GOÄ 3500: Blut im Stuhl korrekt abrechnen – Tipps & Analogien

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3500
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,04 € 1,1x
Höchstsatz 6,83 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Abrechnung von Stuhltests auf okkultes Blut wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu GOÄ 3500, iFOBT-Analogien und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3500

Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 3500 beschreibt den chemischen Nachweis von okkultem Blut im Stuhl, der traditionell über eine dreimalige Untersuchung durchgeführt wird. Diese Leistung ist im GOÄ-Abschnitt M I unter den Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis angesiedelt. Sie umfasst die komplette Durchführung und Auswertung der klassischen Guajak-basierten Tests (gFOBT).

Die Ziffer ist mit 90 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 5,25 € entspricht. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M I handelt, liegt der maximale Steigerungsfaktor beim 1,3-fachen Satz. Höhere Faktoren sind für diese Ziffer gesetzlich ausgeschlossen.

GOÄ 3500 in der Praxis: Der Wandel vom gFOBT zum iFOBT

In der modernen Medizin hat der immunologische Nachweis von okkultem Blut (iFOBT) den klassischen Guajak-Test weitgehend abgelöst. Die Bundesärztekammer hat daher klare Empfehlungen für die analoge Abrechnung des iFOBT herausgegeben. Für den qualitativen iFOBT wird die Ziffer 3736 analog empfohlen, während der quantitative iFOBT über die Ziffer 3735 analog abgerechnet wird.

Dieser Wechsel hat erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis im Praxisalltag. Während die GOÄ 3500 neben den Vorsorgeuntersuchungen nach den Ziffern 27 und 28 ausgeschlossen ist, dürfen die Analogziffern 3735 und 3736 nebeneinander berechnet werden. Dies bietet Praxen eine rechtssichere Möglichkeit, moderne Diagnostik adäquat zu honorieren.

Tipp: Nutzen Sie bei der Durchführung eines immunologischen Stuhltests konsequent die Analogabrechnung nach Nr. 3735 oder 3736 GOÄ, um Honorarverluste zu vermeiden und die Leistungsansprüche korrekt abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3500

Fallbeispiel 1: Diagnostische Abklärung bei Verdacht auf gastrointestinale Blutung

Ein Patient stellt sich mit unspezifischen abdominellen Beschwerden und chronischer Müdigkeit vor. Zum Ausschluss einer chronischen Blutung im Magen-Darm-Trakt wird ein klassischer Guajak-Test (gFOBT) über drei aufeinanderfolgende Tage verordnet. Die Auswertung erfolgt in der eigenen Praxis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3500 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 6,04 €.

Fallbeispiel 2: Qualitativer iFOBT im Rahmen der Darmkrebsvorsorge

Eine 52-jährige Patientin erscheint zur jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung. Es wird ein qualitativer immunologischer Stuhltest (iFOBT) durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt analog der Ziffer 3736 GOÄ neben der Vorsorgeleistung nach GOÄ 27. Da die Analogziffer nicht dem Ausschluss der GOÄ 3500 unterliegt, ist diese Kombination zulässig.

Fallbeispiel 3: Quantitativer iFOBT bei positiver Familienanamnese

Ein Patient mit familiärer Vorbelastung für kolorektale Karzinome wünscht eine präzise Vorsorgediagnostik. Die Praxis führt einen quantitativen immunologischen Stuhltest durch. Abgerechnet wird die Ziffer 3735 analog. Die Abrechnung erfolgt als Speziallaborleistung des Abschnitts M III, weshalb die entsprechenden Qualitätsvorgaben erfüllt sein müssen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3500: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 3500 direkt neben den Krebsvorsorgeziffern 27 oder 28. Dieser Ausschluss ist in den Allgemeinen Bestimmungen fest verankert und führt bei Prüfungen regelmäßig zu Kürzungen. Für Vorsorgeuntersuchungen muss zwingend auf die analoge Abrechnung des iFOBT ausgewichen werden, falls diese modernere Methode angewendet wurde.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Sachkosten für nicht zurückgegebene Testbriefchen. Bei der GOÄ 3500 dürfen die Materialkosten berechnet werden, wenn der Patient den Test unverschuldet nicht einreicht. Bei den Analogziffern 3735 und 3736 ist dies jedoch ausgeschlossen, da hier bereits ein kalkulatorischer Schwund von 50 Prozent in die Bewertung eingflossen ist.

Achtung: Rechnen Sie Sachkosten für Stuhltests niemals pauschal bei den Analogziffern 3735 und 3736 ab. Dies wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen umgehend gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 3500: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die Indikation für den Test sowie das Ausgabedatum des Testmaterials dokumentiert werden. Nach der Rückgabe müssen die Ergebnisse aller drei Proben einzeln und mit Datum der Auswertung erfasst werden.

Bei der Verwendung von Analogziffern für den iFOBT muss zudem vermerkt werden, ob es sich um ein qualitatives oder quantitatives Verfahren handelte. Dies sichert die Plausibilität der gewählten Analogziffer gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentation: gFOBT ausgegeben am 12.10.2023. Rückgabe und Auswertung am 16.10.2023. Probe 1: negativ, Probe 2: negativ, Probe 3: negativ. Befundbesprechung erfolgt.

GOÄ 3500: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3500 gehört zum Abschnitt M I und unterliegt einer strengen Honorarbegrenzung. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15-fach und der maximale Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz erfordert eine medizinische Begründung, wie beispielsweise einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Auswertung durch stark verunreinigte Proben.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3500 wird häufig mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ 3 kombiniert. Auch die Kombination mit einer Blutentnahme nach GOÄ 250 ist im klinischen Alltag bei der Abklärung von Anämien üblich. Wichtig bleibt, dass bei diesen Kombinationen die jeweiligen Leistungsinhalte überschneidungsfrei dokumentiert sind.

Ziffer 3500 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung" (2,3-facher Satz bisher: 6,04 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei immunologischer qualitativer Stuhltest (iFOBT/FIT): 11747 „Stuhltest, immunologisch qualitativ Screening auf kolorektales Karzinom; z.B. iFOBT (immunologischer Faeces-basierter okkulter Bluttest) …" (7,58 €, 1x je Untersuchung)
  • Bei immunologischer quantitativer Stuhltest (iFOBT/FIT): 11748 „Stuhltest, immunologisch quantitativ Screening auf kolorektales Karzinom; z.B. iFOBT (immunologischer Faeces-basierter okkulter Bluttest) …" (8,95 €, 1x je Untersuchung)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 7,58 € bis 8,95 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3500

Nein, die GOÄ 3500 ist neben den Krebsvorsorgeziffern 27 und 28 ausgeschlossen. Für den modernen immunologischen Stuhltest (iFOBT), der analog nach Nr. 3735 oder 3736 berechnet wird, gilt dieser Ausschluss jedoch nicht.
Der iFOBT wird gemäß Beschluss der Bundesärztekammer analog abgerechnet. Für den quantitativen Nachweis wird die Nr. 3735 analog herangezogen, für den qualitativen Nachweis die Nr. 3736 analog.
Bei der klassischen GOÄ 3500 dürfen die Kosten für ausgegebenes Testmaterial berechnet werden, wenn die Auswertung unverschuldet unterbleibt. Bei den Analogabrechnungen (3735/3736 analog) ist dies ausgeschlossen, da ein Schwund von 50 Prozent bereits einkalkuliert ist.
Da die GOÄ 3500 zum Abschnitt M I (Vorhalteleistungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (6,04 €) und der Höchstsatz bei 1,3-fach (6,83 €). Eine weitere Steigerung über den 1,3-fachen Satz hinaus ist im Laborbereich M I ausgeschlossen.
Für die Analogabrechnung nach Nr. 3735 oder 3736 müssen die Voraussetzungen des GOÄ-Abschnitts M III erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die Erbringung und Dokumentation von Speziallaborleistungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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