GOÄ 3593.H1: GLDH-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3593.H1
Glutamatdehydrogenase (GLDH)
Punktzahl 50  
Einfachsatz 2,91 € 1,0x
Regelhöchstsatz 3,35 € 1,1x
Höchstsatz 3,78 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der Glutamatdehydrogenase (GLDH) nach GOÄ-Ziffer 3593.H1: Indikationen, Höchstwerte und Tipps zur fehlerfreien Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3593.H1

3593.H1: Glutamatdehydrogenase (GLDH) - Punktzahl: 50

Die GOÄ-Ziffer 3593.H1 beschreibt die quantitative Bestimmung der Glutamatdehydrogenase (GLDH) im Labor. Dieses Enzym ist ein wichtiger Marker in der Leberdiagnostik. Die Analyse erfolgt in der Regel aus Serum oder Plasma.

Die Bestimmung wird mittels photometrischer Verfahren durchgeführt. Dabei wird die Abnahme von NADH gemessen, was Rückschlüsse auf die Enzymaktivität zulässt. Diese Leistung ist dem Abschnitt M II. 5. (Substrate, Metabolite, Enzyme) zugeordnet.

GOÄ 3593.H1 in der Praxis: Indikation und Stellenwert in der Leberdiagnostik

Die Bestimmung der GLDH dient primär dem Nachweis von schweren Leberzellnekrosen. Da GLDH ein rein mitochondriales Enzym ist, wird es erst bei tiefgreifender Schädigung der Hepatozyten freigesetzt. Dies unterscheidet sie von rein zytosolischen Enzymen.

Im klinischen Alltag spielt die Ziffer eine spezialisierte Rolle. Statistisch gesehen kommen auf eine GLDH-Bestimmung rund 140 Bestimmungen der Gamma-GT. Dennoch ist sie bei Verdacht auf toxische Leberschäden oder akuten Verschlussikterus unverzichtbar.

Achtung: Die Probe muss nach der Entnahme extrem rasch aufbereitet werden. Bei Raumtemperatur nimmt die Aktivität der GLDH bereits innerhalb von 24 Stunden um etwa 10 % ab, was das Testergebnis verfälschen kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3593.H1

Fallbeispiel 1: V.a. Paracetamol-Intoxikation

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine Überdosierung von Paracetamol vor. Zur Beurteilung einer schweren Mitochondrienschädigung wird die GLDH bestimmt. Neben den Transaminasen liefert die Ziffer 3593.H1 hier den entscheidenden Hinweis auf das Ausmaß der Leberzellnekrose.

Fallbeispiel 2: Akuter Verschlussikterus

Bei einer Patientin mit kolikartigen Oberbauchschmerzen und Gelbsucht besteht der Verdacht auf einen Gallengangsverschluss. Die Bestimmung der GLDH hilft, eine begleitende Leberzellschädigung abzugrenzen. Die Abrechnung erfolgt neben den cholestatischen Parametern über die Ziffer 3593.H1.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei hypoxischer Hepatitis

Nach einer erfolgreichen Reanimation zeigt ein Patient stark erhöhte Leberwerte. Zur Verlaufskontrolle der hypoxischen Hepatitis wird täglich die GLDH bestimmt. Die kontinuierliche Abnahme des Wertes dokumentiert die Erholung des Leberparenchyms.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3593.H1: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Missachtung der H1-Höchstwertregelung. Die Ziffer 3593.H1 gehört zu den 23 Leistungen, die dieser strengen Begrenzung unterliegen. Überschreitungen des Höchstwerts werden von den privaten Krankenversicherungen konsequent gestrichen.

Zudem beanstanden Prüfer oft die fehlende medizinische Begründung bei wiederholter Durchführung am selben Tag. Auch die mangelnde Dokumentation der Probenstabilität kann bei Plausibilitätsprüfungen zum Problem werden. Eine zeitnahe Zentrifugation muss im Zweifel nachweisbar sein.

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Dokumentation der GOÄ 3593.H1: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung essenziell. Es sollte stets die spezifische Indikation für die GLDH-Bestimmung in der Akte vermerkt sein. Dies gilt besonders bei der Abgrenzung zu leichteren Leberschäden.

Dokumentation: Blutentnahme um 08:30 Uhr bei V.a. toxische Leberschädigung. Sofortige Zentrifugation und Serumtrennung zur Sicherung der Probenstabilität für GLDH-Bestimmung.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Uhrzeit der Probenaufbereitung im Laborbuch oder der Praxissoftware zu erfassen. Dies schützt vor Regressforderungen bezüglich der Präanalytik.

GOÄ 3593.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Laborbereich ist die Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus streng reglementiert. Ein Schwellenwert von 1,3 darf nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand überschritten werden. Dies muss auf der Rechnung mit einer patientenbezogenen Begründung versehen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 3593.H1 wird selten isoliert angefordert. Sinnvoll ist die Kombination mit den Basislaborwerten für Transaminasen (GOT nach 3581, GPT nach 3582) und Cholestaseparametern. Auch die Bestimmung der Gamma-GT (3583) gehört zum typischen Leberprofil.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer Speziallaborwerte darauf, dass die Summe der Einzelgebühren den H1-Höchstwert nicht unzulässig überschreitet, um automatische Kürzungen zu vermeiden.

Ziffer 3593.H1 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3593.H1 ("Glutamatdehydrogenase (GLDH)") führt die neue GOÄ unter Nummer 12930 weiter — zum festen Satz von 2,08 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 3,35 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Glutamatdehydrogenase (GLDH) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3593.H1

Die Bestimmung der GLDH nach GOÄ-Ziffer 3593.H1 kostet im einfachen Satz 2,91 €. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15 beträgt die Gebühr 3,35 €. Der maximale Steigerungssatz von 1,3 liegt bei 3,78 €.
Die Abrechnung ist bei Verdacht auf schwere Leberzellschäden oder Nekrosen medizinisch begründet. Typische Indikationen sind toxische Leberschäden, akuter Verschlussikterus oder hypoxische Hepatitis. Sie dient der Abgrenzung zu rein zytosolischen Zellschäden.
Die GOÄ-Ziffer 3593.H1 unterliegt der H1-Höchstwertregelung für Speziallaborleistungen. Dies bedeutet, dass die Summe der unter diese Regelung fallenden Leistungen an einem Tag gedeckelt ist. Überschreitungen werden von Kostenträgern in der Regel gekürzt.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind schwierige Probenbeschaffenheiten wie stark lipämisches Serum.
Die GLDH ist in der Probe relativ instabil, weshalb Serum oder Plasma rasch gewonnen werden müssen. Bereits nach 24 Stunden Lagerung bei Raumtemperatur sinkt die Enzymaktivität um etwa 10 %. Eine schnelle Zentrifugation und Kühlung sind daher für valide Ergebnisse essenziell.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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