GOÄ 3592.H1: Gamma-GT korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3592.H1
Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Die Bestimmung der Gamma-GT nach GOÄ 3592.H1 gehört zu den häufigsten Laborleistungen. Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3592.H1

GOÄ-Ziffer 3592.H1: Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT) - 40 Punkte

Diese Gebührenordnungsposition umfasst die quantitative Bestimmung der Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-GT) im Serum oder Plasma. Das Enzym ist membranständig und primär im hepatobiliären System lokalisiert. Die Messung erfolgt in der Regel über eine standardisierte IFCC-Referenzmethode mittels photometrischer Erfassung der Farbänderung im Reaktionsgemisch.

GOÄ 3592.H1 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung der Gamma-GT ist der sensitivste Parameter für die Erfassung von Erkrankungen der Leber und der Gallenwege. Klinisch relevante Erhöhungen liegen bei Frauen ab 39 U/l und bei Männern ab 66 U/l vor. Nahezu alle hepatobiliären Erkrankungen gehen mit einem Anstieg dieses Leitenzyms einher, weshalb die Ziffer eine herausragende diagnostische Bedeutung besitzt.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Aufdeckung eines chronischen Alkoholmissbrauchs. Hier stellt die Bestimmung eine kostengünstige Alternative zur aufwendigen CDT-Diagnostik dar. Aufgrund der biologischen Halbwertszeit von etwa vier Tagen eignet sich der Parameter zudem hervorragend für die Verlaufskontrolle nach akuten Ereignissen.

Tipp: Die parallele Bestimmung von GPT (Nr. 3595.H1) und Cholinesterase (Nr. 3589.H1) optimiert das hepatobiliäre Screening erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3592.H1

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Fettleberhepatitis

Ein Patient stellt sich mit unspezifischen Oberbauchbeschwerden und Verdacht auf eine alkoholische Fettleber vor. Zur Abklärung der Leberbeteiligung wird die Gamma-GT im Serum bestimmt. Die Abrechnung erfolgt nach der Ziffer 3592.H1 mit dem Regelhöchstsatz von 1,15 (2,68 €).

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Gallenkolik

Eine Patientin wird drei Tage nach einer abgeklungenen Gallenkolik zur Verlaufskontrolle einbestellt. Da die Halbwertszeit des Enzyms rund vier Tage beträgt, liefert die Bestimmung verlässliche Hinweise auf das Abklingen der Cholestase. Abgerechnet wird die Leistung nach GOÄ 3592.H1 zum Einfachsatz oder Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 3: Monitoring bei Dauermedikation

Bei einem Patienten unter langfristiger Therapie mit Antiepileptika ist ein regelmäßiges Screening auf toxische Leberschäden erforderlich. Die Bestimmung der Gamma-GT dient hier als hochsensitiver Indikator für eine medikamenteninduzierte Leberaffektion. Die Leistung wird regelkonform über die Ziffer 3592.H1 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3592.H1: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Missachtung von Ausschlussregelungen bei Dialysepatienten. Im ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nach Nr. 793 ist die Bestimmung der Gamma-GT nicht gesondert berechnungsfähig. Entsprechende Rechnungen werden von den privaten Krankenversicherungen regelmäßig gekürzt.

Zudem müssen Abrechnungsstellen die H1-Höchstwertregelung beachten, da die Ziffer 3592.H1 zu den 23 M-II-Leistungen gehört, die dieser Deckelung unterliegen. Eine Überschreitung des Höchstwerts führt unweigerlich zu Beanstandungen im Prüfverfahren.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen alternativ die Abrechnung als M-I-Leistung nach Nr. 3513 geprüft wird, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3592.H1: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikationsstellung, das Entnahmedatum sowie das quantitative Laborergebnis präzise festgehalten werden. Auch die angewandte IFCC-Standardmethode sollte im Laborblatt ersichtlich sein.

Dokumentation: V. a. toxische Leberschädigung bei Dauermedikation. Venöse Blutentnahme erfolgt. Bestimmung Gamma-GT (IFCC-Methode) im Serum: Wert 112 U/l (mäßig erhöht).

GOÄ 3592.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M II ist eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus nur in seltenen Ausnahmefällen begründbar. Da die Präanalytik der Gamma-GT als äußerst problemlos gilt, müssen für einen höheren Steigerungsfaktor außergewöhnliche, patientenbezogene Erschwernisse vorliegen und detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Gamma-GT selten isoliert bestimmt. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit weiteren Leberenzymen wie GPT (Nr. 3595.H1) und GOT (Nr. 3594.H1) sowie der Cholinesterase (Nr. 3589.H1). Hierbei ist stets die Einhaltung der laborärztlichen Höchstwertregelungen zu überwachen.

Ziffer 3592.H1 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3592.H1 ("Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)") führt die neue GOÄ unter Nummer 11063 weiter — zum festen Satz von 1,10 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3592.H1

Die GOÄ-Ziffer 3592.H1 ist mit 40 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 2,33 Euro und einem Regelhöchstsatz von 2,68 Euro bei einem Steigerungsfaktor von 1,15.
Die Leistung ist als hochsensitives Screening auf hepatobiliäre Erkrankungen sowie zur Verlaufskontrolle indiziert. Zudem dient sie der Differenzialdiagnostik von Leber- und Gallengangserkrankungen sowie dem Nachweis von chronischem Alkoholmissbrauch.
Ja, die Bestimmung der Gamma-GT unterliegt als M-II-Leistung der H1-Höchstwertregelung. Diese Regelung begrenzt das Gesamthonorar für bestimmte Laborleistungen innerhalb eines Behandlungsfalls.
Ja, alternativ kann die Gamma-GT-Bestimmung als M-I-Leistung nach der GOÄ-Ziffer 3513 abgerechnet werden. Dies ist möglich, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen für Basislaborleistungen erfüllt sind.
Nein, im ursächlichen Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung ist die Bestimmung der Gamma-GT nicht gesondert berechnungsfähig. Dies ist beim Ausschluss im Kontext mit der GOÄ-Ziffer 793 zu beachten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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