Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3651: Indikationen, Differenzierung von Erythrozyten, typische Fallbeispiele und wichtige Abrechnungsausschlüsse.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3651
GOÄ 3651: Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments – einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten –
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3651 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 1 (Ausscheidungen) angesiedelt. Sie umfasst die gezielte phasenkontrastmikroskopische Analyse des Urinsediments mit besonderem Fokus auf die Erythrozytenmorphologie. Diese Untersuchung dient der genauen Differenzierung von Blutbeimengungen im Urin.
Im Gegensatz zur einfachen mikroskopischen Untersuchung des Urinsediments erfordert diese Ziffer eine detaillierte quantitative und qualitative Beurteilung. Die Methode ermöglicht es, die Herkunft der roten Blutkörperchen präzise zu bestimmen. Dies ist ein entscheidender Schritt in der nephrologischen und urologischen Basisdiagnostik.
GOÄ 3651 in der Praxis: Differenzierung der Hämaturie
Die klinische Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 3651 ist die Abklärung einer isolierten Mikrohämaturie, die häufig als Zufallsbefund mittels Urin-Teststreifen entdeckt wird. Die Untersuchung dient primär der Unterscheidung zwischen einer glomerulären Schädigung der Niere und einer nicht-glomerulären (z. B. urologischen) Blutungsquelle. Hierbei werden exakt 100 Erythrozyten morphologisch beurteilt und der prozentuale Anteil dysmorpher und isomorpher Formen bestimmt.
Dysmorphe Erythrozyten weisen charakteristische Verformungen wie kugelige oder zapfenförmige Aus- und Einstülpungen auf, die beim Durchtritt durch die glomeruläre Basalmembran entstehen. Isomorphe Erythrozyten hingegen bleiben rund und flach (diskoid), was auf eine post-glomeruläre Blutungsquelle hindeutet. Ein vermehrter Nachweis dysmorpher Erythrozyten weist auf Erkrankungen wie die IgA-Nephropathie oder die Thin-Basement-Membrane-Nephropathy hin.
Tipp: Die Untersuchung kann auch analog berechnet werden, wenn statt eines Phasenkontrastmikroskops ein Hellfeldmikroskop mit Farbstoff-beschichteten Objektträgern verwendet wird. Nach einer Einwirkzeit von 10 Minuten lassen sich die Erythrozyten so ebenfalls morphologisch differenzieren.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3651
Fallbeispiel 1: Abklärung einer isolierten Mikrohämaturie
Bei einer routinemäßigen Untersuchung zeigt der Urin-Teststreifen eines beschwerdefreien Patienten eine isolierte Mikrohämaturie. Zur Abklärung der Blutungsquelle erfolgt die phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments. Es zeigt sich ein Anteil von über 80 Prozent dysmorpher Erythrozyten (Akanthozyten), was den Verdacht auf eine glomeruläre Erkrankung erhärtet. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3651 mit dem Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: V. a. IgA-Nephropathie bei rezidivierender Makrohämaturie
Ein Patient stellt sich mit einer rezidivierenden Makrohämaturie nach einem Atemwegsinfekt vor. Die morphologische Beurteilung der Erythrozyten im Urinsediment mittels Phasenkontrastmikroskopie sichert den Nachweis überwiegend dysmorpher Erythrozyten. Dies stützt den Verdacht auf eine IgA-Nephropathie. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3651.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer glomerulären Beteiligung bei Nephrolithiasis
Bei einem Patienten mit bekannten Nierensteinen und Hämaturie soll eine zusätzliche glomeruläre Nierenschädigung ausgeschlossen werden. Die Untersuchung des Urinsediments zeigt ausschließlich isomorphe Erythrozyten, was die urologische Ursache bestätigt. Die Leistung wird nach GOÄ 3651 dokumentiert und abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3651: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3651 ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 3653 (standardmäßige mikroskopische Untersuchung des Urinsediments). Beide Leistungen beinhalten die mikroskopische Beurteilung des Urinsediments, weshalb ein Abrechnungsausschluss besteht. Die GOÄ 3651 stellt den konsekutiven Mehraufwand dar, der durch die höhere Bewertung bereits abgegolten ist.
Ein weiterer Fehler betrifft die unvollständige Dokumentation der quantitativen Auswertung. Private Krankenversicherungen fordern bei Prüfungen häufig den Nachweis an, dass tatsächlich eine morphologische Beurteilung von 100 Erythrozyten stattgefunden hat. Fehlt die Angabe des prozentualen Verhältnisses von isomorphen zu dysmorphen Formen in der Akte, wird die Gebühr oft gestrichen.
Achtung: Die einfache Feststellung "Erythrozyten vorhanden" rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 3651. Ohne die explizite Differenzierung und Auszählung darf nur die niedrigere Ziffer GOÄ 3653 herangezogen werden.
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Dokumentation der GOÄ 3651: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei der Abrechnung der GOÄ 3651 zu vermeiden. In der Patientenakte muss die Indikation (z. B. positive Teststreifen-Reaktion) klar dokumentiert sein. Zudem müssen die Ergebnisse der Differenzierung detailliert festgehalten werden.
Der Befundbericht sollte die genaue Anzahl der ausgezählten Erythrozyten sowie die prozentuale Verteilung enthalten. Insbesondere das Vorkommen von Akanthozyten als spezifischer Marker für glomeruläre Hämaturien sollte explizit erwähnt werden.
Dokumentationsbeispiel:
Phasenkontrastmikroskopie des Urinsediments bei isolierter Mikrohämaturie. Beurteilung von 100 Erythrozyten: 85 % dysmorphe Erythrozyten (davon 15 % Akanthozyten mit typischen Bläschenausstülpungen), 15 % isomorphe Erythrozyten. Befund spricht für eine glomeruläre Hämaturie.
GOÄ 3651: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3651 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (4,69 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (5,30 €). Eine Überschreitung des 1,15-fachen Satzes ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig, beispielsweise bei extrem hohem Detritusgehalt des Urins, der die optische Differenzierung erheblich erschwert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3651 wird häufig im Rahmen einer nephrologischen oder urologischen Komplexdiagnostik erbracht. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3511 (Harnstreifentest) als initialer Suchtest. Auch die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3652 (chemische Untersuchung des Urins) ist möglich, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ein Ausschluss besteht hingegen strikt für die Ziffer 3653 am selben Untersuchungsmaterial.
Ziffer 3651 in der neuen GOÄ
Die phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 11750 mit einem Festpreis von 2,43 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,69 €). Die neue Legende schließt die Erythrozytenmorphologie ausdrücklich ein und lässt sowohl Hellfeld- als auch Phasenkontrastmikroskopie zu. Wichtig: 11750 ist neben Nummer 11037 sowie neben der einfachen Urinsediment-Leistung nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3651
Was hat nicht gestimmt?