Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3669 (Erythrozytenzahl Liquor): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, die 3-Gläser-Probe und typische Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3669
Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch – Gebühr: 3,50 € (Einfachsatz), 4,02 € (Regelhöchstsatz), 4,55 € (Höchstsatz).
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3669 umfasst die manuelle, mikroskopische Bestimmung der Erythrozytenkonzentration in frisch gewonnenem Liquor cerebrospinalis. Diese Untersuchung erfolgt typischerweise unter Verwendung einer speziellen Zählkammer wie der Fuchs-Rosenthal-Kammer an einem Phasenkontrastmikroskop. Durch das definierte Volumen der Kammer lässt sich die exakte Zellzahl pro Mikroliter Liquor präzise hochrechnen.
Da physiologischer Liquor im Normalzustand vollständig frei von Erythrozyten ist, liefert der Nachweis roter Blutkörperchen entscheidende diagnostische Hinweise. Die Ziffer ist im Abschnitt M II (Spezielle Laboruntersuchungen) verortet und unterliegt den dortigen Abrechnungsbestimmungen.
GOÄ 3669 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung der Erythrozytenzahl gehört zum obligaten Standardprogramm bei jeder Liquorpunktion. Eine klinische Indikation besteht immer dann, wenn der Verdacht auf entzündliche, neoplastische oder vaskuläre Prozesse im Bereich des Gehirns oder der Meningen vorliegt. Typische Beispiele hierfür sind der Verdacht auf eine Meningitis, Enzephalitis, Multiple Sklerose oder intrakranielle Blutungen.
Besondere Bedeutung kommt der Untersuchung bei rötlich tingiertem Liquor zu. Hier muss differenziert werden, ob die Blutbeimengung auf eine echte Subarachnoidalblutung (SAB) oder auf eine verletzungsbedingte, artifiziell-traumatische Punktion zurückzuführen ist. Diese diagnostische Abgrenzung gelingt zuverlässig durch die Durchführung einer sogenannten 3-Gläser-Probe.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3669
Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis
Ein Patient stellt sich mit akutem Meningismus und Fieber vor. Nach Durchführung einer Lumbalpunktion erfolgt die mikroskopische Liquoranalytik in der Praxis. Es wird sowohl die gesamte Zellzahl als auch die Leukozytenzahl nach Lyse der Erythrozyten bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3669 für die Erythrozytenzählung sowie zusätzlich die GOÄ-Ziffer 3670 für die Leukozytenzählung, da es sich um zwei getrennte Zählvorgänge handelt.
Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Subarachnoidalblutung
Bei Verdacht auf eine Subarachnoidalblutung wird eine 3-Gläser-Probe durchgeführt. Der Liquor wird nacheinander in drei separaten Gefäßen aufgefangen und jeweils mikroskopisch auf Erythrozyten untersucht. Da in allen drei Proben eine konstant hohe Erythrozytenzahl nachgewiesen wird, bestätigt sich der Verdacht. In diesem Szenario ist die GOÄ-Ziffer 3669 dreifach (3-mal) nebeneinander berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei Pleuraexsudat
Zur Abklärung eines unklaren Pleuraergusses wird eine Pleurapunktion durchgeführt. Das gewonnene Exsudat wird mikroskopisch auf Erythrozyten untersucht. Da für diese spezielle Körperflüssigkeit keine eigene Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3669 analog für die Untersuchung des Sekrets.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3669: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der manuell-mikroskopischen Zählung mit automatisierten Verfahren. Wird für die Zählung ein moderner Blutbildautomat verwendet, darf nicht die GOÄ 3669 liquidiert werden. In diesem Fall ist stattdessen die deutlich niedriger bewertete GOÄ-Ziffer 3550 anzusetzen.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3669 ist ausschließlich für Liquor sowie analog für Sekrete, Transsudate und Exsudate reserviert. Eine Anwendung für die Erythrozytenzählung im Vollblut oder im Urin ist absolut unzulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Tag, wenn die medizinische Begründung der 3-Gläser-Probe in der Rechnung fehlt. Die Multiplikation der Ziffer muss stets transparent dokumentiert und begründet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3669: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das angewandte Verfahren, die verwendete Zählkammer sowie das exakte quantitative Ergebnis pro Mikroliter Liquor festgehalten werden. Auch die Indikation für die Punktion muss zweifelsfrei aus den Aufzeichnungen hervorgehen.
Dokumentationsbeispiel: Lumbalpunktion bei V.a. Enzephalitis. Mikroskopische Erythrozytenzählung (Fuchs-Rosenthal-Kammer): 12 Erythrozyten/µl Liquor. Zeitgleiche Leukozytenzählung nach Lyse durchgeführt.
Bei der Durchführung einer 3-Gläser-Probe ist es zwingend erforderlich, die Messergebnisse aller drei Fraktionen einzeln zu dokumentieren. Nur so kann der Nachweis erbracht werden, dass tatsächlich drei eigenständige Analysen stattgefunden haben.
Tipp: Vermerken Sie bei der Abrechnung der 3-Gläser-Probe auf der Rechnung den Zusatz: "Dreifache Bestimmung zur Differenzierung zwischen SAB und künstlicher Punktionsblutung (3-Gläser-Probe)". Dies beugt Rückfragen von Kostenträgern effektiv vor.
GOÄ 3669: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M II unterliegt die GOÄ 3669 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15x (4,02 €), der maximale Höchstsatz bei 1,3x (4,55 €). Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand zulässig, beispielsweise bei extrem zähflüssigem Liquor oder starker Verunreinigung, die zeitaufwendige Verdünnungsreihen erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3669 wird sehr häufig mit der GOÄ-Ziffer 3670 (Leukozytenzahl im Liquor) kombiniert. Ebenfalls zulässig ist die analoge Abrechnung eines vorgeschalteten Teststreifens auf Hämoglobin gemäß GOÄ-Ziffer 3652 analog, wenn vor der Mikroskopie eine orientierende Schnelluntersuchung durchgeführt wurde.
Ziffer 3669 in der neuen GOÄ
Die mikroskopische Erythrozytenzählung im Liquor wird zur neuen Nummer 12824 „Zellzahl (Leukozytenzahl)" mit einem Festpreis von 6,10 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Die neue Ziffer gilt für Liquor und Synovia und schließt die Probenaufbereitung (z. B. Lyse) ein. Wichtig für die Abrechnung: 12824 ist zweimal berechnungsfähig, wenn die Zellzahl vor und nach Lysierung der Erythrozyten bestimmt wird — die bisherige additive Abrechnung aus 3669 (Vor-Lyse) und 3670 (Post-Lyse) bleibt damit erhalten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3669
Was hat nicht gestimmt?