Nr. 410, die Organ-Sonographie nach Nr. 417 (Schilddrüse) beziehungsweise Nr. 410/420 (transrektaler Ultraschall der Prostata) sowie die Lokalanästhesie nach Nr. 490. Die histologische Aufarbeitung des gewonnenen Materials erfolgt durch den Pathologen und ist nicht Bestandteil der urologischen oder endokrinologischen Liquidation.

Ziffer 319 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 319 (Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 26,82 €):

  • 922 „Punktion bzw. Saugbiopsie der Prostata, je Sitzung" (40,78 €) — bei Prostatapunktion oder Prostatastanzbiopsie
  • 923 „Punktion der Schilddrüse, ggf. beidseitig, je Herd" (39,53 €) — bei Schilddrüsenpunktion
  • 10197 „Ultraschallgesteuerte Entnahme von bis zu zwölf Stanzbiopsien aus der Prostata, …" (111,98 €) — bei Prostatapunktion oder Prostatastanzbiopsie; ultraschallgesteuerte transrektale Stanzbiopsie der Prostata

Die Spanne reicht von 39,53 € bis 111,98 € — der genaue Ansatz ergibt sich aus dem Operationsbericht.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 319

Die GOÄ-Ziffer 319 darf für jede medizinisch notwendige Prostatastanze einzeln berechnet werden. Bei einer standardmäßigen diagnostischen Abklärung sind somit in der Regel zehn oder mehr Ansätze der Ziffer 319 zulässig. Dies entspricht den wissenschaftlichen Leitlinien und den Empfehlungen der Bundesärztekammer.
Ja, die sonographische Steuerung und Überwachung der Punktion kann zusätzlich abgerechnet werden. Hierfür kommen in der Regel die GOÄ-Ziffern 410 und gegebenenfalls 420 für weitere Organe oder Zielgebiete zum Ansatz. Achten Sie dabei auf die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts C VI.
Bei einer Prostata-Seed-Implantation dürfen die Lokalanästhesie der Harnröhre nach Nr. 488 sowie Katheterisierungen nach den Nrn. 1729, 1732 und 1733 nicht neben der Nr. 319 berechnet werden. Erlaubt sind hingegen die parallel durchgeführte Sonographie sowie eine Zystourethroskopie nach Nr. 1787.
Ja, bei erschwerten Bedingungen kann die Ziffer 319 über den Regelsatz von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ungünstige Lage des Knotens, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder eine ausgeprägte Adipositas des Patienten.
Die GOÄ-Ziffer 319 darf nicht am selben Behandlungstag neben den Ziffern 200 (Verband) und 264 (Einbringung von Arzneimitteln in die Blase) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den offiziellen Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert und zwingend zu beachten.
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