Erfahren Sie alles zur GOÄ-Ziffer 3591.H1 (CK-MB): Warum die Methode veraltet ist, welche modernen Alternativen existieren und was bei der Abrechnung gilt.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3591.H1
GOÄ-Ziffer 3591.H1: Creatinkinase MB (CK-MB), Immuninhibitionsmethode - Punktzahl: 50
Die Leistung beschreibt die quantitative Bestimmung des Isoenzyms Creatinkinase MB (CK-MB) im Serum oder Plasma unter Verwendung der Immuninhibitionsmethode. Diese labordiagnostische Untersuchung dient historisch dem Nachweis oder Ausschluss eines akuten Myokardinfarkts sowie der Verlaufsbeurteilung von Herzmuskelschädigungen. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und dort dem Unterabschnitt M5 (Substrate, Metabolite, Enzyme) zugeordnet.
In der modernen Labordiagnostik hat diese spezifische Aktivitätsbestimmung jedoch stark an Bedeutung verloren. Die offizielle Anmerkung zur GOÄ-Ziffer stellt klar, dass die Leistung mittlerweile als obsolet einzustufen ist. Der medizinische Standard verlangt heute präzisere Verfahren zur Infarktdiagnostik.
GOÄ 3591.H1 in der Praxis: Klinische Relevanz und moderne Alternativen
Obwohl die Ziffer 3591.H1 weiterhin in der Gebührenordnung für Ärzte existiert, ist ihre Anwendung im klinischen Alltag kaum noch zu rechtfertigen. Die Bestimmung der CK-MB-Aktivität mittels Immuninhibition ist fehleranfällig, da Kreuzreaktionen mit anderen CK-Isoformen (wie CK-BB oder makro-CK) das Ergebnis verfälschen können. Daher hat die Bestimmung der Troponin-Konzentration (GOÄ-Ziffer 3742) diese Methode nahezu vollständig verdrängt.
Sollte in Ausnahmefällen dennoch eine Bestimmung der CK-MB erforderlich sein, beispielsweise zur Beurteilung eines Reinfarkts in einem engen Zeitfenster, greift die moderne Medizin auf die Bestimmung der CK-MB-Masse (GOÄ-Ziffer 3788) zurück. Diese immunologische Methode ist deutlich sensitiver und spezifischer als die alte Aktivitätsmessung nach Ziffer 3591.H1.
Achtung: Die Abrechnung einer obsoleten Methode wie der GOÄ 3591.H1 kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Erstattungsverfahren durch private Krankenversicherungen zu erheblichen Problemen führen, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3591.H1
Fallbeispiel 1: Differenzierung einer isolierten CK-Erhöhung
Ein Patient stellt sich mit unspezifischen Muskelschmerzen und einer im Routinelabor stark erhöhten Gesamt-Creatinkinase (Gesamt-CK) vor. Zur Abgrenzung einer Skelettmuskelschädigung von einer potenziellen Herzmuskelbeteiligung wird die CK-MB bestimmt. Erfolgt dies über die ältere Immuninhibitionsmethode, wird die GOÄ-Ziffer 3591.H1 mit dem Regelsatz von 3,35 € abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Myokardschädigung bei chronischer Myopathie
Bei einer Patientin mit bekannter chronischer Myopathie soll eine kardiale Mitbeteiligung untersucht werden. Da Troponin-Werte in diesem speziellen Kontext uneindeutig sein können, entscheidet sich das Labor für die zusätzliche Bestimmung der CK-MB-Aktivität. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3591.H1 neben der Gesamt-CK nach Ziffer 3510.
Fallbeispiel 3: Retrospektive Verlaufskontrolle bei partiellem Reinfarkt
Zur Beurteilung eines vermuteten Reinfarkts kurz nach einem Primärereignis wird die CK-MB-Aktivität im zeitlichen Verlauf gemessen. Da die CK-MB schneller abfällt als Troponin, kann dieser Parameter im Verlauf sinnvoll sein. Wird die Aktivität mittels Immuninhibition bestimmt, wird die Leistung nach GOÄ 3591.H1 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3591.H1: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3591.H1 ist die Missachtung des medizinischen Fortschritts. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen verweigern zunehmend die Erstattung, da die Methode als medizinisch nicht mehr notwendig eingestuft wird. Ein Erstattungsanspruch besteht laut § 1 Abs. 2 GOÄ nur für Leistungen, die den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen.
Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit moderneren Verfahren. Die gleichzeitige Abrechnung der CK-MB-Aktivität (3591.H1) und der CK-MB-Masse (3788) für dieselbe Fragestellung ist medizinisch unbegründet und wird bei Prüfungen regelmäßig gestrichen. Es darf nur das tatsächlich angewandte und medizinisch indizierte Verfahren liquidiert werden.
Tipp: Ersetzen Sie die Anforderung der GOÄ 3591.H1 im Labor-Anforderungsbogen standardmäßig durch die sensitivere Bestimmung der CK-MB-Masse nach GOÄ 3788 oder das hochsensitive Troponin nach GOÄ 3742, um Honorarverluste und Erstattungskonflikte zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 3591.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Da es sich bei der GOÄ 3591.H1 um eine obsolete Methode handelt, muss die medizinische Notwendigkeit dieser spezifischen Untersuchung besonders sorgfältig aus der Patientenakte hervorgehen. Es sollte dokumentiert werden, warum genau diese Methode und keine modernere Alternative gewählt wurde.
Neben den reinen Laborwerten müssen auch die klinische Symptomatik (z. B. Thoraxschmerz, Dyspnoe) und der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme festgehalten werden. Dies ist besonders für die zeitliche Einordnung der Enzymkinetik von entscheidender Bedeutung.
Dokumentationsbeispiel:
Blutentnahme um 08:30 Uhr bei V. a. Myokardschädigung. Indikation zur Bestimmung der CK-MB-Aktivität (GOÄ 3591.H1) zur Differenzierung bei vorbestehender Skelettmuskelpathologie. Laborergebnis: CK-MB-Aktivität im Normbereich.
GOÄ 3591.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz von 1,15 hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Laborleistungen der Abschnitte M und N nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Eine Steigerung des Faktors erfordert eine ausführliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen wie ein erhöhter Zeitaufwand sind im Laborbereich schwer durchzusetzen, es sei denn, es lagen extreme technische Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung vor.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der CK-MB-Aktivität erfolgt regelhaft im Rahmen eines größeren Laborprofils zur kardiologischen oder muskulären Abklärung. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Bestimmung der Gesamt-Creatinkinase nach GOÄ-Ziffer 3510 sowie weiterer Leber- und Muskelenzyme wie GOT (GOÄ 3505) und LDH (GOÄ 3508). Eine parallele Abrechnung mit der Troponin-Bestimmung (GOÄ 3742) ist zwar formal zulässig, sollte aber medizinisch gut begründet sein.
Ziffer 3591.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3591.H1 ("Creatinkinase MB (CK-MB), Immuninhibitionsmethode") führt die neue GOÄ unter Nummer 11061 weiter — zum festen Satz von 2,70 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 3,35 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Creatinkinase MB (CK-MB) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt), einschließlich Immuninhibition der CK-M-Aktivität; Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11061 ist neben der Leistung nach Nummer 12926 nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3591.H1
Was hat nicht gestimmt?