GOÄ 3505: Leukozyten-Einzelbestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3505
Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße -Leukozyten
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die manuelle Leukozytenzählung nach GOÄ 3505 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und die Ziffer optimal kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3505

Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße -Leukozyten

Die GOÄ-Ziffer 3505 ist im Abschnitt M I der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Dieser Bereich umfasst die sogenannten Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis. Die Leistung beschreibt die rein manuelle, mikroskopische Auszählung von Leukozyten aus dem Blut des Patienten.

Diese Untersuchung wird in der Regel mithilfe einer speziellen Zählkammer durchgeführt. Sie dient der schnellen Orientierung über die Entzündungszeichen im Blut direkt vor Ort. Da es sich um eine Vorhalteleistung handelt, ist die Ziffer speziell für das praxiseigene Labor konzipiert.

GOÄ 3505 in der Praxis: Schnelle Entzündungsdiagnostik vor Ort

In der täglichen Praxis kommt die manuelle Leukozytenzählung vor allem dann zum Einsatz, wenn ein schnelles Ergebnis für die therapeutische Entscheidung zwingend erforderlich ist. Dies ist häufig in pädiatrischen, allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxen der Fall. Die Point-of-Care-Diagnostik ermöglicht es, innerhalb weniger Minuten eine bakterielle von einer viralen Infektion abzugrenzen.

Die Durchführung erfolgt meist über die Verdünnung des Kapillar- oder Vollbluts und anschließende Auszählung in der Neubauer-Zählkammer. Diese Methode erfordert manuelle Präzision und mikroskopische Erfahrung. Sie stellt eine verlässliche Säule der Akutdiagnostik dar, wenn kein großes Laborgerät zur Verfügung steht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3505

Fallbeispiel 1: Akuter Infektverdacht beim Kind

Ein dreijähriges Kind wird mit hohem Fieber und unklarem Fokus in der pädiatrischen Praxis vorgestellt. Zur schnellen Abklärung einer bakteriellen Infektion führt das Praxisteam eine kapilläre Blutentnahme durch. Die Leukozytenzahl wird manuell in der Kammer bestimmt. Abgerechnet wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die Blutentnahme nach GOÄ 250 sowie die GOÄ 3505 für die manuelle Zählung.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Chemotherapie

Ein Onkologie-Patient stellt sich zur engmaschigen Kontrolle der Leukozytenwerte während einer laufenden Chemotherapie vor. Da der Patient Anzeichen einer Neutropenie zeigt, wird die Leukozytenzahl sofort in der Praxis bestimmt. Neben der Beratung nach GOÄ 1 und der Blutentnahme wird die GOÄ 3505 für die schnelle mikroskopische Bestimmung abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer akuten Appendizitis

Ein Patient klagt über akute Schmerzen im rechten Unterbauch. Neben der klinischen Untersuchung und einer Sonographie erfolgt die sofortige Bestimmung der Leukozyten im Praxislabor. Die Abrechnung umfasst die GOÄ 7 (vollständige Untersuchung), die Ultraschalldiagnostik nach GOÄ 410 sowie die manuelle Leukozytenbestimmung nach GOÄ 3505.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3505: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3505 ist die Verwechslung mit automatisierten Verfahren. Sobald die Bestimmung über ein automatisiertes Hämatologie-Gerät erfolgt, darf diese Ziffer nicht herangezogen werden. In diesem Fall ist eine mechanisierte Differenzierung nach GOÄ 3550 oder ein entsprechendes automatisiertes Blutbild abzurechnen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig eine unzulässige Doppelabrechnung. Wenn am selben Tag ein vollständiges Blutbild in einem externen Labor veranlasst wird, das bereits die Leukozytenwerte enthält, ist die zusätzliche Abrechnung der manuellen Bestimmung in der Praxis meist nicht begründbar.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3505 setzt zwingend eine manuelle, mikroskopische Auszählung voraus. Die Nutzung von automatisierten Laborgeräten schließt diese Ziffer aus.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3505: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine präzise Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Es muss klar ersichtlich sein, dass die Auszählung manuell und mikroskopisch durchgeführt wurde. Auch das konkrete Messergebnis in Zellen pro Mikroliter muss dokumentiert werden.

Dokumentation: Manuelle Leukozytenzählung in der Neubauer-Kammer durchgeführt. Ergebnis: 12.400 Leukozyten/µl. Indikation: V.a. akute bakterielle Infektion bei Fieber.

Zusätzlich sollte das Datum und das Handzeichen der durchführenden Person festgehalten werden. Dies dient nicht nur der Abrechnungssicherheit, sondern auch der internen Qualitätskontrolle im Praxislabor.

Tipp: Eine lückenlose Dokumentation der verwendeten Zählkammer und des konkreten Rechenwegs schützt vor Regressen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

GOÄ 3505: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3505 zum Abschnitt M I gehört, ist die Steigerungsfähigkeit im Vergleich zu klinischen Leistungen eingeschränkt. Der normale Gebührenrahmen reicht hier nur bis zum 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz.

Eine Steigerung auf den Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei besonderem Aufwand zulässig. Dies kann beispielsweise bei extrem niedrigen Zellzahlen der Fall sein, die eine mehrfache Auszählung erfordern, oder bei stark störenden Zelltrümmern im Präparat.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3505 wird im Praxisalltag häufig mit anderen Akutparametern kombiniert. Erlaubt und sinnvoll sind Ziffernkombinationen mit der Bestimmung des C-reaktiven Proteins (CRP) oder einer Urinstatus-Untersuchung. Auch die Kombination mit klinischen Basisziffern wie der GOÄ 1 oder GOÄ 5 ist bei entsprechender Indikation problemlos möglich.

Ziffer 3505 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3505 ("Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße -Leukozyten", 2,3-facher Satz: 4,02 €) geht in der neuen GOÄ zusammen mit verwandten alten Ziffern in Nummer 11090 auf — neuer fester Satz: 1,61 €.

Der neue Leistungstext: „Blutbild Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/oder Hämoglobin und/oder Leukozytenzahl und/oder Thrombozytenzahl; ggf. einschließlich errechnete Kenngrößen (z.B. MCV, Erythrozytenverteilungskurve); Vollblut (antikoaguliert); z.B. Hämatologie-Analyzer (z.B. Impedanz-Methode, Streulicht-Methode, Photometrie); manuell (z.B. Hämoglobin [Photometrie], Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten [Phasenkontrastmikroskopie, „Kammerzählung“]); Auswertung: z.B. simultan-apparativ-quantitativ, selektiv-visuell-quantitativ.". Abrechnungshinweis: Bei manueller quantitativer Bestimmung der genannten Hämatologie-Parameter ist die Leistung nach Nummer 11090 entsprechend der Anzahl der bestimmten Parameter mehrfach berechnungsfähig, wobei der/die manuell bestimmte(n) Parameter in der Rechnung anzugeben ist/sind.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3505

Die GOÄ-Ziffer 3505 darf nur bei einer manuellen, mikroskopischen Auszählung der Leukozyten im praxiseigenen Labor berechnet werden. Eine automatisierte Messung durch ein Laborgerät schließt diese Ziffer aus. Hierfür müssen andere Gebührenordnungsnummern herangezogen werden.
Für Laborleistungen des Abschnitts M I gilt der Regelhöchstsatz von 1,15-fach und der Höchstsatz von 1,3-fach. Eine Steigerung über den 1,3-fachen Satz hinaus ist für diese Ziffer ausgeschlossen. Besondere Erschwernisse müssen auf der Rechnung begründet werden.
Nein, die manuelle Leukozytenzählung nach GOÄ 3505 ist nicht neben einem vollständigen oder automatisierten Blutbild berechnungsfähig, wenn dieses bereits die Leukozyten enthält. Dies würde eine unzulässige Doppelabrechnung darstellen. Die Ziffer ist als Einzelbestimmung für die schnelle Point-of-Care-Diagnostik gedacht.
Die GOÄ 3505 beschreibt die rein manuelle, mikroskopische Bestimmung der Leukozytenzahl. Die GOÄ 3550 hingegen bezieht sich auf die mechanisierte Differenzierung von Leukozyten. Sobald ein Analyseautomat genutzt wird, ist die 3505 nicht mehr anwendbar.
In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die angewandte Methode wie die Zählkammer sowie das exakte Messergebnis dokumentiert werden. Diese Angaben sind essenziell, um Nachfragen von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfolgreich abzuwehren zu.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich