GOÄ 3650: Blut im Stuhl korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3650
Blut im Stuhl , dreimalige Untersuchung
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Abrechnung des Guajak-Tests nach GOÄ 3650 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3650

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung (60 Punkte, Einfachsatz 3,50 €, Regelhöchstsatz 4,02 €)

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3650 beschreibt den chemischen Nachweis von okkultem Blut im Stuhl. Diese Untersuchung basiert auf der klassischen Guajak-Methode (gFOBT). Dabei wird die Pseudoperoxidase-Aktivität des im Stuhl vorhandenen Hämoglobins ausgenutzt, um einen Farbumschlag hervorzurufen.

Die Leistung umfasst die Bereitstellung des Testmaterials, die Instruktion des Patienten sowie die anschließende Auswertung im Labor oder in der Praxis. Voraussetzung für die vollständige Erbringung ist die Untersuchung von Proben aus drei unterschiedlichen Stuhlgängen.

GOÄ 3650 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Obwohl die Guajak-Methode im modernen Screening zur Darmkrebsvorsorge weitgehend durch den immunologischen Stuhltest (iFOBT, GOÄ-Ziffer 3500) abgelöst wurde, besitzt die GOÄ 3650 weiterhin Relevanz bei gezielten diagnostischen Fragestellungen. Die Indikation besteht vor allem bei der Abklärung von unklaren abdominellen Beschwerden oder dem Verdacht auf chronische gastrointestinale Blutungsverluste.

Für eine zuverlässige Durchführung müssen Patienten im Vorfeld instruiert werden. Bestimmte Nahrungsmittel wie rohes Fleisch oder peroxidasehaltiges Gemüse können zu falsch-positiven Ergebnissen führen. Auch die Einnahme von Medikamenten, die die Schleimhaut reizen, sollte kritisch hinterfragt werden.

Achtung: Die GOÄ 3650 ist als reines Screening-Verfahren im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge obsolet. Sie darf in diesem Kontext nicht mehr zulasten der Kostenträger abgerechnet werden, da hierfür sensitivere immunologische Verfahren zur Verfügung stehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3650

Fallbeispiel 1: Abklärung einer mikrozytären Anämie

Ein Patient stellt sich mit chronischer Müdigkeit und laborchemisch nachgewiesener mikrozytärer Anämie vor. Zum Ausschluss eines chronischen, okkulten Blutverlusts über den Magen-Darm-Trakt veranlasst der Arzt eine Stuhluntersuchung. Der Patient erhält drei Testbriefchen für drei aufeinanderfolgende Stuhlgänge. Nach der Auswertung in der Praxis erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3650 neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Diagnostik bei positiver Familienanamnese

Eine Patientin berichtet über gehäufte Fälle von kolorektalen Karzinomen in der engen Verwandtschaft. Bis zur Durchführung der empfohlenen Koloskopie wünscht sie eine orientierende Untersuchung auf okkultes Blut. Der Arzt händigt die Testbriefchen aus und wertet diese nach Rückgabe aus. Abgerechnet wird die GOÄ 3650 als gezielte diagnostische Maßnahme bei familiärer Risikodisposition.

Fallbeispiel 3: Ausgebliebene Auswertung ohne Arztverschulden

Einem Patienten werden drei Testbriefchen zur Untersuchung ausgehändigt. Der Patient erscheint jedoch nicht mehr zur Auswertung und reagiert nicht auf Rückfragen. Da die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat, kann die GOÄ 3650 nicht berechnet werden. Stattdessen werden die tatsächlich entstandenen Kosten für das ausgegebene Testmaterial in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3650: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Erbringung der Leistung. Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend eine dreimalige Untersuchung von drei unterschiedlichen Stühlen. Wird in der Dokumentation nur die Auswertung eines einzelnen Testbriefchens erfasst, ist die Abrechnung der GOÄ 3650 nicht statthaft und wird bei Prüfungen regelmäßig gestrichen.

Zudem ist die strikte Ausschlussregelung zu beachten. Die Ziffer darf nicht neben den Krebsvorsorgeleistungen nach den GOÄ-Ziffern 27 und 28 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und nehmen entsprechende Kürzungen vor.

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Dokumentation der GOÄ 3650: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die Aufklärung des Patienten über die diätetischen Einschränkungen sowie das Datum der Materialausgabe und der Rückgabe dokumentiert werden. Auch die Einzelergebnisse der insgesamt sechs Testfelder sollten explizit festgehalten werden.

Dokumentation: V. a. chronischen Blutverlust bei Anämie. Aufklärung über dreitägige Fleischkarenz erfolgt. Ausgabe von 3 gFOBT-Briefchen am 04.11. Rückgabe und Auswertung am 10.11.: Alle 6 Testfelder negativ. Keine Verfärbung nachweisbar.

Tipp: Dokumentieren Sie jedes der sechs Testfelder einzeln mit positiv (+) oder negativ (-). Bereits ein einziges positives Testfeld gilt als pathologischer Befund und begründet die Indikation für eine weiterführende Koloskopie.

GOÄ 3650: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3650 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt hier bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung möglich, beispielsweise bei erschwerter Auswertung durch stark verunreinigte Proben.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3650 wird häufig im Rahmen eines diagnostischen Komplexes angewendet. Sie lässt sich gut mit Beratungsleistungen nach GOÄ-Ziffer 1 oder 3 sowie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 kombinieren. Auch die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 zur Bestimmung des Hämoglobinwertes ist in derselben Sitzung berechnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Ziffer 3650 in der neuen GOÄ

Die dreimalige chemische Untersuchung auf Blut im Stuhl sieht der Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeleistung vor. Die Leistung entfällt als eigenständig abrechenbare Position.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3650

Nein, für den immunologischen Stuhltest ist die GOÄ-Ziffer 3500 anzusetzen. Die GOÄ 3650 bezieht sich ausschließlich auf die klassische, chemische Guajak-Methode (gFOBT).
In diesem Fall kann die Leistung nach GOÄ 3650 nicht abgerechnet werden. Stattdessen dürfen die tatsächlich entstandenen Materialkosten für die ausgegebenen Testbriefchen in Rechnung gestellt werden.
Nein, die GOÄ 3650 ist neben den Vorsorgeleistungen nach den Ziffern 27 und 28 GOÄ ausgeschlossen. Für das reguläre gesetzliche Vorsorge-Screening wird heute ohnehin der iFOBT nach Nr. 3500 genutzt.
Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (4,02 €). Der maximale Höchstsatz beträgt 1,3-fach (4,55 €) und erfordert eine medizinische Begründung.
Ja, die Leistungsbeschreibung fordert explizit eine dreimalige Untersuchung von drei unterschiedlichen Stuhlgängen. Eine Abrechnung bei nur ein- oder zweimaliger Probenahme ist nicht zulässig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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