Die manuelle Erythrozytenzählung nach GOÄ 3504 ist eine klassische Vorhalteleistung. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden und rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3504
GOÄ-Ziffer 3504: Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße -Erythrozyten
Die GOÄ-Ziffer 3504 beschreibt die manuelle mikroskopische Auszählung von roten Blutkörperchen (Erythrozyten). Diese Leistung gehört zum Abschnitt M I der Gebührenordnung für Ärzte und klassifiziert sich damit als Vorhalteleistung in der eigenen, niedergelassenen Praxis. Das bedeutet, dass diese Analyse direkt vor Ort im eigenen Praxislabor durchgeführt und ausgewertet wird.
Die Bestimmung erfolgt in der Regel mithilfe einer standardisierten Zählkammer (wie der Neubauer-Kammer) unter dem Lichtmikroskop. Der Arzt oder das qualifizierte Praxispersonal verdünnt hierzu die Blutprobe und zählt die Zellen in definierten Großquadraten aus. Diese Methode erfordert ein hohes Maß an Präzision und manueller Geschicklichkeit.
GOÄ 3504 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
Die manuelle Erythrozytenzählung kommt heute vor allem dann zum Einsatz, wenn kein automatisiertes Hämatologie-Analysegerät zur Verfügung steht. Dies ist häufig in kleineren Praxen, im Notdienst oder bei Hausbesuchen der Fall. Auch zur Verifizierung unklarer maschineller Messergebnisse kann eine manuelle Zählung medizinisch indiziert sein.
Typische Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf Anämien (Blutarmut) oder Polyglobulien (krankhafte Vermehrung der roten Blutkörperchen). Durch die schnelle Verfügbarkeit der Ergebnisse im eigenen Labor kann unmittelbar eine therapeutische Entscheidung getroffen werden.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Ziffer 3504 nur dann berechnet werden darf, wenn die Leistung tatsächlich in den eigenen Praxisräumen erbracht wurde. Eine Auslagerung an ein Fremdlabor schließt die Abrechnung als Vorhalteleistung aus.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3504
Fallbeispiel 1: Akute Anämiediagnostik am Wochenende
Ein Patient stellt sich am Samstag im Notdienst mit ausgeprägter Blässe, Abgeschlagenheit und Atemnot vor. Da das automatisierte Laborgerät der Praxis gewartet wird, führt der Arzt eine manuelle Erythrozytenzählung in der Neubauer-Kammer durch. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3504 neben der symptombezogenen Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Niereninsuffizienz
Bei einem Patienten mit bekannter renaler Anämie soll im Rahmen eines Hausbesuchs die Erythrozytenzahl kontrolliert werden. Der Arzt nimmt Kapillarblut ab und wertet dieses direkt nach der Rückkehr im Praxislabor manuell aus. Die erbrachte Leistung wird mit der Ziffer 3504 zum Regelsatz abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Validierung bei Verdacht auf Kälteagglutinine
Ein automatisierte Blutbild liefert aufgrund von Kälteagglutininen unplausible, extrem niedrige Erythrozytenwerte. Zur Verifizierung führt das Praxisteam eine manuelle mikroskopische Bestimmung nach Erwärmung der Probe durch. Diese präzise manuelle Einzelleistung ist über die GOÄ 3504 abrechenbar.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3504: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung mit der mechanisierten Differenzierung. Sobald die Erythrozytenzahl über ein automatisiertes Laborgerät (Hämatologie-Analyzer) bestimmt wird, ist die GOÄ-Ziffer 3504 ausgeschlossen. In diesem Fall muss zwingend die wesentlich niedriger bewertete GOÄ-Ziffer 3550 abgerechnet werden.
Ein weiterer Ausschluss betrifft die Untersuchung von Liquor. Die mikroskopische Bestimmung der Erythrozytenzahl im Liquor darf nicht nach Ziffer 3504, sondern muss nach der speziellen GOÄ-Ziffer 3669 berechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Abgrenzungen sehr genau und kürzen Rechnungen bei Fehlern konsequent.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der manuellen Ziffer 3504 und der automatisierten Ziffer 3550 aus derselben Blutprobe ist unzulässig und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
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Dokumentation der GOÄ 3504: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss neben der medizinischen Indikation auch der genaue Ablauf der Untersuchung festgehalten werden. Dazu gehören die Angabe der verwendeten Methode und das exakte quantitative Messergebnis.
Auch der Name der durchführenden Person (Arzt oder MFA) sowie das Datum und die Uhrzeit der Analyse sollten dokumentiert werden. Dies belegt den Charakter der Sofort- und Vorhalteleistung im eigenen Labor.
Dokumentation: Manuelle Erythrozytenbestimmung mittels Neubauer-Zählkammer bei Verdacht auf akuten Blutverlust. Ergebnis: 3,2 Mio. Erythrozyten/µl. Durchführung durch MFA M. Muster unter ärztlicher Aufsicht.
GOÄ 3504: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3504 zum Abschnitt M gehört, gelten besondere Regeln für die Steigerung. Der Standardfaktor (Regelhöchstsatz) liegt bei 1,15-fach (4,02 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (4,55 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, die auf der Rechnung detailliert begründet werden müssen.
Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung können beispielsweise eine extreme Viskosität des Blutes, starke Zellaggregationen oder eine ausgeprägte Mikrozytose sein, die das manuelle Auszählen erheblich erschweren und einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3504 wird häufig mit anderen Ziffern des Basislabors kombiniert. Typisch ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3505 (Leukozytenzahl) oder der GOÄ-Ziffer 3502 (Hämoglobinbestimmung). Solange alle diese Analysen manuell im eigenen Labor erbracht werden, ist diese Kombination vollkommen zulässig.
Ziffer 3504 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3504 ("Mikroskopische Einzelbestimmung, je Messgröße -Erythrozyten", 2,3-facher Satz: 4,02 €) geht in der neuen GOÄ zusammen mit verwandten alten Ziffern in Nummer 11090 auf — neuer fester Satz: 1,61 €.
Der neue Leistungstext: „Blutbild Erythrozytenzahl und/oder Hämatokrit und/oder Hämoglobin und/oder Leukozytenzahl und/oder Thrombozytenzahl; ggf. einschließlich errechnete Kenngrößen (z.B. MCV, Erythrozytenverteilungskurve); Vollblut (antikoaguliert); z.B. Hämatologie-Analyzer (z.B. Impedanz-Methode, Streulicht-Methode, Photometrie); manuell (z.B. Hämoglobin [Photometrie], Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten [Phasenkontrastmikroskopie, „Kammerzählung“]); Auswertung: z.B. simultan-apparativ-quantitativ, selektiv-visuell-quantitativ.". Abrechnungshinweis: Bei manueller quantitativer Bestimmung der genannten Hämatologie-Parameter ist die Leistung nach Nummer 11090 entsprechend der Anzahl der bestimmten Parameter mehrfach berechnungsfähig, wobei der/die manuell bestimmte(n) Parameter in der Rechnung anzugeben ist/sind.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3504
Was hat nicht gestimmt?