GOÄ 321: Sondierung & Fistelkatheter korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 321
Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation
Punktzahl 50  
Einfachsatz 2,91 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,69 € 2,3x
Höchstsatz 10,19 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 321: So rechnen Sie die Sondierung natürlicher Gänge und Fisteln rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 321

Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Instillation

Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 321 beschreibt eine diagnostische oder therapeutische Intervention an anatomischen Gängen oder pathologischen Fistelverbindungen. Diese Ziffer deckt sowohl die rein mechanische Sondierung als auch das Einbringen eines Katheters ab. Auch eine eventuell nachfolgende Injektion oder Instillation von flüssigen Substanzen wie Spüllösungen oder Medikamenten ist bereits mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ 321 in der Praxis: Sondierung und Fisteldiagnostik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 321 vor allem in der HNO-Heilkunde, der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie in der Allgemeinchirurgie Anwendung. Ein klassisches Beispiel für natürliche Gänge ist der Ausführungsgang der Speicheldrüsen bei Verdacht auf Speichelsteine. Organe des Magen-Darm-Traktes zählen explizit nicht zu den natürlichen Gängen im Sinne dieser Abrechnungsbestimmung.

Bei der Untersuchung von Fisteln, also pathologischen, röhrenförmigen Verbindungen, dient die Sonde der Richtungs- und Tiefenbestimmung. Wird im selben Sitz zunächst eine Sondierung durchgeführt und danach ein Fistelkatheter eingeführt, ermöglicht die Formulierung oder in der Leistungslegende eine zweifache Berechnung der Ziffer 321.

Tipp: Achten Sie bei der Abrechnung darauf, ob es sich um eine reine Untersuchung oder um eine therapeutische Instillation handelt, um die Begründung für eventuelle Steigerungssätze vorzubereiten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 321

Fallbeispiel 1: Sondierung des Wharton-Gangs

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung der Unterkieferspeicheldrüse vor. Der Arzt führt eine vorsichtige Sondierung des Wharton-Gangs mittels einer feinen Knopfsonde durch, um ein Konkrement auszuschließen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 321 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Untersuchung und Katheterisierung einer Analfistel

Bei einem Patienten mit einer chronischen Analfistel wird der Fistelgang zunächst mit einer biegsamen Sonde ausgetastet. Anschließend führt der Chirurg einen Fistelkatheter zur Vorbereitung einer Spülung ein. Da beide Teilleistungen erbracht wurden, ist die GOÄ 321 in dieser Sitzung zweimal berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Spülung eines infizierten Fistelgangs

Nach Einbringen eines Fistelkatheters erfolgt eine therapeutische Instillation einer antiseptischen Lösung in den Fistelgang. Die therapeutische Instillation ist integraler Bestandteil der GOÄ 321 und wird nicht gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 321 unter Berücksichtigung des erhöhten Aufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 321: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 321 mit der Ziffer 200 für das Anlegen eines Wundverbandes. Die allgemeinen Bestimmungen schließen diese Kombination am selben Behandlungstag aus. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig, wenn beide Ziffern auf der Rechnung erscheinen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 370 für die Kontrastmitteleinbringung. Wird ein Katheter primär zur Kontrastmitteleinbringung gelegt, ist die Ziffer 321 darin bereits enthalten. Nur wenn die Sondierung als eigenständige diagnostische Vorleistung stattfand, dürfen beide Ziffern nebeneinander abgerechnet werden.

Achtung: Die Sondierung von Teilen des Magen-Darm-Traktes darf niemals unter der GOÄ 321 abgerechnet werden, da diese nicht als natürliche Gänge im Sinne dieser Ziffer gelten.

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Dokumentation der GOÄ 321: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Krankenblatt müssen die Indikation, der genaue anatomische Ort und das verwendete Instrumentarium exakt festgehalten werden. Auch die Menge und Art einer eventuell eingebrachten Spüllösung oder Instillation müssen dokumentiert sein.

Falls die Ziffer 321 aufgrund von Sondierung und anschließender Katheterisierung doppelt abgerechnet wird, muss dieser zweistufige Behandlungsablauf explizit aus der Dokumentation hervorgehen. Nur so lässt sich die doppelte Abrechnung im Falle einer Nachfrage plausibel begründen.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Sialolithiasis submandibularis links. Sondierung des Ductus submandibularis mit Knopfsonde Gr. 1. Keine Passagebehinderung bis 2 cm Tiefe. Anschließend Instillation von 1 ml Kochsalzlösung zur Spülung.

GOÄ 321: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Abweichen vom Regelsatz bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen gerechtfertigt. Typische Begründungen sind verengte oder stark verwinkelte Fistelgänge, ausgeprägte Vernarbungen oder eine mangelnde Compliance des Patienten. Auch ein erhöhter Zeitaufwand bei der vorsichtigen Sondierung entzündeter Areale rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 321 zusammen mit Lokalanästhesien oder beratenden Leistungen kombiniert. Bei chirurgischen Interventionen ist zudem die Kombination mit Exzisionen oder Inzisionen denkbar. Achten Sie stets darauf, dass die erbrachten Leistungen eigenständig und nicht Bestandteil einer umfassenderen operativen Ziffer sind.

Ziffer 321 in der neuen GOÄ

Die Leistung Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation (Ziffer 321) wird in der neuen GOÄ auf folgende Positionen abgebildet (bisher 2,3-facher Satz: 6,69 €):

  • 3316 „Untersuchung von Analfisteln mit der Sonde, ggf. einschließlich -Instillation und …" (20,37 €)
  • 925 „Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde und/oder Einführung eines …" (18,67 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 321

Die GOÄ 321 darf zweimal berechnet werden, wenn eine Fistel zunächst mittels Sonde untersucht und anschließend ein Fistelkatheter eingeführt wird. Dies ist durch das Bindeglied oder in der Leistungslegende begründet. Beide Schritte müssen dafür detailliert dokumentiert sein.
Nein, Teile des Magen-Darm-Traktes gelten nicht als natürliche Gänge im Sinne der GOÄ-Ziffer 321. Die Sondierung des Magen-Darm-Trakts ist über andere, spezifische Ziffern der GOÄ abzubilden.
Eine Nebeneinanderberechnung ist nur zulässig, wenn die Sondierung eine eigenständige diagnostische Vorleistung war. Diente das Legen des Katheters primär der Kontrastmitteleinbringung, ist die GOÄ 321 in der GOÄ 370 enthalten.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist bei erschwerten Bedingungen wie stark vernarbten, verengten oder stark verwinkelten Gängen zulässig. Auch eine akute Entzündung oder mangelnde Patientenmitarbeit können als Begründung dienen.
Nein, eine anschließende Injektion oder Instillation wie eine Spülung ist bereits explizit in der Leistungslegende der GOÄ 321 enthalten. Sie darf daher nicht als eigenständige Leistung zusätzlich berechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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