GOÄ 3652: Urin-Streifentest korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3652
Streifentest im Urin , auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers , je Untersuchung
Punktzahl 35  
Einfachsatz 2,04 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,35 € 1,1x
Höchstsatz 2,65 € 1,3x
Ausschlüsse

Der Urin-Streifentest nach GOÄ-Ziffer 3652 ist ein unverzichtbares Werkzeug in der täglichen Diagnostik. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3652

Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3652 beschreibt die Durchführung eines Urin-Schnelltests mittels vorgefertigter Reagenzträger. Diese Methode wird in der medizinischen Praxis standardmäßig zur schnellen, semiquantitativen oder apparativen Bestimmung verschiedener Parameter im Harn eingesetzt.

Der Leistungsumfang umfasst die gesamte Analyse, unabhängig davon, wie viele Testfelder auf dem verwendeten Streifen aufgebracht sind. Die Auswertung kann entweder visuell durch Farbvergleich oder mittels eines reflektometrischen Analysegeräts erfolgen.

GOÄ 3652 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Durchführung eines Urin-Streifentests ist ein zentrales Instrument zur Erstdiagnostik und Verlaufskontrolle. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Harnwegsinfektionen, Nierenerkrankungen oder metabolische Störungen wie den Diabetes mellitus.

Für eine valide Diagnostik ist die Gewinnung des Urins entscheidend. Idealerweise wird der erste Morgenurin verwendet, der mindestens vier Stunden in der Blase verweilt hat, um eine ausreichende Keimkonzentration für den Nitritnachweis zu gewährleisten.

Tipp: Sollte der erste Morgenurin nicht verfügbar sein, kann auch der zweite Morgenurin mit einem zeitlichen Abstand von zwei bis vier Stunden für die Untersuchung herangezogen werden.

Moderne Mehrfachreagenzträger können bis zu zehn Parameter gleichzeitig erfassen, darunter Leukozyten, Nitrit, Eiweiß, Glukose und Erythrozyten. Die Abrechnung der GOÄ 3652 bleibt jedoch auch bei maximaler Parameteranzahl auf eine einmalige Berechnung je Urinprobe beschränkt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3652

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Harnwegsinfekt

Eine Patientin stellt sich mit Dysurie und Pollakisurie in der Praxis vor. Zur Abklärung wird ein Urin-Streifentest durchgeführt, der eine Leukozyturie und einen positiven Nitritnachweis zeigt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3652 zum Regelsatz. Neben der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) ist der Urin-Schnelltest voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekanntem Diabetes mellitus

Ein Patient mit bekanntem Diabetes mellitus stellt sich zur Routinekontrolle vor. Es wird ein Streifentest zur Überprüfung auf Glukosurie und Ketonurie durchgeführt.

Da keine komplexe Ganzkörperuntersuchung nach GOÄ 27 oder 28 stattfindet, kann die GOÄ 3652 problemlos abgerechnet werden. Die Dokumentation weist die Stoffwechselparameter explizit aus.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Nephropathie bei Hypertonie

Bei einem Patienten mit arterieller Hypertonie soll eine hypertensive Nephropathie ausgeschlossen werden. Der Urin-Teststreifen dient dem Screening auf eine Mikrohämaturie oder Proteinurie.

Die Untersuchung liefert ein negatives Ergebnis. Die Abrechnung der GOÄ 3652 erfolgt neben der Beratung (GOÄ 1) und der Blutdruckmessung (GOÄ 652) mit dem Regelfaktor von 1,15.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3652: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 3652 für verschiedene Parameter derselben Urinprobe. Da die Leistungslegende explizit "auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers" nennt, ist die Ziffer pro Untersuchung nur einmalig ansetzbar.

Zudem existieren strikte Ausschlusskriterien im Gebührenverzeichnis. Die GOÄ 3652 darf nicht neben den Ziffern 27 (Ganzkörperstatus) oder 28 (Ganzkörperstatus bei Kindern) abgerechnet werden, da die Urinuntersuchung in diesen Fällen als integraler Bestandteil der Hauptleistung gilt.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die GOÄ 3652 fälschlicherweise am selben Behandlungstag neben einer umfassenden Untersuchung nach GOÄ 27 oder 28 aufgeführt wird.

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Dokumentation der GOÄ 3652: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen neben dem Testergebnis auch die klinische Indikation und die Art der Auswertung (visuell oder apparativ) festgehalten werden.

Besonders bei der Verwendung von Mehrfachreagenzträgern sollten die pathologischen Einzelparameter (z. B. Proteinurie, Hämaturie) exakt dokumentiert werden, um die therapeutische Konsequenz nachvollziehbar zu machen.

Dokumentation: Urin-Streifentest (GOÄ 3652) durchgeführt. Indikation: V. a. Harnwegsinfekt. Befund: Leukozyten ++, Nitrit positiv, Protein negativ. Visuelle Auswertung erfolgt.

GOÄ 3652: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ 3652 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (2,35 €), während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache (2,65 €) beträgt.

Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Dies kann beispielsweise bei extrem unkooperativen Patienten oder bei einer stark erschwerten Probengewinnung (z. B. bei Säuglingen) begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3652 lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen (GOÄ 1 oder 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5) kombinieren. Auch die Kombination mit einer mikroskopischen Urinsedimentuntersuchung nach GOÄ 3653 ist bei pathologischem Streifentest medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.

Ziffer 3652 in der neuen GOÄ

Der Urin-Streifentest wird zur neuen Nummer 11751 mit einem Festpreis von 1,88 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 2,35 €). Die neue Legende fasst Einzel- und Mehrfachreagenzträger zusammen und gilt je Urinprobe. Zu beachten: 11751 ist neben Nummer 11029 sowie neben apparativ-quantitativen Urin-Auswertungsleistungen nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3652

Nein, die GOÄ-Ziffer 3652 ist pro Urinuntersuchung nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn ein Mehrfachreagenzträger mit bis zu zehn verschiedenen Parametern verwendet wird. Eine Aufsplittung in Einzelparameter ist unzulässig.
Die GOÄ-Ziffer 3652 darf nicht neben den Ziffern 27 und 28 abgerechnet werden. In diesen Fällen gilt die Urinuntersuchung als integraler Bestandteil der Ganzkörperuntersuchung. Bei anderen Kombinationen ist die Abrechnung in der Regel problemlos möglich.
Ja, die GOÄ 3652 kann analog angewendet werden, wenn vergleichbare Teststreifen für andere Körperflüssigkeiten wie Liquor eingesetzt werden. Die analoge Anwendung muss auf der Liquidation entsprechend gekennzeichnet werden. Dies sichert eine korrekte Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen.
Der maximale Steigerungssatz für die GOÄ-Ziffer 3652 beträgt das 1,3-fache des Gebührensatzes, was einem Betrag von 2,65 Euro entspricht. Der Regelhöchstsatz liegt im Laborbereich bei 1,15-fach (2,35 Euro). Jede Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine nachvollziehbare medizinische Begründung.
Als optimaler Standard für den Streifentest gilt der erste Morgenurin mit einer Blasenverweilzeit von mindestens vier Stunden. Alternativ kann aus praktischen Gründen auch der zweite Morgenurin im Abstand von zwei bis vier Stunden untersucht werden. Dies gewährleistet eine ausreichende Konzentration für den Nachweis von Nitrit.
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